Schwanger Arbeitssuche Beschäftigungsverbot

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tofu123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Schwanger Arbeitssuche Beschäftigungsverbot

Person X ist in der 6. Woche schwanger. Ihr Arbeitsvertrag läuft zum 31.03. aus und wird nicht verlängert. Sie ist daher auf Jobsuche. Ihr Problem ist aber, dass sie in einem Bereich arbeitet, wo man als Schwangere sehr wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommt. Ist es rechtens, wenn sie sich trotzdem bewirbt, obwohl sie nicht weiß ob sie dann überhaupt arbeiten darf?

LG

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ist es rechtens, wenn sie sich trotzdem bewirbt,
Ja darf sie, sie muss eine Schwangerschaft leider sogar gar nicht angeben.

Und nun noch meine Meinung dazu, ich finde das Verhalten das allerletzte, hoffentlich wird ihr dann das Leben bei einem neuen Job so schwer wie möglich gemacht und versucht nach dem Kündigungsschutz sie so schnell wie möglich loszuwerden, wenn sie das mit der Schwangerschaft nicht angibt...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Ja darf sie, sie muss eine Schwangerschaft leider sogar gar nicht angeben


Wenn man hier noch das "leider" rausnimmt, kann man danach mit dem Lesen aufhören:
Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, wenn er werdenden Müttern einen besondernen Kündigungsschutz zugute kommen lässt. DIe Schwangerschaft muss tatsächlich nicht genannt werden.

Alles andere kann in die "Plauderecke"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tofu123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ja darf sie, sie muss eine Schwangerschaft leider sogar gar nicht angeben.

Und nun noch meine Meinung dazu, ich finde das Verhalten das allerletzte, hoffentlich wird ihr dann das Leben bei einem neuen Job so schwer wie möglich gemacht und versucht nach dem Kündigungsschutz sie so schnell wie möglich loszuwerden, wenn sie das mit der Schwangerschaft nicht angibt...


Dann sag ich auch Mal meine Meinung dazu. Wovon soll X Ihrer Meinung nach denn leben? Hartz 4? Das würde nicht reichen, da sie durch die Kinderwunschbehandlungen Schulden hat, und dann würde sie ja auch von der Allgemeinheit leben. X und ihrem Kollegen (männlich) wurden versprochen, dass ihre Verträge jeweils verlängert werden würden, bis der Arbeitgeber von den Kinderwunschbehandlungen erfahren hat. Jetzt bekam nur ihr Kollege den unbefristeten Vertrag. X war nie krank und hat immer überstunden gemacht. Ist das gerecht? Und was heißt hier "leider" muss sie ihre Schwangerschaft nicht angeben? Wieviele Chefs stellen denn eine Schwangere ein? Nicht viele. Und das ist ziemlich diskriminierend. Für jede Schwangerschaft ist ein Mann "mitverantwortlich", aber der darf weiter arbeiten und Geld verdienen, eine Frau aber nicht? Warum? Kann sie etwas dafür, dass nur sie anatomisch in der Lage ist, das Kind auszutragen? Muss sie deswegen monatelang auf ihr Gehalt verzichten und mit weniger Elterngeld leben, obwohl sie sich vorher den Arsch aufgerissen hat? Sie kann ja auch nichts dafür dass es bei dieser Tätigkeit ein Beschäftigungsverbot gibt. Sie hat sich die Ausbildung damals auch nicht danach ausgesucht, dass sie dann in ein paar Jahren während der Schwangerschaft nicht arbeiten muss.

Liebe Grüße

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Tofu123):
Ist es rechtens, wenn sie sich trotzdem bewirbt, obwohl sie nicht weiß ob sie dann überhaupt arbeiten darf?

Ja, das ist rechtens, schlicht weil der Gesetzgeber das so festgelegthat.

Man sollte aber damit rechnen, das der Arbeitgeber auf so eine Art der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nicht immer positiv reagiert.



