Schwierigkeiten nach Paypal Zahlung - Verkäufer will nicht liefern - nur unter seltsamen Bedingungen

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)
Schwierigkeiten nach Paypal Zahlung - Verkäufer will nicht liefern - nur unter seltsamen Bedingungen

Hallo liebe Freunde,

möchte folgenden Fall schildern:

Käufer kauft von Verkäufer einen höherpreisigen Artikel über eine Kleinanzeigenplattform (hier war es ein Gesuch des Käufers und der Verkäufer hat es ihm angeboten) und zahlt per PayPal., zwecks Käuferschutz.

Anschließend nach der paypal-Zahlung teilt der Verkäufer mit, er würde das Geld zurück überweisen und die Ware nicht liefern, weil er Angst um sein Geld habe und dass er vom Käufer betrogen werden könne, denn paypal würde das Geld die ersten 21 Tage sperren, so dass er nicht darüber verfügen könne. Das hat der Verkäufer dem Käufer aber schon vor der Zahlung mitgeteilt, es war ihm also voll bewusst... und trotzdem war er mit der PayPal Zahlung unter den Bedingungen einverstanden..

Käufer ruft PayPal an, um sich zu in formieren ob das stimmt. PayPal teilt mit, wenn der Verkäufer die Sendungsnummer hinterlegen würde, dann könne er schon nach 7 Tagen über das Geld verfügen.

Verkäufer ist auch damit nicht einverstanden.
Er schlägt statt dessen dem Käufer vor, einen Teil des Geldes von der vom Käufer bereits geleisteten PayPal-Zahlung an den Käufer zurück zu schicken , der Käufer soll dem Verkäufer dann den Betrag per PayPal Freunde oder Überweisung senden, damit er wenigstens diesen Betrag dann als Sicherheit gleich zur Verfügung habe und dann das Paket an den Käufer lossenden würde.
Käufer lässt sich darauf nicht ein, weil er 1) bei Raten/bzw Teilzahlungen den PayPal-Käuferschutz nicht mehr hat, und nebenbei 2) ist es auf diese Weise per PayPal Freunde nicht erlaubt.
Käufer macht dem Verkäufer zu seiner Sicherheit den Vorschlag, wenn das Paket ankommt, würde er es im verschlossenen Zustand mit zur Polizei nehmen und dort auspacken. Damit der Verkäufer seine Angst verlieren möge.

Verkäufer geht darauf nicht ein, er macht einen anderen Vorschlag: er würde die Ware erst nach 21 Tagen lossenden (der Zeitpunkt bei PayPal, wo er dann über das Geld verfügen kann)

Folgende Fragen/Bedenken tauchen auf:
Laut PayPal hat der Käufer trotzdem den Käuferschutz, auch wenn der Verkäufer erst nach 21 Tagen liefert - das wurde bereits mit PayPal geklärt.

Aber kann der Verkäufer ja nach 21 Tagen sagen, er hätte die Ware nicht mehr oder sie wäre kaputt gegangen oder sonst was, damit er sie nicht mehr liefern braucht.

Der Käufer möchte die Ware unbedingt haben , er besteht darauf. War zudem ein Superangebot.

Ist jemand informiert, wie es für den Käufer an Risiko und Rechten in so einem Fall aussieht?

und kann der Verkäufer den Kaufvertrag einfach kündigen und die Lieferung der Ware verweigern, besteht da ein Widerrufsrecht?

