Salü,
wenn man sich als Touri in D'Land aufhält und dort irgendwelche Fahrscheine oder Abos kauft, dann aber meinetwegen eine Zonengrenze überfährt, ist man ja juristisch ein Schwarzfahrer.
Im Standardfall ist es doch so, dass bei Weigerung der Zahlung der Schaffner die Daten (ua. Adresse) des Deliquenten aufnimmt. Danach kommt Briefchen mit Zahlungsaufforderung.
Was ist, wenn der Deliquent im Ausland wohnhaft ist, oder zumindest auf dem Bogen eine ausländische Adresse einträgt?
Gibt sich der Schaffner damit zufrieden?
Wenn nicht, was macht er?
Schwarzfahrer und wohnhaft im Ausland
10. Januar 2005
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Frage vom 10. Januar 2005 | 18:00
Von
Status: Schüler (209 Beiträge, 48x hilfreich)
Schwarzfahrer und wohnhaft im Ausland
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#1
Antwort vom 10. Januar 2005 | 19:35
Von
Status: Praktikant (896 Beiträge, 78x hilfreich)
wenn du ausländer bist, dann wird versucht die schuld sofort bei dir einzutreiben. darum werden zb. brummi fahrer aus den meisten ländern gleich zur kasse gebeten. ansonsten ist die forderung in den meisten fällen nicht vollstreckbar. zwischen österreich und deustchland gibt es ein abkommen diese vorderungen auf verkehrsbasis zu vollstrecken. ob das auch auf schwarzfahren zutrifft, weiß ich aber nicht. wenns blöd ausgeht, dann kannst du bei einer neuerlichen einreise probleme bekommen, sofern du kontrolliert wirst.
mfg
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