
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag einem jungen Schweizer Recht gegeben, der wegen einer Diabeteserkrankung gegen seinen Willen vom Wehrdienst ausgeschlossen wurde. Für die unfreiwillige Maßnahme musste der heute 31-jährige Fernfahrer acht Jahre lang eine Abgabe von umgerechnet 477 Euro pro Jahr errichten. Seine Beschwerden gegen die Abgabe wurden von der Schweizer Justiz mit dem Argument abgewiesen, eine Gebührenbefreiung sei nicht möglich, weil seine Invalidität nicht die erforderliche Schwelle von 40 Prozent erreiche.
Der Straßburger Gerichtshof wertete dieses Vorgehen als Diskriminierung. Die Richter stellten zugleich die Wirksamkeit der Wehrdienst-Abgabe in Frage. Es sei zu bezweifeln, ob diese Gebühr eine "abschreckende Wirkung" habe. In den meisten Europaratsländern gebe es keine solche Gebühr. Im übrigen gebe es in der Schweiz genügend Menschen, die für den Wehrdienst geeignet seien.
30. April 2009 - 12.36 Uhr
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