Hallo
Es geht um das Erbe also das Haus unserer Mutter. Vor Jahren wurde es geregelt, dass ich das Haus Erbe wenn unsere Mutter verstirbt. Meine Schwester wurde ausgezahlt. Meine Schwester hatte sich dafür entschieden, Geld zu nehmen anstatt das Haus und hat sich schließlich selber ein Haus gebaut.
Sie hat damals 23000 DM bekommen.
Ich bekomme das Haus wenn unsere Mutter verstirbt.
Jetzt kommt meine Schwester an und verlangt von mir Geld. Sie ist der Meinung, dass sie jetzt Geld von mir verlangen kann, weil sie damals mit einen kleinen Betrag ausgezahlt wurde. Sie verlangt von mir 15000 €.
Hat sie darauf recht? Muss ich ihr das zahlen?
Selbst schuld, wenn sie sich damals dafür entschieden hat, ausgezahlt zu werden und auf das Haus zu verzichten.
Muss ich ihr jetzt wirklich 15000€ zahlen??
-- Editier von Hakuna-Matata am 24.10.2016 22:37
Schwester wurde ausgezahlt. Verlangt mehr Geld.
24. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 24. Oktober 2016 | 22:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwester wurde ausgezahlt. Verlangt mehr Geld.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 06:44
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Wie ist die Regelung damals erfolgt?
Notarieller Erbvertrag´?
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten