Schwerer Diebstahl Jugendstrafrecht Strafe?

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pezett
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerer Diebstahl Jugendstrafrecht Strafe?

Hallo zusammem,

also ich bin vor 2 Monaten mit einem Anderen mit einem nachgemachten Hausschlüssel in ein Haus rein gegangen unf haben einen Tresor raus geholt.

Heute wurden Fahndungsfotos veröffentlicht.

Ich bin Ersttäter und könnte ja ggf. nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Ich bin am überlegen mich morgen früh zu stellen,da ich unverkennbar zu erkennen bin auf den Fahndungsfotos.

Jetzt meine Frage.
Was für eine Strafe erwartet mich? Und wie sollte ich mich am besten Verhalten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was heißt "nachgemachter Schlüssel" genau?

Einen vom Original oder einem legalen Duplikat nachgemachter?

Um was für ein Haus handelte es sich? privates Wohnhaus? Oder Firma?



-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.09.2017 09:13

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#2
 Von 
Pezett
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben von einem der Leute, die in dem Haus wohnen den Schlüssel bekommen und ihn nachmachen lassen.

Und es handelt sich um ein privates Wohnhaus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann ist es § 243, Abs. 1, Nr. 2 StGB . Mindeststrafe (im Erwachsenenrecht) 3 Monate oder 90 Tagessätze Geldstrafe.
Im Jugendrecht ist vieles möglich. Soziale Arbeitsstunden, Jugendarrest, oder -falls der Richter schädliche Neigungen bejaht- auch eine Jugendfreiheitsstrafe (da erstes mal, sicherlich noch zur Bewährung) oder eine sog. "Vorbewährung" nach § 27 JGG . Es handelt sich ja auch nicht gerade um eine sog. "jugendtypische Tat", sondern es gehört schon einiges an krimineller Energie dazu.

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#4
 Von 
Pezett
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort :)

Was ich mich aber noch frage ist,ob es Sinn machen würde mich zu stellen und ob es strafmildernd wäre?

Außerdem bin ich halt wie gesagt Ersttäter und generell sozial sehr engagiert. Ich betreue seit ein paar Jahren ehrenamtlich eine Jugendfußballmannschaft, arbeite seit 2013 in den Sommerferien ehrenamtlich und betreue Kinder und Jugendliche bei einer kirchlichen Ferienfreizeitveranstaltung,die mehrere Wochen dauert und mache halt seit dem 01.09.2017 ein freiwilliges soziales Jahr in einer KiTa.

Könnte das alles auch noch irgendwie Einfluss auf das Urteil nehmen?

-- Editiert von Pezett am 29.09.2017 13:31

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Was ich mich aber noch frage ist,ob es Sinn machen würde mich zu stellen und ob es strafmildernd wäre?


Strafmildernd wäre es in jedem Fall.

Zitat:
Könnte das alles auch noch irgendwie Einfluss auf das Urteil nehmen?


Ja, könnte ...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pezett
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Besteht eigentlich eine Möglichkeit, dass es keine Eintragung ins Führungszeugnis gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bei Anwendung von Jugendrecht wird es keine geben.

Bei Anwendung von Erwachsenenrecht wird es zu 99% eine geben.

2x Hilfreiche Antwort

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