Hallo,
Ich würde gerne wissen ob die Schweizer Behörden/Gemeinden eine Einsicht in die deutsche Strafregister haben? Oder ob sie -sofern gewünscht- mich dazu auffordern müssen ein Führungszeugnis vorzulegen?
Danke :-)
Schweizer Behörden Einsicht in deutsche Vorstrafen?
14. August 2017
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Frage vom 14. August 2017 | 17:50
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
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#1
Antwort vom 14. August 2017 | 18:53
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Ich würde gerne wissen ob die Schweizer Behörden/Gemeinden eine Einsicht in die deutsche Strafregister haben?
Eine "Gemeinde" sicherlich nicht. Bei einer "Behörde" kommt es drauf an was für eine. Grundsätzlich kann auch ausl. Behörden nach Maßgabe des § 57 BZRG Auskunft aus dem Bundeszentralregister erteilt werden.
#2
Antwort vom 14. August 2017 | 19:00
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat:Zitat:Ich würde gerne wissen ob die Schweizer Behörden/Gemeinden eine Einsicht in die deutsche Strafregister haben?
Eine "Gemeinde" sicherlich nicht. Bei einer "Behörde" kommt es drauf an was für eine. Grundsätzlich kann auch ausl. Behörden nach Maßgabe des § 57 BZRG Auskunft aus dem Bundeszentralregister erteilt werden.
Danke für die Antwort. Ich dachte Paragraph 57 BZRG bezieht sich nur auf laufende Verfahren bzw. Strafverfolgung.
Wissen sie ob es Gang und gebe ist das das BZRG angefordert wird oder eher nicht? Danke
-- Editiert von Electro20 am 14.08.2017 19:06
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#3
Antwort vom 14. August 2017 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatDanke für die Antwort. Ich dachte Paragraph 57 BZRG bezieht sich nur auf laufende Verfahren bzw. Ermittlungen. :
Nein, lfd. Verfahren und Ermittlungen stehen überhaupt nicht im BZR. Dort kommen nur rechtskräftige Verurteilungen hinein.
Zitat:Wissen sie ob es Gang und gebe ist das das BZRG angefordert wird oder eher nicht?
Nein, weiß ich nicht.
#4
Antwort vom 14. August 2017 | 20:35
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
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