Schwerbehindertenausweis und DB

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nubbi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerbehindertenausweis und DB

Guten Tag zusammen,

ich wurde gestern in der Deutschen Bahn kontrolliert. Ich habe, mit erlaubnis die mir nach der Ausstellung mündlich vom Versorgungsamt erteilt wurde, meinen Schwerbehindertenausweis eingeschweißt, da dieser unbefristet gültig ist.

Das hat bisher auch gut geklappt, es gab nie Probleme.

Dann wurde ich wie gesagt gestern kontrolliert und die Dame meinte das sie das so nicht akzeptieren kann da sie nicht sieht ob der Ausweis echt ist.
Die Deutsche Bahn hat in ihren AGBs im Punkt 2.2.6 festgehalten das Fahrkarten nach der einlaminierung unglütig werden. Jedoch war meine Wertmarke die zum Schwebi gehört nicht eingeschweißt.

Desweiteren wollte die Kontrolleurin sogar meine Ausweis einziehen, was in meinen Augen den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde. Die Bahn Mitarbeiter dürfen ja im grunde nichtmal meine Personalien erfassen wenn ich nicht will. Das geht ja nur im falle von schwarzfahren und selbst dabei kann ich darauf bestehen das die Polizei anwesend ist.

Habt ihr schonmal etwas ähnliches erlebt?
Wenn ja was genau?
Und könnt ihr mir vieleicht sagen an welche Art von Anwalt ich mich mit sowas wenden müsste?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

dann wird bei Weigerung die Polizei geholt und dir kontrolliert den Ausweis.dauert dann halt länger.

Wenn du gegen die AGB verstoßen hast dann selbst Schuld. Scheinst es ja zu wissen, da du den § nennen kannst.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

quote:

Wenn du gegen die AGB verstoßen hast dann selbst Schuld. Scheinst es ja zu wissen, da du den § nennen kannst.



Hi,

..nicht ganz, aber fast *g*

Der TE hat doch geschrieben, das Er nur den BEHINDERTENAUSWEISS
eingeschweißt hat. Die Fahrkarte/Fahrschein etc, hat er NICHT eingeschweißt.

Und die AGB beziehen sich ja nur auf den FAHRSCHEIN.

---------------------------------

Hat der TE denn nun das "erhöhte Beförderungsentgeld" bezahlen müssen ??
Sollte dem TE noch der Name der Kontroleurin, etc erinnerlich sein, würde ich mal bezüglich der "Behandlungsart" Kontrolleur versus KUNDE einen "netten" Brief
an die DB schreiben.

Ensprechender, (negativer) Umgangston kann ja nun echt NICHT sein.

Ist insofern besonders "pikant", da sich die Mitarbeiter (hier) ja regelmäßig über die Chefetage /Leitung über deren Umgang mit Ihnen beschweren, und
der "normale Mitarbeiter" dann selber nach unten tritt.

In Richtung KUNDE......

Da iss Kunde dann irgendwann endgültig verschwunden.....

Gruss

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.369 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen