Schwarz-Gelb noch uneins über Regelung zu Homo-Paaren
AFP VOM 8.8.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1757 Aufrufe Mehr zum Thema:Schwarz-Gelb, Regelung, Homo-Ehe, Steuerrecht
FDP-Politiker droht mit Nein zum Betreuungsgeld
FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle lehnte den Vorstoß ab. "In der Koalition gibt es die Regel, nicht mit wechselnden Mehrheiten zu operieren", sagte er dem "Hamburger Abendblatt". Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Jan Mücke (FDP), drohte in der "Leipziger Volkszeitung" mit einem Nein von FDP-Abgeordneten zum Betreuungsgeld, sollte sich die die CSU dem Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften verweigern. Beides sei im Koalitionsvertrag vereinbart.
CSU-Chef Horst Seehofer äußerte sich ablehnend. "Wir sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten und das Ehegattensplitting nicht überstürzt korrigieren", sagte Seehofer der Zeitung "Die Welt". Die CSU habe großen Respekt vor gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, in denen die Partner auch füreinander einstünden. "Aber Ehe und Familie sollten privilegiert bleiben. Daran sollten wir nicht rütteln."
Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Münchner Rathaus, Josef Schmid, forderte indes eine grundsätzliche Änderung: "Wir müssen weg vom Ehegattensplitting, hin zu einem Familiensplitting", sagte Schmid dem "Münchner Merkur". Die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren sei überholt: Familie sei dort, wo Kinder seien, "egal, in welchem Haushalt sie aufwachsen, ob bei einer alleinerziehenden Mutter, einer Patchwork-Familie oder einem homosexuellen Paar." Die CSU müsse begreifen, dass der Fortschritt auch die Familie verändert habe.
Nach dem vom Verfassungsgericht veröffentlichten Beschluss müssen homosexuelle Partner beim Verkauf eines Grundstücks untereinander ebenso wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Das Gericht erklärte damit die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren bei der Grunderwerbsteuer für Altfälle rückwirkend vom 13. Dezember 2010 bis zur Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 für verfassungswidrig.
Das derzeit geltende Gesetz zur Grunderwerbsteuer sieht eine Gleichbehandlung erst rückwirkend ab dem 14. Dezember 2010 vor. Zuvor galt die Steuerbefreiung nur, wenn Eheleute ein Grundstück an ihren Gatten verkauften. Diese Befreiung zielte auf Grundstücksübertragungen zur Regelung familienrechtlicher Ansprüche wie etwa einem vorweggenommenen Erbe und galt auch für einen Vermögensausgleich nach einer Scheidung.
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