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Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger

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Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger

Guten Tag, folgendes ist geschehen:

A wurde durch B aufgelauert, B wirft A auf den Rücken und schlägt dann mit einer Teleskop Eisenstange ins Gesicht.

A Blutet, Zahn wackelt, kann aber gerettet werden.

Mit welcher Mindeststrafe kann B rechenen, zwei Augenzeugen haben den Vorfall verfolgt und können diesen bezeugen.

Vielen Dank für die Antworten und die Mühe!

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von Ivica79 am 07.07.2011 11:00
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger
Hi,

wie eigentlich immer, wenn hier von schwerer KV die Rede ist, handelt es sich um gefährliche KV. Sofern auf B nicht Jugendstrafrecht angewandt wird, liegt die Mindeststrafe bei 6 Monaten Haft (§ 224 StGB).

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 07.07.2011 11:28
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>Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger
Es wäre zehnmal befriedigender, wenn der B dem A noch etwas weggenommen hätte, Handy, Geld, Jacke oder sowas. Der § 250 StGB entspricht unserem Gerechtigkeitsempfinden für solche Fälle wesentlich eher


Nachtrag: Die vermutlich meisten Menschen und insbesondere die Juristen würden einen einfachen Teleskopschlagstock nicht als Totschläger bezeichnen.


-- Editiert am 07.07.2011 11:52

-- Editiert am 07.07.2011 12:02


von tricyclePilot am 07.07.2011 11:44
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>Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger
Das Stimmt, die Polizistin meinte auch das es sich um keinen Totschläger handelt da der Gegenstand nicht nachgibt (so die Polizeit) aber trotzdem kann man damit ohne weiteres jemanden Totschlagen, der Gegenstand ist aus schwerem Eisen.

Muemmel vielen Dank für die Antwort. Ist davon auszugehen das der Täter, auch wenn die Verletzung Optisch nicht so schwer war, ins Gefängnis kommt?

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von Ivica79 am 07.07.2011 11:57
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger
Hi,

das ist hier kein Hellseherforum. Wenn der Täter einschlägige Vorstrafen aufweist, kommt er wahrscheinlich ins Gefängnis, wenn nicht, kriegt er möglicherweise Bewährung - das kann keiner vorhersehen und außerdem fehlen da ja relevante Infos. Oder wissen Sie was über Vorstrafen des Täters?

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 07.07.2011 12:03
Status: Tao (8918 Beiträge)
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>Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger
Laut Anwalt hat er eine Vorstrafe in dem Bereich, wie oder was da passiert ist kann ich nicht sagen

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von Ivica79 am 07.07.2011 12:59
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger
Hi,

tja, das erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit einer Inhaftierung. Mehr kann man dazu nicht sagen.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 07.07.2011 13:26
Status: Tao (8918 Beiträge)
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