Ist bei der Wartezeit von 21 Tagen das Risiko höher, dass der Käufer seine Rechte verliert und der Verkäufer nicht mehr zur Vertragserfüllung verpflichtet ist, als wenn er auf sofortige Lieferung bestehen würde?



vielen Dank im Voraus


-- Editier von Janna20 am 28.08.2017 17:53

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

In diesem Fall bin ich mir nicht sicher, doch denke ich, dass der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten kann. Anders wäre es bei Ebay, da wird ein Vertrag vereinbart. In diesem konkreten Fall ist es jedoch so, dass der Verkäufer auf ein Inserat des Käufers ein Angebot abgegeben hat. Das der Verkäufer Angst um sein Geld hat, kann ich nur allzu gut nachvollziehen. Biete das aus genau solchen Gründen nicht mehr an, weil meist der Käufer Geld und Ware hat und der Verkäufer das nachsehen, selbst, wenn versichert versendet wurde. Dann heißt es, Ware defekt und schon bekommt meist der Käufer das Geld und hat zudem die Ware.

Würde weitersuchen und nicht auf die Ware bestehen. Schont die Nerven, auch wenn es ärgerlich ist, einen guten Preis verloren zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Entschuldigung, doppelt abgesendet.

-- Editiert von Winterschnee am 28.08.2017 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Der Käufer hat ja genauso Angst um sein Geld, daher war er nur mit PayPal Zahlung einverstanden. Klar gibt es Käufer,die betrügen, genauso wie Verkäufer, aber in diesem Fall hat der Käufer keinerlei solche Absichten.
Der Käufer hat auch den Vorschlag gemacht, die Ware vor Ort abzuholen und bar zu bezahlen, das wäre das einfachste gewesen, aber auch darauf ist der Verkäufer nicht eingegangen, hatte nur Ausreden

Und komischerweise war der erste Vorschlag des Verkäufers bez Zahlungsabwicklung der, sich erst 200 Euro vom Käufer per Überweisung oder pp Freunde anzahlen zu lassen (klar, da hat der Käufer keinerlei Käuferschutz) , die restlichen mehreren Hundert hätte der Käufer erst nach Erhalt der Ware bezahlen müssen. Aber wo war denn da die Angst des Verkäufers, wenn er so einen Vorschlag selber bringt? Irgendwie seltsam.
Also ich als Verkäufer würde niemals Ware versenden und mich mit einer Anzahlung zufrieden geben, anschließend kann ich mich womöglich schwarz warten, bis ich den Rest Geld bekomme.

Und jetzt nach einer PayPal Zahlung hat der Verkäufer plötzlich Angst, dass er sein Geld verlieren könnte.



-- Editiert von Janna20 am 28.08.2017 18:11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Gutes Angebot und die diversen Dinge, die du beschreibst? Möglicherweise ein Versuch, dich zu betrügen. Das bedeutet: obwohl du zwar einen Anspruch zu haben scheinst, wird bei ihm trotzdem nichts zu holen sein - womöglich besitzt er so etwas, das er dir verkauft hat, nicht einmal.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
In diesem Fall bin ich mir nicht sicher, doch denke ich, dass der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten kann.

Eindeutig nein, denn
Zitat (von Janna20):
Das hat der Verkäufer dem Käufer aber schon vor der Zahlung mitgeteilt, es war ihm also voll bewusst... und trotzdem war er mit der PayPal Zahlung unter den Bedingungen einverstanden..

Wer ein Risiko in vollem Bewusstsein eingeht, kann die Reue über die eigene Risikofreude vor Gericht zu 99% nicht als Rücktrittsgrund durchsetzen.



Zitat (von Winterschnee):
Anders wäre es bei Ebay, da wird ein Vertrag vereinbart.

Was hat man hier "vereinbart"?
Mit der Zahlung dürfte der Vertrag zu genau den Bedingungen zustandegekommen sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Gutes Angebot und die diversen Dinge, die du beschreibst? Möglicherweise ein Versuch, dich zu betrügen. Das bedeutet: obwohl du zwar einen Anspruch zu haben scheinst, wird bei ihm trotzdem nichts zu holen sein - womöglich besitzt er so etwas, das er dir verkauft hat, nicht einmal.


