Schwerer gewerbsmäßiger Betrug (Mein Ablauf)

22. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Michialex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schwerer gewerbsmäßiger Betrug (Mein Ablauf)

Hallo,

Ich wollte hier mal den Ausgang meines Gerichtsverfahrens schreiben, ich habe hier im voraus nicht nachgefragt da ich einen Rechtsanwalt für Strafsachen hinzugezogen habe.

Art des Gericht: Landesgericht als Schöffengericht. (3 Richter, 2 Schöffen)

Zum Vorwurf: Mir wurde zur Last gelegt mehrere Bestellungen (10 Fälle) im Internet unter anderem auch auf andere Namen bestellt zu haben über einen Zeitraum von zwei Monaten. Der gesamt Schaden für die Unternehmen beträgt in etwa 9000€.

Zum Verfahren. Nach Aufnahme meiner Personalien durch den Vorsitzenden Richter, folgte der Vortrag des Staatsanwaltes, danach der Gegenantrag meines Rechtsanwaltes (der wirklich sehr gut war und den Staatsanwalt wirklich immer gut heraus genommen hat). Der Staatsanwalt forderte durch das Gericht angemessene Strafe in dem Umfang in dem ich zu bestrafen sein werde. Mein Rechtsanwalt nahm mir das meiste gleich ab und bekundigte gleich das ich mich (wie vorher besprochen) zu den Vorwürfen schuldig bekenne.

Danach folgte die Befragung durch den Richter, als erstes fragte er mich ob ich mich nach dem Vortrag meines Verteidigers persönlich auch dazu bekenne dass ich schuldig bin. Er fragte mich dann einzelne Fragen nach dem Wo, Wie, Wann, Warum Prinzip und fragte mich abschließend nochmal ob ich mich zu allen Anklagepunkten schuldig bekenne und ob diese in der Ausführung auch so zutreffen. Ich bejahte natürlich da ich mich eh schon geständig verantwortet habe.

Abschließend stellte mir der Staatsanwalt noch zwei fragen wie denn das alles funktioniert hat und wie das alles vor sich ging (Hier war mein einziger Fehler, was ich in der Aufregung vergessen habe was mir mein Anwalt gesagt hat, keinerlei Angaben zu machen wie ich die dinge genau gemacht habe, denn dadurch könnte man mir Planung vorwerfen, was dann auch geschah).

Mein Anwalt hatte keine weiteren Fragen.

Ich bekam das letzte Wort und entschuldigte mich bei allen beteiligten für die Umstände und die Tat.

Die Beweisaufnahme wurde geschlossen und der Staatsanwalt bekam das Wort des Vorsitzenden Richter, er forderte nach seinen Vortrag in dem er mir überraschender weise zugute gehalten hat mein umfangreiches Geständnis, mein leeres Vorstrafenregister und meine ordentlichen Lebenswandel, mich angemessen zu bestrafen.
Mein Rechtsanwalt forderte nach Berücksichtigung meines leeren Vorstrafenregisters, meines umfangreichen Geständnisses und der Reue die ich zeige, meines ordentlichen Lebenswandels, der geringen Schadenshöhe und den langen Zeitraum seit den Straftaten (2012/13) eine Freiheitsstrafe die zur Bewährung ausgesetzt wird, allerdings nach der Anzahl der Straftaten im wahrscheinlich höheren Bereich anzusetzen sein wird. Weiters denkt er dass aufgrund des Lebenswandels eine Bewährung Abschreckung genug ist um mich von weiteren Straftaten abzuhalten.

Die Verhandlung wurde für 15 min wegen der Beratung der Richter unterbrochen. Die beiden Schöffen wurden entlassen.

Nach den 15 min fanden sich die Richter wieder ein und verkündeten das Urteil das mir mein Anwalt schon vorausgesagt hatte 20 Monate Freiheitsstrafe auf eine Probezeit von 3 Jahren. Weiter Auflagen erhielt ich nicht, da sich die Unternehmen an einen Strafverfahren das öffentlich ist nicht beteiligen wollen aufgrund der geringen Schadenshöhe und verzichten daher. Dies haben Sie den Richter schriftlich mitgeteilt und waren nicht anwesend.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung zum Urteil ab.

Mein Anwalt und ich gingen nochmals vor die Tür und besprachen uns kurz und riet mir die milde Strafe anzunehmen.

Wieder im Gerichtssaal verzichtete mein Anwalt auf Rechtsmittel und ich nahm das Urteil an.

Dass sich die Unternehmen nicht am Strafverfahren beteiligen wollten aufgrund der geringen Höhe wurde vom Staatsanwalt und von meinen Anwalt angenommen und auf Rechtsmittel verzichtet.

Die Verhandlung wurde geschlossen.

Ich habe am Montag nochmal ein Telefonat zu halten mit meinen Rechtsanwalt, weil der Staatsanwalt keine Erklärung zum Urteil abgegeben hat und somit noch Rechtsmittel einlegen könnte.

Jetzt meine Fragen an die Community.

1. War mein Anwalt so gut oder hat es etwas damit zu tun dass der Staatsanwalt noch sehr jung war und laut meinen Anwalt noch gar kein richtiger Staatsanwalt ist weil er ihn so gut raus genommen hat und sich im Urteil auch durchsetzte (der Staatsanwalt wirkte auch sichtlich nervös) ?

