Schwangerschaft - auslaufende Befristung - Elterngeld

28. Oktober 2015 Thema abonnieren
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Summertime
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Beginner
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Schwangerschaft - auslaufende Befristung - Elterngeld

Hallo!

Meine Frau ist schwanger und hat als Geburtstermin den 6.6.2016 ausgerechnet bekommen. Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 6.2.2016 aus. Aufgrund der beim Arbeitgeber noch anzuzeigenden Schwangerschaft kann absolut nicht von einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden obwohl das Arbeitsverhältnis gut läuft.

Eine neue Stelle wird meine Frau wohl auch nicht mehr bekommen; wer soll ihr einen Job geben mitten in der Schwangerschaft?

Sie bekommt natürlich ab dem 6.2. erstmal ALG I.

Aber die große Frage ist, was können wir denn hinsichtlich des Elterngeldes tun? Hier wird ja das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Es besteht ja absolut keine Chance, in den vier dazwischen liegenden Monaten Einkommen zu erzielen. Außer dem ALG I wird es nichts geben.

Haben wir somit einfach "Pech gehabt" oder wie ist das einzuschätzen? Meine Frau verdient aktuell 1.200 Euro netto im Monat.

Meine Frau arbeitet im Verkauf, wo sie sich oft bücken muss, Treppen steigen muss etc. - daher sagte die Frauenärztin, sollte sie da Probleme haben, könne sie auch ein absolutes Beschäftigungsverbot aussprechen. Bringt das irgendetwas, da sie dann dem Arbeitsmarkt ab Februar auch nicht mehr zur Verfügung steht?

Ich habe irgendwo gelesen, dass unter gewissen Umständen bei der 12 Monats-Betrachtung auch die letzten Monate heraus gelassen werden können. Zählt das Beschäftigungsverbot dazu?

Freue mich auf Einschätzungen dazu!

Wir haben schon so einen Hals wegen der "ungeraden Befristung" 6.2.16. Das sieht ja im Arbeitszeugnis später auf den ersten Blick so aus, als sei das Arbeitsverhältnis außerordentlich mitten im Monat gekündigt worden... doof gelaufen.

Macht es bei dieser Konstellation ggf. auch Sinn, kurzfristig die Steuerklassen zu tauschen? Ich verdiene 4.300 Euro netto und habe Steuerklasse 3. Ich kann gut damit leben, höher Abzüge über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück zu holen....

Gruß
Oliver

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