Ja das Gefühl habe ich seit heute abend auch. Ich hab ihn sogar direkt darauf angesprochen, dass ich denke, dass der Artikel gar nicht existiert. Er hat sich natürlich herausgeredet und sich als ehrlichen Menschen dargestellt. Nur hat er sich mit der Zeit selbst mehrmals verraten. Ich war vorhin gerade in meiner Mailadresse. Ich habe eine Warnung vom Kleinanzeigenportal wegen ihm erhalten, keine Geschäfte mit ihm zu tätigen, er ist eingeschränkt worden... Ich werde morgen paypal darüber informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

was für einen Hype machst du eigentlich um diesen ominösen Käuferschutz von PP?

Lass dir eines gesagt sein, mit diesem sogenannten Schutz begibst DU dich in grössere Gefahr als der VK!

Nur mal zwei kleine Beispiele:

1) Paket geht auf dem Weg zu dir verloren, du holst dir über den Käuferschutz das geld zurück (Ohne rechtlichen anspruch). Einen tag später darfst du dann das Geld zurückzahlen und eine Anwaltsrechneung obendrauf.

2) Gegenstand wird trotz korrekter Verpackung beschädigt, du holst dir über den Käuferschutz das geld zurück (Ohne rechtlichen anspruch). Einen tag später darfst du dann das Geld zurückzahlen und eine Anwaltsrechneung obendrauf.

Dein so hochgelobter PP Käuferschutz schert sich einen Dreck um deutsche Gesetze und bringt damit Käufer in höchst "gefährliche" Situationen, aus denen diese dann nur meisst sehr teuer wieder rauskommen.

Zitat:
Ich habe eine Warnung vom Kleinanzeigenportal wegen ihm erhalten, keine Geschäfte mit ihm zu tätigen, er ist eingeschränkt worden... Ich werde morgen paypal darüber informieren.
Diese Mail sagt nicht viel aus, vorallem wenn PP im Spiel ist. Hier hat eher PP Angst geld zu verlieren, weil der VK nicht so mitspielt wie diese es gerne hätten...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

was für einen Hype machst du eigentlich um diesen ominösen Käuferschutz von PP?

Lass dir eines gesagt sein, mit diesem sogenannten Schutz begibst DU dich in grössere Gefahr als der VK!

Nur mal zwei kleine Beispiele:

1) Paket geht auf dem Weg zu dir verloren, du holst dir über den Käuferschutz das geld zurück (Ohne rechtlichen anspruch). Einen tag später darfst du dann das Geld zurückzahlen und eine Anwaltsrechneung obendrauf.

2) Gegenstand wird trotz korrekter Verpackung beschädigt, du holst dir über den Käuferschutz das geld zurück (Ohne rechtlichen anspruch). Einen tag später darfst du dann das Geld zurückzahlen und eine Anwaltsrechneung obendrauf.

Dein so hochgelobter PP Käuferschutz schert sich einen Dreck um deutsche Gesetze und bringt damit Käufer in höchst "gefährliche" Situationen, aus denen diese dann nur meisst sehr teuer wieder rauskommen.

Zitat:
Ich habe eine Warnung vom Kleinanzeigenportal wegen ihm erhalten, keine Geschäfte mit ihm zu tätigen, er ist eingeschränkt worden... Ich werde morgen paypal darüber informieren.
Diese Mail sagt nicht viel aus, vorallem wenn PP im Spiel ist. Hier hat eher PP Angst geld zu verlieren, weil der VK nicht so mitspielt wie diese es gerne hätten...


Kann ich nicht so recht glauben. Abgesehen davon habe ich versicherten Paketversand bezahlt, und zwar für ein größeres Paket als nötig wäre, einschl. erhöhte Transportversicherung. Dann habe ich auch das Recht auf diese Versandart. Wenn in diesem Fall auf dem Versandweg was schiefläuft, muss das Versandunternehmen für evlt. Schäden haften. Wenn der VK das schlampig einpackt , sich nicht an die Versandart hält und das dann nicht nach den Verpackungsrichtlinien des Versandunternehmens ist, dann muss der Verkäufer für den Schaden haften.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde per sofort einen verweigerten Versand an Paypal melden und das Geld zurück verlangen. Den Verkäufer informieren, dass man seine Ausreden dicke hat und sich das Geld nun zurück holt.

