Guten Tag zusammen,
ich wurde gestern in der Deutschen Bahn kontrolliert. Ich habe, mit erlaubnis die mir nach der Ausstellung mündlich vom Versorgungsamt erteilt wurde, meinen Schwerbehindertenausweis eingeschweißt, da dieser unbefristet gültig ist.
Das hat bisher auch gut geklappt, es gab nie Probleme.
Dann wurde ich wie gesagt gestern kontrolliert und die Dame meinte das sie das so nicht akzeptieren kann da sie nicht sieht ob der Ausweis echt ist.
Die Deutsche Bahn hat in ihren AGBs im Punkt 2.2.6 festgehalten das Fahrkarten nach der einlaminierung unglütig werden. Jedoch war meine Wertmarke die zum Schwebi gehört nicht eingeschweißt.
Desweiteren wollte die Kontrolleurin sogar meine Ausweis einziehen, was in meinen Augen den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde. Die Bahn Mitarbeiter dürfen ja im grunde nichtmal meine Personalien erfassen wenn ich nicht will. Das geht ja nur im falle von schwarzfahren und selbst dabei kann ich darauf bestehen das die Polizei anwesend ist.
Habt ihr schonmal etwas ähnliches erlebt?
Wenn ja was genau?
Und könnt ihr mir vieleicht sagen an welche Art von Anwalt ich mich mit sowas wenden müsste?
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Schwerbehindertenausweis und DB
20. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juli 2010 | 19:00
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerbehindertenausweis und DB
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#1
Antwort vom 21. Juli 2010 | 12:57
Von
Status: Schüler (373 Beiträge, 161x hilfreich)
dann wird bei Weigerung die Polizei geholt und dir kontrolliert den Ausweis.dauert dann halt länger.
Wenn du gegen die AGB verstoßen hast dann selbst Schuld. Scheinst es ja zu wissen, da du den § nennen kannst.
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#2
Antwort vom 22. Juli 2010 | 09:51
Von
Status: Schüler (419 Beiträge, 90x hilfreich)
quote:
Wenn du gegen die AGB verstoßen hast dann selbst Schuld. Scheinst es ja zu wissen, da du den § nennen kannst.
Hi,
..nicht ganz, aber fast *g*
Der TE hat doch geschrieben, das Er nur den BEHINDERTENAUSWEISS
eingeschweißt hat. Die Fahrkarte/Fahrschein etc, hat er NICHT eingeschweißt.
Und die AGB beziehen sich ja nur auf den FAHRSCHEIN.
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Hat der TE denn nun das "erhöhte Beförderungsentgeld" bezahlen müssen ??
Sollte dem TE noch der Name der Kontroleurin, etc erinnerlich sein, würde ich mal bezüglich der "Behandlungsart" Kontrolleur versus KUNDE einen "netten" Brief
an die DB schreiben.
Ensprechender, (negativer) Umgangston kann ja nun echt NICHT sein.
Ist insofern besonders "pikant", da sich die Mitarbeiter (hier) ja regelmäßig über die Chefetage /Leitung über deren Umgang mit Ihnen beschweren, und
der "normale Mitarbeiter" dann selber nach unten tritt.
In Richtung KUNDE......
Da iss Kunde dann irgendwann endgültig verschwunden.....
Gruss
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