Schwerer Betrug in mehreren Fällen evtl. gewerbsmäßiger Betrug / Nutzen und inverkehrbringen von Fal

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
meaculpa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerer Betrug in mehreren Fällen evtl. gewerbsmäßiger Betrug / Nutzen und inverkehrbringen von Fal

Ich habe eine wichtige Frage. Vor 5 Jahren ist mein Vater nach längerer Krankheit verstorben, ich war zum Todeszeitpunkt im „Urlaub" um mich von den Strapazen der gemeinsamen Pflege mit meiner Mutter von ihm zu erholen. Dies kann ich mir bis heute nicht verzeihen, ich fing daraufhin an Drogen zu konsumieren. Ich brach die Schule ab und die laufende Führerscheinprüfung. Von Amphetamin ging es dann zu Kokain und XTC. Ich habe finanzielle Rücklagen dafür genutzt und hatte diese dann auch irgendwann aufgebraucht und wurde zunehmend verzweifelter was die Beschaffung der finanziellen Mittel betraf. Irgendwann kam ich auf die dumme Idee bei Ebay Kleinanzeigen Dinge reinzustellen die ich gar nicht besaß und mir von dem überwiesenen Geld die Drogen finanzieren zu können, ich bereute meine Taten zu dem Zeitpunkt bereits. Die Tatsache, dass das Team von Ebay Kleinanzeigen stets meine Konten sperrte erschwerte es mir jedoch jemals wieder mit den Opfern Kontakt aufnehmen zu können. Das entwickelte sich dann zu einer Art Zwickmühle die mich doch irgendwo diese Reue ausblenden ließ. Nach einem Zeitraum von mehreren Monaten wurde es mir doch zu viel und ich suchte nach anderen Möglichkeiten an Geld zu kommen. Ich stieß im Internet auf das Thema Bitcoins und Falschgeld (Blüten), ich besorgte mir davon 10-20 Stück im 'Darknet' und wollte damit die Dealer bezahlen. In einem Lokal in meiner Stadt hatte ich an einem Abend nicht genug Geld zur Verfügung, aber eine Blüte im Portemoinee. Die Bedienung erkannte, dass es sich um Falschgeld handelte und forderte mich auf den Schein in einer gegenüberliegenden Spielothek umzutauschen. Daraufhin wurde ich erwischt, kurz zuvor hatte ich über das Internet ein T-Shirt bestellt und vergessen meine Mutter darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Schein auf dem Tisch in Nähe der Eingangstür ebenfalls um eine Blüte handelte und diese nicht zur Zahlung des T-Shirts gedacht war. Sie zahlte damit und der Bote von der DHL rufte ebenfalls die Polizei. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung fanden die Beamten 12 gefälschte (schlechte) €50 Blüten und sagten mir, dass wenn noch ein mal eine Sache wie diese vorkommt ich ernsthafte Probleme haben werde. Nun ist eine Gerichtsverhandlung für die nächste Woche angekündigt und ich würde gerne vorab wissen mit was für einem Strafmaß ich zu rechnen habe. Ich bereue meine Tat, bin arbeitslos (nicht arbeitslos gemeldet) und habe keine finanziellen Mittel, bin jedoch willens mir eine Arbeitsstelle zu suchen um den entstandenen Schaden zurückzuzahlen..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
vorab wissen mit was für einem Strafmaß ich zu rechnen habe.


Es gibt keinen Strafmassrechner - Sowas kann man - auch anhand deines Beitrages - nicht im vorhinein ausrechnen oder voraussagen

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#2
 Von 
meaculpa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat: vorab wissen mit was für einem Strafmaß ich zu rechnen habe.
Es gibt keinen Strafmassrechner - Sowas kann man - auch anhand deines Beitrages - nicht im vorhinein ausrechnen oder voraussagen


Ich würde nur gerne wissen ob sich das Ganze noch im Rahmen einer möglichen Bewährungsstrafe bewegt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Siehe oben: Das kann man nicht präzise vorhersagen.


Zitat:
§ 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld

(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Zitat:
§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Das sind also beides keine Kleinigkeiten, wobei das Verschaffen von Falschgeld im Darknet und das Inverkehrbringen extrem ungern gesehen wird. Klein-Betrügereien auf Ebay sind zwar schlimm aber dürften im Vergleich dazu weniger Verlangen nach Bestrafung wecken.

Alles weitere wirst Du erst im Verlauf der Verhandlung erkennen können. Wirst Du anwaltlich vertreten?

Zitat:
bin jedoch willens mir eine Arbeitsstelle zu suchen um den entstandenen Schaden zurückzuzahlen


Das kommt erfahrungsgemäß sehr negativ: Man wird Dir zu Recht vorhalten dass Du bisher keinerlei Schritte unternommen hast um den Schaden wieder gut zu machen. Es wäre sicher genug Zeit gewesen Dir eine Arbeit zuzulegen und mir der Rückzahlung zu beginnen.

Der gute Wille zählt vor Gericht nicht, sondern nur Taten. Und da gab es keine. Von den Straftaten mal abgesehen... also alles Gute für die Verhandlung nächste Woche! Und lass uns bitte wissen wie es gelaufen ist.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich würde nur gerne wissen ob sich das Ganze noch im Rahmen einer möglichen Bewährungsstrafe bewegt. Das ist denkbar - man wird sie angesichts Ihrer Erwerbslosigkeit aber wohl mit ordentlich Sozialstunden als Bewährungsauflage kombinieren. Die sollten Sie unbedingt fristgerecht machen - sonst ist die Bewährung nämlich futsch.

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