2. Die Unternehmen haben auf Beteiligung am Verfahren aufgrund der geringen Höhe verzichtet, was heißt das genau, Sie verzichten nur auf die Beteiligung am Strafverfahren und wollen das Geld privat eintreiben wozu ich mich auch bereit erklärt habe allerdings nur vor meinen Anwalt, vor Gericht kam das nie zur Sprache. Oder dass die Unternehmen gänzlich aufgrund der geringen Summe auf Wiedergutmachung verzichten?

3. Bedeutet Probezeit das selbe wie Bewährung?

4. Ist das Urteil des Strafprozesses für einen eventuellen Zivilprozess falls die Unternehmen mich klagen relevant?

Wie gesagt, ich habe zwar am Montag nochmals ein Telefonat mit meinen Anwalt aber ich wollte auch mal hier eure Meinungen dazu hören. Außerdem sieht man hier viel zu selten die Ausgänge der Verhandlungen, deshalb wollte ich hier mal meinen schreiben.

Mit freundlichen Grüßen.

Michialex



-- Editier von Michialex am 22.04.2015 09:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das ist doch wohl ein Fake, oder? So viel Blödsinn hab ich selten hier gelesen.

Nur mal zum Warmlaufen:

Landgericht 1. Instanz bei unbelasteten Tätern, das würde ans Amtsgericht verwiesen.
Es gibt keine Besetzung des Landgerichts in Form eines Schöffengerichts. Aus dem GVG ergibt sich, wie die Kammer eines Landgerichts zu besetzen ist.
Es gibt keine richtigen oder fast Staatsanwälte. Staatsanwälte haben die Befähigung zum Richteramt (von der Ausbildung her) und sind vereidigt.
Beteiligung am Verfahren durch Geschädigte gibt es so nicht. Nebenklage ist nicht vorgesehen, wenn es keine körperlichen Schädigungen gibt.
Probezeit gibt es im Arbeitsrecht.
Zivilrechtlich können die Geschädigten gegen den Täter immer vorgehen, warum auch nicht?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michialex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, vl hätte ich dazu sagen sollen dass sich das ganze in Österreich abgespielt hat... und nein, es ist kein Fake, es war so wie ich es hier vorgetragen habe.

Und wegen der Beteiligung, die Unternehmen sollten sogenannte Informierte Vertreter schicken, haben sie aber nicht mit der Begründung dass Sie sich nicht an öffentlichen Verhandlungen beteiligen wollen aufgrund der geringen Schadenshöhe.

Das waren die Worte meines Anwalts, er ist noch gar kein fertiger Staatsanwalt.

In Österreich gibt es kein Amtsgericht was sich Strafsachen annimmt, es gibt hier nur das Bezirksgericht, das Landesgericht und das Ober Landesgericht. Ein Bezirksgericht darf Strafen nur bis zu einer gewissen Höhe aussprechen (ich glaube max 5 Jahre) in Österreich sind für Gewerbsmäßigen Schweren Betrug aber bis zu 10 Jahre vorgesehen, deshalb Landesgericht als Schöffengericht.

Michialex

-- Editiert von Michialex am 22.04.2015 09:55

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Bei österreichischem Recht fragen sie doch besser ihren österreischen Anwalt, diesbezüglich sind die Kenntnisse hier meist nicht so umfangreich :)

Aber ja: "Probezeit" nennt sich in Österreich meines Wissens nach das was in Deutschland die "Bewährungszeit" ist.
Die Regelungen sollte ziemlich ähnlich sein, wenn auch nicht identisch.

Ich würd auf jeden Fall davon ausgehen das (zumindest die meisten) Unternehmen Ihren Schaden durchaus noch bei ihnen zivilrechtlich geltend machen werden.

Ob der Anwalt gut / der Staatsanwalt schlecht war kann man anhand der Angaben nicht wirklich beurteilen. Sie sind ja scheinbar mit dem Urteil zufrieden, also gibt es wohl keinen Grund zur Klage :)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat:
Die Verhandlung wurde für 15 min wegen der Beratung der Richter unterbrochen. Die beiden Schöffen wurden entlassen.
Nach den 15 min fanden sich die Richter wieder ein und verkündeten das Urteil...


So rein interessehalber. In Österreich sind die Schöffen bei der Verkündung des Urteils gar nicht mehr anwesend?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michialex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich kann nur sagen wie es bei mir war, in meinen Fall wurden vor der 15 minütigen Unterbrechung die beiden Schöffen vom Vorsitzenden Richter entlassen. Bei Urteilsspruch waren nur noch der Vorsitzende Richter (Berufsrichter) und die beiden Laienrichter anwesend. Ob das allgemein in Österreich so ist kann ich nicht genau sagen.

Aber rein theoretisch könnten Sie sich beim Urteil ja zu den Zuschauern begeben, das ist in Österreich erlaubt, Zeugen dürfen auch nach ihrer Einvernahme in Gerichtssaal bei den Zuschauern bleiben und den weiteren Verlauf verfolgen.

Eine Frage zu den Laienrichtern, sind das auch Berufsrichter oder sind das ganz normale Personen die eigentlich einer anderen Beruflichen Beschäftigung nachgehen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das müsstest Du in den österreichischen Gesetzen nachschauen. Normalerweise sind die Schöffen die Laienrichter, kann natürlich im schönen Nachbarland alles anders sein.

Da konnte man vor einiger Zeit auch noch wegen excuisiter Dummheit freigesprochen werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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