Die Gefahr, dass es sich um einen Betrüger handelt, ist aus meiner Sicht doch viel zu hoch.

-- Editiert von mepeisen am 29.08.2017 07:48

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Kann ich nicht so recht glauben. Abgesehen davon habe ich versicherten Paketversand bezahlt, und zwar für ein größeres Paket als nötig wäre, einschl. erhöhte Transportversicherung. Dann habe ich auch das Recht auf diese Versandart. Wenn in diesem Fall auf dem Versandweg was schiefläuft, muss das Versandunternehmen für evlt. Schäden haften.
Soweit stimme ich dir noch absolut zu!

Nur mel rein hypotetisch, was würdest du machen, wenn das Paket verloren gehen würde? Würdest du dir dann das Geld über PP zurückholen? Da bin ich mir doch recht sicher, aber genau das ist das grosse Probolem, rechtlich ist diese Aktion dann nicht gedeckt, DU müsstest dich dann mit dem Versandunternehmen rumschlagen, zur Not über langwierige Prozesse, bis du dann das Geld zurück bekommst, nur so wäre da rechtlich in Ordnung. Der Wweg über PP wäre es nicht und der VK könnte noch an dem tag bei dem man über PP das Geld zurückholt noch auf die Kosten des K einen Anwalt zur wiederbeschaffung des Geldes einsetzen...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde per sofort einen verweigerten Versand an Paypal melden und das Geld zurück verlangen. Den Verkäufer informieren, dass man seine Ausreden dicke hat und sich das Geld nun zurück holt.

Die Gefahr, dass es sich um einen Betrüger handelt, ist aus meiner Sicht doch viel zu hoch.

-- Editiert von mepeisen am 29.08.2017 07:48


Bei pp das melden, das kann ich erst 8 Tage nach Zahlung, dann kann man einen Käuferschutzfall eröffnen. Vorher geht gar nichts.
Der VK hat schon wieder gelogen. Er hat im PP Konto am vergangenen Montag "versendet" eingetragen,(das zeigt sich mir wenn ich das Fenster der Transaktion anklicke) aber keine Sendungsnummer hinterlegt, derweil hat er noch gar nicht versendet. Gestern teilte er mir nämlich verwunderlicherweise plötzlich mit, er würde heute versenden, heute hab ich nachgefragt, aber eine Sendungsnummer hat er nicht.und verschickt hat er es immer noch nicht.

Mal noch eine andere Frage: Mich ärgert das schon sehr, dass ich diesen Artikel nicht bekomme, es war ein super Angebot zum Schnäppchenpreis und ich habe mich riesig drauf gefreut. Kann ich den VK nicht belangen wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags und Schadensersatz statt Leistung, wenn er die Ware nicht vertragsgemäß versendet?

Wenn er tatsächlich ein Betrüger sein sollte, sollte man ihm mal auf die Finger kloppen. Dann mach ich Anzeige.Wenn er ein Betrüger sein sollte, dann hat er eine ganz ausgekochte Betrügermasche und Tricks. . Kann mir gut vorstellen, dass viele drauf reinfallen.



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Kann ich nicht so recht glauben. Abgesehen davon habe ich versicherten Paketversand bezahlt, und zwar für ein größeres Paket als nötig wäre, einschl. erhöhte Transportversicherung. Dann habe ich auch das Recht auf diese Versandart. Wenn in diesem Fall auf dem Versandweg was schiefläuft, muss das Versandunternehmen für evlt. Schäden haften.
Soweit stimme ich dir noch absolut zu!