Zitat (von Tofu123):
Wovon soll X Ihrer Meinung nach denn leben? Hartz 4? Das würde nicht reichen, da sie durch die Kinderwunschbehandlungen Schulden hat,

Als erstes schuldet der Erzeuger des Kindes erst mal entsprechende Unterhaltszahlungen. Dann wäre noch der mögliche ALG I Ansspruch. Erst dann kommt ALG II

ALG II reicht um die Existenz von Mutter und Kind aufrecht zu erhalten.
Das man aufgrund suboptimaler Finanzplanung Schulden hat, ist dann nicht relevant. Sofern man die nicht aus dem freiverfügbaren Teil des ALG II abzahlen kann oder eine entsprechede Restschuldversicerung hat, zahlt man diese dann ab wenn man wieder in einem Arbeitsverhältnis ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich persönlich bin ja immer für den alten Spruch:"Ehrlich währt am längsten."

In der Bewerbung würde ich meine Schwangerschaft nicht erwähnen. Im Bewerbungsgespräch aber schon. Ich weiß ja nicht, wo Du arbeitest. Ich kenn das aus dem Altenheim z.B. so, dass die Schwangeren zwar nicht mehr pflegen durften, aber dafür dann eben Essen angereicht haben, Schnittchen geschmiert, die Leute zum Friseur oder Arzt gebracht. Gibts in Deinem Bereich auch was, das Du tun könntest?
Denn eins ist klar, wenn Du Dich einstellen lässt und dann sofort komplett ausfällst wegen der Schwangerschaft. Ob das mal auf lange Sicht wirklich clever ist? Der Chef wird Dich dann doch loswerden, sobald er kann. N mieses Zeugnis gibts noch dazu. Ich wär da ehrlich.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tofu123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Auch mit ALG 1 hätte sie während der Schwangerschaft und wegen der Schwangerschaft starke finanzielle Einbußen. Während ein Mann das nicht hat. Und sie wäre nach der Elternzeit arbeitslos. Wenn der alte Job unbefristet wäre, hätte sie den dann dem Chef zuliebe kündigen sollen? Warum darf sie sich keinen neuen Job suchen, wenn sie nach der Geburt schnell wieder arbeiten möchte und dann genauso zur Verfügung steht wie alle anderen Mitarbeiter?

Mit Ehrlichkeit hat sie da leider schlechte Erfahrungen gemacht. Sie hatte sich Mal für einen Job beworben, der für sie ein Traumjob gewesen wäre. Damals war sie auch schwanger (wurde leider eine Fehlgeburt) und hat es dem Chef beim Vorstellungsgespräch gesagt. Sie hatte auch einen Plan wie es weiter geht und alles, aber sie wurde abgelehnt. Kurze Zeit später hatte sie die Fehlgeburt und sich über ihre Ehrlichkeit geärgert. Auch der jetzige Arbeitsvertrag wurde wegen ihrer Ehrlichkeit nicht verlängert. Sie möchte dann auch alternative Arbeiten verrichten, wenn das möglich ist, das kommt auf die Stelle und den Chef an. Und sie möchte auch schon 2 Monate nach der Geburt wieder arbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Sie darf sich doch bewerben, wie sie will. Sie darf sogar die Schwangerschaft verschweigen.
Aber dieses Mann gegen Frau find ich albern. Ja, der Mann beruft sich ja auch nicht drauf, dass er ein Berufsverbot hat, weil seine Frau schwanger ist. Ich will ja nix sagen, aber ich kenne Frauen. Die sehr gesunde Kinder zur Welt brachten. Und das Berufsverbot einfach nicht in Anspruch genommen haben, sondern bis kurz vor der Geburt gearbeitet. Solls ja auch geben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Man steckt in der Zwickmühle.
Ist man ehrlich, muss man mit Problemen rechnen.
Ist man nicht ehrlich, muss man mit Problemen rechnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
...Ich will ja nix sagen, aber ich kenne Frauen. Die sehr gesunde Kinder zur Welt brachten. Und das Berufsverbot einfach nicht in Anspruch genommen haben, sondern bis kurz vor der Geburt gearbeitet. Solls ja auch geben.


Ich habe auch bis zur Entbindung gearbeitet, daher gehöre ich wohl zum oben genannten Frauenkreis.
Allerdings gibt es eben Berufe, in denen schwangere Frauen nicht arbeiten dürfen, auch wenn sie es wollen. Und ich habe da vollstes Verständnis, wenn diese Frauen ein Beschäftigungsverbot bekommen, damit Mutter und Kind nicht gefährdet werden.

