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"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB

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"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB

Hallo!

Folgender Fall:
Ich fuhr sehr früh am Morgen in einer Regionalbahn der DB und sprach den Schaffner an, dass ich eine Fahrkarte bräuchte, da ich nicht mehr genügend Zeit hatte, eine Fahrkarte am Automaten zu kaufen.
Der Zeitmangel entstand dadurch, dass ich einige Tage zuvor die Abfahrtzeit des Zuges über das Internet abgefragt und ausgedruckt hatte, diese sich zwischenzeitlich aber geändert hat, da es bei der DB einen Fahrplanwechsel gab, von dem ich nichts wusste. Als Beweis dafür, dass ich ihm kein dummes Zeug erzähle, habe ich dem Schaffner meinen Fahrplanausdruck gezeigt.

Ich kam also sehr früh morgens am Hauptbahnhof an und musste feststellen, dass zu der von mir abgefragen Uhrzeit kein Zug zum Flughafen fuhr. Ich wurde sehr nervös und suchte nach einem Informationsschalter. Nach einiger Zeit fand ich einen, und er war sogar geöffnet. Dort erfuhr ich die geänderte Abfahrtzeit. Ich hetzte zum Bahnsteig und konnte gerade noch in den Zug springen, aber keine Fahrkarte mehr kaufen. Wenn ich diesen Zug nicht bekommen hätte, hätte ich mein Flugzeug wahrscheinlich verpasst.

Der Schaffner ließ bei diesem Fall in keinster Weise mit sich reden. Er verlangte von mir den Personalausweis und füllte einen Überweisungsträger aus. Das zu zahlende erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) betrug 45,- EUR. Zudem sollte ich schriftlich eine Selbstauskunft (Name, Geburtstag, -ort, Adresse, Unterschrift) geben. Als ich nach seinem Namen fragte, um mich bei der DB über ihn beschweren zu können, weigerte er sich, mir seinen Namen zu geben. Daraufhin weigerte ich mich, ihm die schriftliche Selbstauskunft zu geben und ging.

Da ich das Verhalten dieses Schaffners für ungerechtfertigt und willkürlich erachte, möchte ich fragen:

Wie kann ich diesem Verhalten des Schaffners wirksam entgegentreten?

Ist der Schaffner verpflichtet, mir seinen Namen zu nennen?

Ist der Betrag von 45,- EUR gerechtfertigt? Ist der EBE-Betrag normalerweise nicht 40,- EUR?

Ist der Schaffner allein ohne einen zweiten überhaupt in der Lage nachzuweisen, dass ich schwarz gefahren bin (normalerweise sind ja immer zwei oder mehrere Kontrolleure unterwegs)?
Benötigt er einen Zeugen?

Unter Umständen könnte ich ja auch im Nachhinein sagen, dass es sich um eine Verwechslung handeln muss, ich sei nie mit diesem Zug gefahren. Er hat zwar meinen Namen und meine Personalausweisnummer aber keine schrifliche Selbstauskunft mit Unterschrift von mir. Bei wem liegt in diesem Fall die Beweislast?

Soll ich in diesem Fall erst einmal abwarten, was seitens der DB kommt, oder soll ich von mir aus den Kundenservice der DB kontaktieren und meine Beschwerde vorbringen?

Über Antworten auf meine Fragen freue ich mich sehr.
Im Voraus vielen Dank.

Viele Grüße
hallowelt24


von hallowelt24 am 16.12.2004 01:42
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>"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
Tja, daß sieht eher schlecht für Sie aus. Ich weiß nicht wie es bei Ihnen im Verkehrsverbund aussieht, aber bei uns (VSN) dürfen seit geraumer Zeit Regionalzüge nur noch mit gültiger Fahrkarte betreten werden, d.h. eine Nachlösung beim Schaffner ist nicht zulässig (alleine schon weil nicht mehr auf jedem Zug ein Schaffner ist) Ist auch überall im Zug angeschlagen. Daher ist die Erhebung des Erh. Bef. Entgeltes m.E. rechtmäßig. Ihre vorgebrachten Gründe, wie es dazu kam, wird die Bahn nicht interessieren (muß es rechtlich auch nicht) und die Aussage des Schaffners incl. der Tatsache daß er Ihren Namen und die dazugehörige BPA.Nummer hat, wird ausreichen.

Strafrechtlich gesehen könnte man sich noch darüber streiten, ob ein § 265a StGB vorlag (m.E. fehlt es hier am Vorsatz), aber davon war ja auch nicht die Rede.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 16.12.2004 02:54
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>"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
Da kann ich mich Bob nur anschließen - ich kann zwar Ihren Ärger verstehen, aber rechtlich ist die DB mE auf der sicheren Seite.

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 16.12.2004 09:38
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>"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
Guten Tag,

ich kann mich hier meinen beiden Kollegen anschliessen. Zwar muss sich der Schaffner auf Nachfrage identifizieren; falls dieses jedoch nicht gemacht wurde hindert es nicht, Sie wegen des "Schwarzfahrens" zu ahnden. Dazu reichen die Personalausweisnummer und Ihr Name. Ich sehe hier wenig Möglichkeiten für Sie. Eine Beschwerde bei der DB schliesst das jedoch nicht aus.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

-- Editiert von BOBO am 16.12.2004 10:40:52


von Hr. J. Rönner am 16.12.2004 10:40
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>"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
Hallo,

bei uns im Verkehrsverbund (Der Sechser) geht das mit dem "gültigen Ticket" in Nahverkehrszügen auch soweit, dass a) beim Zugbegleiter nicht gelöst werden kann und b) ein Einzel-/Mehrfahrtenticket vor Betreten des Zuges am Bahnsteig abgestempelt werden muss, da auch das nicht vom Zugbegleiter vorgenommen wird.

Der Zugbegleiter kann nichts dafür, dass Sie eine falsche Abfahrtszeit hatten.

Bei allen Fahrplanauskünften im Internet kann man das gewünschte Datum der Fahrt angeben. Bei allen Systemen (EFA, HAFAS etc.) wird zum Stichtag der neue Fahrplan hinterlegt. Sucht man vor einem Fahrplanwechsel für ein Datum nach dem Fahrplanwechsel (und gibt dieses ein), erhält man definitiv die korrekten Zeiten.

Die Systeme, die im Internet zur Auskunft bereitgestellt werden, werden auch von den Profis in den Beratungsstellen der Nahverkehrsunternehmen / Bahn benutzt.

Viele Grüße
Schnute



von Schnute am 16.12.2004 14:05
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>"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
quote:
(...) erhält man definitiv die korrekten Zeiten.[quote]

Für den richtigen Bahnhof langt´s aber nicht immer.



von cps am 17.12.2004 03:23
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>"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
Man sollte schon vorher wissen von wo man wohin fahren möchte :-)

Gruß
schnute


von Schnute am 17.12.2004 09:54
Status: Junior (81 Beiträge)
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>"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
der geneigte Kunde schon, wünschenswert wär es nur, wenn auch das Auskunftssystem wissen würde, wo die Züge fahren, wo sie halten und wo man ggf. umsteigen muss.


von cps am 18.12.2004 00:07
Status: Philosoph (540 Beiträge)
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