Nur mel rein hypotetisch, was würdest du machen, wenn das Paket verloren gehen würde? Würdest du dir dann das Geld über PP zurückholen? Da bin ich mir doch recht sicher, aber genau das ist das grosse Probolem, rechtlich ist diese Aktion dann nicht gedeckt, DU müsstest dich dann mit dem Versandunternehmen rumschlagen, zur Not über langwierige Prozesse, bis du dann das Geld zurück bekommst, nur so wäre da rechtlich in Ordnung. Der Wweg über PP wäre es nicht und der VK könnte noch an dem tag bei dem man über PP das Geld zurückholt noch auf die Kosten des K einen Anwalt zur wiederbeschaffung des Geldes einsetzen...


ich will jetzt nicht diesbezüglich den Teufel auch noch an die Wand malen., was wäre wenn... dann muss man ja nur noch Angst haben und kann gar nichts mehr per Versand kaufen. Bisher hatte ich Glück mit den Versandunternehmen.

momentan kann ich gar nichts machen als die 8 Tage Frist von pp abzuwarten und dann einen Käuferschutzfall eröffnen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Ergänzung: Es ist zwar in den letzten 15 Jahren schon 2-3mal vorgekommen, dass es aufgrund Verschulden vom Versandunternehmen ein Transportschaden gab, die haben das aber zügig abgewickelt. Vielleicht habe ich ja nur Glück gehabt.

Anders verhielt es sich, wenn was unzureichend vom VK verpackt war und dann mit Schaden ankam, dann konnte ich mich mit dem VK herumärgern und blieb durchaus schon auf dem Schaden sitzen.

-- Editiert von Janna20 am 30.08.2017 21:56

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Kann ich nicht so recht glauben. Abgesehen davon habe ich versicherten Paketversand bezahlt, und zwar für ein größeres Paket als nötig wäre, einschl. erhöhte Transportversicherung. Dann habe ich auch das Recht auf diese Versandart. Wenn in diesem Fall auf dem Versandweg was schiefläuft, muss das Versandunternehmen für evlt. Schäden haften.
Soweit stimme ich dir noch absolut zu!

Nur mel rein hypotetisch, was würdest du machen, wenn das Paket verloren gehen würde? Würdest du dir dann das Geld über PP zurückholen? Da bin ich mir doch recht sicher, aber genau das ist das grosse Probolem, rechtlich ist diese Aktion dann nicht gedeckt, DU müsstest dich dann mit dem Versandunternehmen rumschlagen, zur Not über langwierige Prozesse, bis du dann das Geld zurück bekommst, nur so wäre da rechtlich in Ordnung. Der Wweg über PP wäre es nicht und der VK könnte noch an dem tag bei dem man über PP das Geld zurückholt noch auf die Kosten des K einen Anwalt zur wiederbeschaffung des Geldes einsetzen...


Ja, das Unglück hat inzwischen voll zugeschlagen - genau das ist inzwischen in etwa so passiert. Hätt ich nie gedacht. Nie. Ich habe wohl noch zu sehr an das Gute im Menschen geglaubt.
Jedenfalls ich war vor ein paar Tagen gerade auf dem Weg, eine Anzeige bei der Polizei zu machen und hatte schon einen Termin bei denen, da stand am selben Morgen des Termins überraschend im Sendungsverlauf dass der VK das Paket in die Packstation eingeliefert hätte. Anzeige also erstmal erledigt.
Seit dem besagten Einlieferungstag vormittags steht jedoch der Sendungsverlauf an derselben Stelle: "Die Sendung wurde aus der Packstation entnommen" , und es ging ab da keinen mm weiter., und das Paket kam und kam bisher nicht an. All die anderen Pakete die zur selben Zeit auf dem Weg zu mir waren, sind ordnungsgemäß bei mir angekommen, auch Pakete aus der selben Gegend des VK. Eine Beschwerde bei dem Versandunternehmen hat bisher nichts gebracht, das Paket wurde bisher nicht gefunden und dhl prüft nun das Ganze.
Der VK teilte mir auf Anfrage mit, er hätte keinen Sendungsnachweis, aus dem Kasten bei der Packstation sei keiner rausgekommen, aber allein die Tatsache, dass im Sendungsverlauf stehen würde, dass die "Sendung aus der Packstation entnommen" worden sei, würde genügen als Nachweis, dass er es versendet habe, schreibt er mir.