Bei der Jobsuche ist es ohnehin schon recht schwer, wenn Frau im gebährfähigen Alter ist. Eine Schwangere, in einem Beruf, welches ein Beschäftigungsverbot mitbringt, dürfte da noch schwärzere Karten haben. Trotsdem finde ich es nicht gut, wenn sie sich bewirbt, obwohl sie weiss, dass sie gleich ins Beschäftigungsverbot rutscht, und dieses nicht so ansagt. Aber ich sehe auch, dass Frau mit Ehrlichkeit auch keinen Job bekommen dürfte.

@Tofu123: Gibt es keinen alternativen Beruf, den Du ausüben kannst/darfst, bis dein Kind da ist? Eine Wunschstelle kannst Du dir ja nach dem Mutterschutz/der Elternzeit suchen.

LG

Ally

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tofu123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Sie darf sich doch bewerben, wie sie will. Sie darf sogar die Schwangerschaft verschweigen.
Aber dieses Mann gegen Frau find ich albern. Ja, der Mann beruft sich ja auch nicht drauf, dass er ein Berufsverbot hat, weil seine Frau schwanger ist. Ich will ja nix sagen, aber ich kenne Frauen. Die sehr gesunde Kinder zur Welt brachten. Und das Berufsverbot einfach nicht in Anspruch genommen haben, sondern bis kurz vor der Geburt gearbeitet. Solls ja auch geben.

Ja, die gibt es. Aber es gibt auch welche, die dadurch Fehlgeburten, Frühgeburten und Behinderungen beim Kind hatten. Das macht normalerweise auch kein Chef, dass er die Schwangere trotzdem arbeiten lässt, weil wenn dem Kind dadurch etwas passiert, ist er dran. Ja natürlich bekommt der Mann kein Beschäftigungsverbot. Er gefährdet ja das Baby durch die Arbeit auch nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Man steckt in der Zwickmühle.
Ist man ehrlich, muss man mit Problemen rechnen.
Ist man nicht ehrlich, muss man mit Problemen rechnen.


So ist es.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Ist es rechtens, wenn sie sich trotzdem bewirbt,
Ja darf sie, sie muss eine Schwangerschaft leider sogar gar nicht angeben.

Und nun noch meine Meinung dazu, ich finde das Verhalten das allerletzte, hoffentlich wird ihr dann das Leben bei einem neuen Job so schwer wie möglich gemacht und versucht nach dem Kündigungsschutz sie so schnell wie möglich loszuwerden, wenn sie das mit der Schwangerschaft nicht angibt...


Ich hoffe, ich habe das überlesen. Das ist eine eindeutige Diskriminierung von Schwangeren. Und hier sollten die Strafen für AG nochmals höher ausfallen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


ALG II reicht um die Existenz von Mutter und Kind aufrecht zu erhalten.
Das man aufgrund suboptimaler Finanzplanung Schulden hat, ist dann nicht relevant. Sofern man die nicht aus dem freiverfügbaren Teil des ALG II abzahlen kann oder eine entsprechede Restschuldversicerung hat, zahlt man diese dann ab wenn man wieder in einem Arbeitsverhältnis ist.


??

:bang:

ohne Worte.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ich persönlich bin ja immer für den alten Spruch:"Ehrlich währt am längsten."

In der Bewerbung würde ich meine Schwangerschaft nicht erwähnen. Im Bewerbungsgespräch aber schon. Ich weiß ja nicht, wo Du arbeitest. Ich kenn das aus dem Altenheim z.B. so, dass die Schwangeren zwar nicht mehr pflegen durften, aber dafür dann eben Essen angereicht haben, Schnittchen geschmiert, die Leute zum Friseur oder Arzt gebracht. Gibts in Deinem Bereich auch was, das Du tun könntest?
Denn eins ist klar, wenn Du Dich einstellen lässt und dann sofort komplett ausfällst wegen der Schwangerschaft. Ob das mal auf lange Sicht wirklich clever ist? Der Chef wird Dich dann doch loswerden, sobald er kann. N mieses Zeugnis gibts noch dazu. Ich wär da ehrlich.


Komisch, dass die AG auch nicht immer ehrlich sind...Nur der Unterschied ist, dass das Gesetz zumindest hier einen Riegel vorschiebt - richtigerweise.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
??

:bang:

ohne Worte.

