Schweizerisches Bundesgericht: Tätigkeit von Ermittlungsunternehmen im Rahmen von Filesharing-Fällen ist unzulässig
Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke 7.12.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 537 Aufrufe Mehr zum Thema:Filesharing
In einem aktuellen Urteil (Schweizerisches Bundesgericht, Urteil vom 08.09.2010 - 1C_285/2009) hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass das mit der Ermittlung von Dateidownloads, Uploads sowie von IP-Adressen im
Rahmen der Nutzung von P2P-Netzwerken (Filesharing) beauftragte Unternehmen
jede Datenbearbeitung im Bereich des Urheberrechts einzustellen hat und es
diesem Unternehmen untersagt, die bereits beschafften Daten den
betroffenen Urheberrechtsinhabern weiterzuleiten.
Das Urteil wird auch in Deutschland Beachtung finden. Wenn deutsche Gerichte ähnlich entscheiden, hätten Filesharing-Abmahner ein grosses Problem.
Lars Jaeschke
Gießen
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Pers. Direktanfrage
Der Volltext der Entscheidung ist unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20100203.htm abrufbar
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