Guten Tag zusammen,
Und zwar habe ich eine Frage zu Erschleichen von Leistungen § 265a StGB
Ich wurde 2015 2mal beim Schwarzfahren und 1mal 2016 erwischt.Ich habe diese Strafen bezahlt,und jetzt kam ein Brief der Polizei Verfahren nach Erschleichen von Leistungen § 265a StGB. Jetzt meine frage was kommt auf mich zu? Auf dem schreiben der Polizei war noch ein schreiben,Angaben zu Person Netto einkommen und schuld zu gestehen.
-- Editiert von Moderator am 13.05.2016 14:14
-- Thema wurde verschoben am 13.05.2016 14:14
Schwarzfahren Bahn Erschleichen von Leistungen § 265a StGB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Und wir sind nicht vorbestraft, nehme ich an? Dann tippe ich mal auf etwa 20 Tagessätze Geldstrafe. Den Tagessatz können Sie sich selbst ausrechnen: Einkommen geteilt durch 30.
Angaben zu Person Netto einkommen Das würde ich nur ausfüllen, wenn das Einkommen unter 1.800 Euro liegt.
Doch Vorbestraft war ich schon.
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Schön, das auch schon zu erfahren. Verraten Sie vielleicht noch, wann, weswegen und mit welcher Strafe? Das ist nämlich kein Hellseherforum...
eig nur btmg Handel hatte ich 2 jahre Bewährung bekommen,ist aber alles rum.
Und zwar WANN? Und waren 2 Jahre die Strafe oder die Bewährungsfrist?
2jahre wahren Bewährung von 2013 bis 2015.
Na schön - also vorbestraft und das ist noch gar nicht so lange her. Aber wenigstens nicht einschlägig vorbestraft: Rechnen Sie dann mal mit einer höheren Geldstrafe als oben erwähnt. Und übrigens kommt die ins Führungszeugnis, auch wenn sie unter 90 Tagessätzen bleibt.
Und jetzt?
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