PPal-Dame teilte mir telefonisch mit, der VK würde in 3 Tagen sein Geld erhalten, wenn die Sendungsverfolgung keine Fortschritte mehr zeigt bis dahin, und der Fall würde dann zugunsten des VK geschlossen werden, für mich wäre dann der Käuferschutz verloren, weil die Sendung 7 Tage nach dem Absenden bei mir nicht angekommen sei und somit für pp als verloren gilt. Und das obwohl der VK keinen Sendungsnachweis hat, bzw mir hat er mitgeteilt, er hätte keinen. Ob er pp was in der Art als Nachweis zugeschickt hat, weiß ich nicht.
Zudem hat der Vk die von mir bezahlte erhöhte Transportversicherung nicht zugebucht.
Für mich heißt das: keine Ware und auch kein Geld mehr . Der VK würde dann doppelt kassieren, das Geld von pp und das Geld von dhl, weil er ja der Vertragspartner von denen ist, und ich könnte mich mit ihm,wenn er nicht ehrlich sein sollte, herumschlagen, damit er mir die 500 von DHL , die in dem Fall ja mir zustehen würden, gibt, und müsste das übrige Geld von ihm einfordern, weil er dafür haften muss, dass er die von mir bezahlte erhöhte Versandversicherung nicht zugebucht hat.
Böse Sch....
Für mich stinkt die ganze Sache gewaltig zum Himmel. Allein schon das Prozedere mit dem VK bevor er die Sendung endlich abgeschickt hat.





-- Editiert von Janna20 am 09.09.2017 19:29

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Milkreis
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Seit dem besagten Einlieferungstag vormittags steht jedoch der Sendungsverlauf an derselben Stelle: "Die Sendung wurde aus der Packstation entnommen" , und es ging ab da keinen mm weiter., und das Paket kam und kam bisher nicht an.


Erstmal ruhig bleiben. Sowas ist immer recht eindeutig. Der Verkäufer muss zuerst ein Nachforschungsantrag bei DHL stellen, wenn das Paket nicht gefunden wird, dann wird das Geld dem VK erstattet - nicht dir. Du kannst bei PayPal gemütlich einen Käuferschutz Fall öffnen und wartest im Worst Case einfach ein paar Wochen auf dein Geld.

Aber dieses Hin- und Her seitens der Verkäufer kenne ich zu gut. Das große Problem ist dass heute viele Leute schon einem Betrug aufgesessen sind und daher vorsichtig werden und zum anderen sich mit PayPal nicht auseinander setzen und irgendwelchen Binsenweisheiten aufsitzen. Sicher es gib ein paar Schwarze Schafe - würde sagen so 5% aller Verkäufer täuschen arglistig oder wollen Betrügen.

Aber hier hast du das Geld nicht verloren, da der VK versichert mit Tracking versenden an die bei PayPal hinterlegte Adresse versenden muss, dann bist du auf der sicheren Seite und in der Regel auch der Käufer. Unlustig wird es aber wenn defekte Ware versendet wurde, da kommt es am Ende auf die Laune von PayPal an was dann passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Milkreis):
da kommt es am Ende auf die Laune von PayPal an was dann passiert.

Nö, eigentlich auf die Laune des jeweiliegen Sachbearbeiters.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, eigentlich auf die Laune des jeweiliegen Sachbearbeiters.


Auch das nicht.
Entscheidend ist der Kalender, das Glück und der Zufall und welche Möglichkeit der Entscheidungsfindung grade dran ist.
Dartwurf, würfeln, Karten legen.........

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen