Schwarzfahren Bahn Erschleichen von Leistungen § 265a StGB

13. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2017 02:23:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Schwarzfahren Bahn Erschleichen von Leistungen § 265a StGB

Guten Tag zusammen,

Und zwar habe ich eine Frage zu Erschleichen von Leistungen § 265a StGB

Ich wurde 2015 2mal beim Schwarzfahren und 1mal 2016 erwischt.Ich habe diese Strafen bezahlt,und jetzt kam ein Brief der Polizei Verfahren nach Erschleichen von Leistungen § 265a StGB. Jetzt meine frage was kommt auf mich zu? Auf dem schreiben der Polizei war noch ein schreiben,Angaben zu Person Netto einkommen und schuld zu gestehen.

-- Editiert von Moderator am 13.05.2016 14:14

-- Thema wurde verschoben am 13.05.2016 14:14

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und wir sind nicht vorbestraft, nehme ich an? Dann tippe ich mal auf etwa 20 Tagessätze Geldstrafe. Den Tagessatz können Sie sich selbst ausrechnen: Einkommen geteilt durch 30.
Angaben zu Person Netto einkommen Das würde ich nur ausfüllen, wenn das Einkommen unter 1.800 Euro liegt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12325.03.2017 02:23:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Doch Vorbestraft war ich schon.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Schön, das auch schon zu erfahren. Verraten Sie vielleicht noch, wann, weswegen und mit welcher Strafe? Das ist nämlich kein Hellseherforum...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12325.03.2017 02:23:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

eig nur btmg Handel hatte ich 2 jahre Bewährung bekommen,ist aber alles rum.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und zwar WANN? Und waren 2 Jahre die Strafe oder die Bewährungsfrist?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
guest-12325.03.2017 02:23:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

2jahre wahren Bewährung von 2013 bis 2015.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Na schön - also vorbestraft und das ist noch gar nicht so lange her. Aber wenigstens nicht einschlägig vorbestraft: Rechnen Sie dann mal mit einer höheren Geldstrafe als oben erwähnt. Und übrigens kommt die ins Führungszeugnis, auch wenn sie unter 90 Tagessätzen bleibt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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