Schwere Körperverl. mit Glas

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Schwere Körperverl. mit Glas

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich war mit meinem Cousin (also Familie) in einer Disko.
Plötzlich hat ein betrunkener meinem Cousin 2 mal mit dem Kopf auf die Nase geschlagen.
Daraufhin bin ich meinem Cousin zu Hilfe gekommen und habe dem Kopfnussgeber ein Glas ins Gesicht gerammt und Ihn dabei sehr schwer verletzt.
Er und ich waren dann noch im KKH zum nähen und danach bei der Polzei um die Aussagen zu machen. Ich habe nichts gesagt ohne Anwalt.
Womit habe ich zu rechnen?
Danke für die Info´s vorab!
A.Yps


von Andypselon am 20.11.2008 10:45
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Schwere Körperverl. mit Glas
Hallo,

so wie Sie hier den Fall schildern, dürften Sie wohl mit einer Anzeige wegen gefährlicher Kv (224 StGB) rechnen (6 Monate bis 10 Jahre).
Sollten sich durch Ihre Attacke noch weitere relevante Punkte ergeben z.B. dauerhafter bleibender Schaden, verlust des Sehvermögens etc. wären Sie im §226 StGB (schwere Köperverletzung). Das Strafmaß hier kann wesentlich höher sein.


-----------------
"MfG futchidah
----------
Recht haben, heisst nicht
Recht bekommen."


von futchidah am 20.11.2008 13:16
Status: Legende (209 Beiträge)
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>Schwere Körperverl. mit Glas
Notwehr- bzw. Nothilfeexzess dürfte IMO vorliegen, das wird aber sicher genau geprüft.


von Leibgerichtshof am 20.11.2008 13:19
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Schwere Körperverl. mit Glas
Danke f. die AW.
Mein Cousin hat eine gebrochene Nase davongetragen und hat auch schon das Opfer angezeigt.
Glaubt Ihr aufgrund 1,7 o/oo von meiner seite und der o.g. Hilfeleistung kann es Strafmilderns ausfallen.
Des weiteren bin ich noch nie auffällig geworden und eigentlich auch gar nicht der Typ für sowas.
Aber der kleine Zusatz "Rescht haben heisst nicht Recht bekommen" trifft den Nagel auf den Kopf denke ich!
Danke an euch!


von Andypselon am 21.11.2008 11:02
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Schwere Körperverl. mit Glas
Hi,

wg. einer Strafprognose wäre auch Ihr Alter (wg. Jugendstrafrecht) von Interesse.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 21.11.2008 14:39
Status: Unsterblich (3537 Beiträge)
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>Schwere Körperverl. mit Glas
to von muemmel:
das Jugendstrafrecht kommt bei mir leider nicht mehr in frage! :-)

vielleicht spielt es eine rolle das ich mich selbst verletzt habe und ich 1,7 o/oo hatte?

Ich kenn mich da halt nicht aus da ich sowas noch nie hatte!

trotzdem danke

AS


von Andypselon am 22.11.2008 12:07
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Schwere Körperverl. mit Glas
Hi,

tja, es kann ja durchaus ein minderschwerer Fall der gef. KV sein, wg. des Verhaltens Ihres Opfers, aber Notwehr sehe ich hier nicht. Für den minderschweren Fall sieht das Gesetz mindestens drei Monate Haft vor, die durch eine entsprechende Geldstrafe (also mindestens 90 Tagessätze) vor. Sollte eine schwere KV verwirklicht sein, etwa durch dauerhafte Entstellung Ihres Opfers, liegt die Mindeststrafe bei 6 Monaten Haft bzw. 180 Tagessätzen Geldstrafe.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 23.11.2008 16:41
Status: Unsterblich (3537 Beiträge)
Userwertung:  4,1  (von 28 User(n) bewertet)
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>Schwere Körperverl. mit Glas
Hallo!

Ich denke das es nicht sonderlich gut ausgehen wird für Sie. Ich hatte einen ähnlichen Fall (Kneipenschlägerei). Wollte meinem Kumpel zu Hilfe eilen und habe einen 3. am Knie verletzt (Meniskusriss). Resultat: 6 Monate Freiheitsstrafe (auf Bewährung) und 80 Sozialstunden. Ich hatte vorher auch überhaupt nichts in meiner Akte stehen, war immer "brav".

Falls der Geschädigte bleibende Schäden von sich tragen wird, dann wird es sicherlich eine Bewährungsstrafe + eine saftige Geldstrafe hageln.


von blackash am 24.11.2008 19:08
Status: Frischling (6 Beiträge)
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