Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Urheberrecht - Abmahnung » 

Schweizerisches Bundesgericht: Tätigkeit von Ermittlungsunternehmen im Rahmen von Filesharing-Fällen ist unzulässig

Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
7.12.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 537 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Filesharing

In einem aktuellen Urteil (Schweizerisches Bundesgericht, Urteil vom 08.09.2010 - 1C_285/2009) hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass das mit der Ermittlung von Dateidownloads, Uploads sowie von IP-Adressen im
Rahmen der Nutzung von P2P-Netzwerken (Filesharing) beauftragte Unternehmen
jede Datenbearbeitung im Bereich des Urheberrechts einzustellen hat und es
diesem Unternehmen untersagt, die bereits beschafften Daten den
betroffenen Urheberrechtsinhabern weiterzuleiten.

Das Urteil wird auch in Deutschland Beachtung finden. Wenn deutsche Gerichte ähnlich entscheiden, hätten Filesharing-Abmahner ein grosses Problem.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lars Jaeschke
Gießen

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Der Volltext der Entscheidung ist unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20100203.htm abrufbar

Bundesweite Mandatsbearbeitung auch ohne persönlichen Gesprächstermin:

Telefon 0641 / 68 68 1160
Telefax 0641 / 68681161
E-Mail: jaeschke@ipjaeschke.de
Web: www.ipjaeschke.de

Sie erreichen uns von 09:00 - 21:00 Uhr per Telefon, E-Mail oder Telefax oder persönlich nach Terminvereinbarung.
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97934
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?