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Schweizer Arbeitsrecht - Kündigung

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Schweizer Arbeitsrecht - Kündigung

Hallo,

angenommen jemand arbeitet in der Schweiz mit unbefristeten Vertrag. Der Verträg enthält keinerlei Probezeit. Kündigungsfrist ist 3 Monate. Der Arbeitnehmer hat keine scherwiegenden Fehler begangen, auch liegen keine dringenden betrieblichen Kündigungsgrunde vor.

DIe Firma möchte dem Arbetinehmer kündigen. Da keine probezeit vereinbart ist, müsste doch ein wichtiger Grund vorliegen um zu kündigen, oder ?

Was geschieht wenn der Arbeitnehmer kündigt ? Muss er die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten ?

Gruss
Alladin




von Alladin am 31.01.2007 11:25
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>Schweizer Arbeitsrecht - Kündigung
In der Schweiz gibt es keine Kündigungsschutz, der vergleichbar ist mit dem deutschen Kündigungsschutz.

Daher ist kein wichtiger Grund notwendig, um dem AN zu kündigen.

Die Kündigungsfrist von 3 Monaten muss von beiden Seiten so eingehalten werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde.


von hh am 31.01.2007 12:11
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>Schweizer Arbeitsrecht - Kündigung
editiert von Admin


von guest123-2007 am 04.09.2008 02:58
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Schweizer Arbeitsrecht - Kündigung
Ich glaube das geht hier zu sehr ins schweizer Recht rein. Dass es in der Schweiz keinen Kündigungsschutz vergleichbar dem deutschen Recht gibt, ist ja noch gemeinhin bekannt. Wie es aber mit rückdatierten Aufhebungsverträgen oder gar der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht, dürfte doch zu speziell sein. Ich würde dringed vorschlagen, mal ein entsprechenden Forum aus der Schweiz zu befragen.


von Eidechse am 04.09.2008 09:43
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