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Schwarze Schafe bei der Limited- Verwaltung! Ihre Checkliste: - 1/1
vom 08.03.2010   |   2518 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Gesellschaftsrecht

Schwarze Schafe bei der Limited- Verwaltung! Ihre Checkliste:

Von Rechtsanwalt
Hans-Jochen Boehncke
Boehncke

Bewertungen: 17
Schwerpunkte: Fachanwalt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:

„Limited- Gründer gibt es hierzulande viele. Doch wirklich professionelle und zuverlässige Agenturen leider nur sehr wenige.“ – so ein Werbeslogan einer Agentur im Internet. Tatsächlich tummelt sich eine bunte Vielfalt von Gesellschaften rund um die Gründung und die Verwaltung der englischen Limited auf dem deutschen Markt. Wie finden Sie „den“ guten Partner, der verlässlich ist?

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Gesellschaftsrecht
Limited- Gründung

Werbung vom Unternehmen selbst ist leider sehr geduldig und besagt nichts über die wirtschaftliche Kraft des Unternehmens, noch über dessen Verlässlichkeit. In den letzten Monaten haben sich verschiedene Gesellschaften in Luft aufgelöst, so etwa die „Mc Limited“. Ratlose Kunden bleiben zurück. Das ist gefährlich, weil eine Verwaltung der Limited immer gewährleistet sein muss. Als Anwaltskanzlei raten wir daher zu höchster Vorsicht, Erhalt möglicher Ansprüche von Ihnen und orientieren genau daran diese Checkliste:

1. Ist Ihr Vertragspartner in Deutschland im Handelsregister eingetragen und hier ggf. zu verklagen?

Alle Agenturen, die diese einfachste und für in Deutschland tätige Gesellschaften gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung nicht erfüllen, scheiden aus unserer Empfehlung sofort aus. Sie werden niemals erfolgreich in England Ansprüche durchsetzen- das ist viel zu teuer und aufwendig.

Wie sehen Sie das? An den Angaben im Impressum nach § 5 TMG oder unter www.registerprotal.de unter Eingabe der Firmennamens.

2. Haben die verbleibenden Anbieter regelmäßig die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt?

Wer das nicht tut, ist nicht zu empfehlen.

Wie sehen Sie das? Geben Sie den Firmennamen unter www.ebundesanazeiger.de ein. Bitte beachten Sie, dass in einem Konzern eingegliederte Tochterunternehmen unter dem Namen der Konzernmutter veröffentlichen.

Schon nach diesen beiden Kriterien fliegt die im Eingang zitierte werbende Agentur raus, da sie weder im Handelsregister eingetragen noch im elektronischen Bundesanzeiger vertreten ist.

3. Haben die verbleibenden Anbieter eine sichere Erreichbarkeit und lassen diese sich unter der angegebenen Adresse auch besuchen?

Postfachanschriften lassen sich leider nur schwer ersehen- an diese ist jedoch keine Forderung zustellbar zu adressieren.

Wenn das Büro für ein persönliches Gespräch nicht genau dort ist, wo die Post hingehen soll und wo sich die Menschen der Gesellschaft um die Tagesgeschäfte kümmern, ist höchste Vorsicht geboten.

4. Von den verbleibenden Agenturen- welche hat wirtschaftlich sicher die größte Stärke in der Zukunft?

Hier hilft nur der Vergleich der veröffentlichten Zahlen- darin spiegeln sich die Dauer der Tätigkeit, die wirtschaftliche Kraft und das Durchhaltevermögen, also eine Nachhaltigkeit, wieder.

5. Was Ihnen immer nach der Gründung geboten sein muss, unabhängig von dieser Checkliste:

  • Ein funktionierendes Registered Office
  • Ein fristgerechter Annual Return für Ihre Gesellschaft
  • Hilfe beim englischen Jahresabschluss (Annual Account/DCA)
  • Ein Secretary- Service.

Mit diesen 4 Punkten decken Sie sicher die Verwaltung Ihrer Limited ab und bewahren diese vor jeglichen Schaden in England.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.