"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
Hallo!
Folgender Fall:
Ich fuhr sehr früh am Morgen in einer Regionalbahn der DB und sprach den Schaffner an, dass ich eine Fahrkarte bräuchte, da ich nicht mehr genügend Zeit hatte, eine Fahrkarte am Automaten zu kaufen.
Der Zeitmangel entstand dadurch, dass ich einige Tage zuvor die Abfahrtzeit des Zuges über das Internet abgefragt und ausgedruckt hatte, diese sich zwischenzeitlich aber geändert hat, da es bei der DB einen Fahrplanwechsel gab, von dem ich nichts wusste. Als Beweis dafür, dass ich ihm kein dummes Zeug erzähle, habe ich dem Schaffner meinen Fahrplanausdruck gezeigt.
Ich kam also sehr früh morgens am Hauptbahnhof an und musste feststellen, dass zu der von mir abgefragen Uhrzeit kein Zug zum Flughafen fuhr. Ich wurde sehr nervös und suchte nach einem Informationsschalter. Nach einiger Zeit fand ich einen, und er war sogar geöffnet. Dort erfuhr ich die geänderte Abfahrtzeit. Ich hetzte zum Bahnsteig und konnte gerade noch in den Zug springen, aber keine Fahrkarte mehr kaufen. Wenn ich diesen Zug nicht bekommen hätte, hätte ich mein Flugzeug wahrscheinlich verpasst.
Der Schaffner ließ bei diesem Fall in keinster Weise mit sich reden. Er verlangte von mir den Personalausweis und füllte einen Überweisungsträger aus. Das zu zahlende erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) betrug 45,- EUR. Zudem sollte ich schriftlich eine Selbstauskunft (Name, Geburtstag, -ort, Adresse, Unterschrift) geben. Als ich nach seinem Namen fragte, um mich bei der DB über ihn beschweren zu können, weigerte er sich, mir seinen Namen zu geben. Daraufhin weigerte ich mich, ihm die schriftliche Selbstauskunft zu geben und ging.
Da ich das Verhalten dieses Schaffners für ungerechtfertigt und willkürlich erachte, möchte ich fragen:
Wie kann ich diesem Verhalten des Schaffners wirksam entgegentreten?
Ist der Schaffner verpflichtet, mir seinen Namen zu nennen?
Ist der Betrag von 45,- EUR gerechtfertigt? Ist der EBE-Betrag normalerweise nicht 40,- EUR?
Ist der Schaffner allein ohne einen zweiten überhaupt in der Lage nachzuweisen, dass ich schwarz gefahren bin (normalerweise sind ja immer zwei oder mehrere Kontrolleure unterwegs)?
Benötigt er einen Zeugen?
Unter Umständen könnte ich ja auch im Nachhinein sagen, dass es sich um eine Verwechslung handeln muss, ich sei nie mit diesem Zug gefahren. Er hat zwar meinen Namen und meine Personalausweisnummer aber keine schrifliche Selbstauskunft mit Unterschrift von mir. Bei wem liegt in diesem Fall die Beweislast?
Soll ich in diesem Fall erst einmal abwarten, was seitens der DB kommt, oder soll ich von mir aus den Kundenservice der DB kontaktieren und meine Beschwerde vorbringen?
Über Antworten auf meine Fragen freue ich mich sehr.
Im Voraus vielen Dank.
Viele Grüße
hallowelt24
von hallowelt24 am 16.12.2004 01:42
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>"Schwarzfahren" in einer Regionalbahn der DB
Hallo,
bei uns im Verkehrsverbund (Der Sechser) geht das mit dem "gültigen Ticket" in Nahverkehrszügen auch soweit, dass a) beim Zugbegleiter nicht gelöst werden kann und b) ein Einzel-/Mehrfahrtenticket vor Betreten des Zuges am Bahnsteig abgestempelt werden muss, da auch das nicht vom Zugbegleiter vorgenommen wird.
Der Zugbegleiter kann nichts dafür, dass Sie eine falsche Abfahrtszeit hatten.
Bei allen Fahrplanauskünften im Internet kann man das gewünschte Datum der Fahrt angeben. Bei allen Systemen (EFA, HAFAS etc.) wird zum Stichtag der neue Fahrplan hinterlegt. Sucht man vor einem Fahrplanwechsel für ein Datum nach dem Fahrplanwechsel (und gibt dieses ein), erhält man definitiv die korrekten Zeiten.
Die Systeme, die im Internet zur Auskunft bereitgestellt werden, werden auch von den Profis in den Beratungsstellen der Nahverkehrsunternehmen / Bahn benutzt.
Viele Grüße
Schnute
von Schnute am 16.12.2004 14:05
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