Das ist die derzeitige Realität in diesem Staate.
Und warum bitte soll die Allgemeinheit die Schulden von ALG Empfänger übernehmen müssen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

... anscheinend verselbständigt sich hier die Diskussion und geht ins Uferlose.
Die Anfrage ist doch umfänglich beantwortet.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

@asd1971 und Andere!

Zitat:
Ich hoffe, ich habe das überlesen. Das ist eine eindeutige Diskriminierung von Schwangeren. Und hier sollten die Strafen für AG nochmals höher ausfallen.
Ich sehe in meinem Post nichts diskriminierendes. Diskriminierung sehe ich bei dem jetzigen AG der TE!
Bei einer bestehenden Arbeitsstelle wäre ich auch für die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch aber nicht, bei dem wie es jetzt bei der TE ist! Rechtlich ist das ok, aber moralisch eben nicht.

Die TE hat auch eine Moralische Verantwortung gegenüber einem neuen AG, als auch gegenüber neuen Kollegen.

Ein AG stellt die Leute ein, weil er deren Arbeitskraft benötigt, nicht einfach so aus guter Laune heraus.

So und jetzt stell dir bitte einmal volgendes vor:
Ein AG hat ein paar Beschäftigte, von diesen ist jetzt eine schwanger geworden. Selbige bekommt ein Beschäftigungsverbot. Es ist wohl klar, dass nicht von Heute auf Morgen diese Arbeitskraft durch eine Neue ersetzt werden kann, was somit bedeutet, andere Kollegen müssen deren Arbeit mit erledigen, ja wohl sogar Überstunden deswegen machen.
Der AG macht sich darauf hin dran und sucht jetzt Jemand Neuen, zur entlastung der schon bestehenden Belegschaft. Dies kann unter umständen Wochen dauern, in dieser Zeit müssen die noch verbliebenen AN weiterhin schön Überstunden machen.
Jetzt findet dieser AG nach langer Zeit endlich Jemanden, der ins Team passt, gute Qualifikationen hat etc (Unsere TE)! Arbeitsbeginn wäre der 1.5! Alle bestehenden Kollegen freuen sich darauf, ab dem 1.5 endlich Jemand neuem im Team zu haben, damit sie nicht weiterhin Überstunden machen müssen.
Besonders freuen wird sich Kollegin Ute (Alleinerziehende Mutter) der es versprochen wurde, dann Urlaub nehmen zu können. In besagtem Urlaub will Ute wohl zum letzten mal in ihrem Leben ihre Mutter in Kirgistan besuchen, bevor diese dann wohl das Zeitliche segnen wird.
Dann kommt der 1.5, es sind extra alle Kollegen gekommen um die Neue zu begrüssen. Die neue AN kommt und begrüsst Alle freudig und teilt denen mit, sie ist schwanger, in der 10 Woche und aufgrund ihrer Schwangerschaft besteht für sie ein Beschäftigungsverbot!
Da wird sich Jeder vorstellen können, wie jetzt die Situation ist! Wäre schön, wenn DU dann jedem einzelnen anderen AN auch erklären würdest, wie die Rechtssituation ist und dass dies so wie du es ausdrückst auch die moralisch richtige Variante ist, viel Spass dann vorallem bei Kollegin Ute!

Meiner Meinung nach ist genau dieser Thread hier ein gutes Beispiel für Recht und Moral! Rechtlich, habe ich der TE direkt gesagt was sie darf, bzw nicht muss!
In einem Meinungsforum (und das ist es hier nunmal) bin ich aber auch dazu berechtigt das moralische anzusprechen und genau das habe ich auch getan, mehr nicht...

4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wovon soll X Ihrer Meinung nach denn leben?

Zitat:
Für jede Schwangerschaft ist ein Mann "mitverantwortlich",
Damit gibst du die Antwort schon selber, würde ich sagen.

Zitat:
aber der darf weiter arbeiten und Geld verdienen, eine Frau aber nicht?

Zitat:
Beschäftigungsverbot
Da prallen für mich auch wieder so zwei Worte aufeinander!

Ich möchte aber an dieser Stelle nochmal deutlich zum Ausdruck bringen, bei einer bestehenden Arbeitsstelle wäre das für mich anderst, Nicht aber wenn es um eine NEUE Arbeitsstelle geht.

Zitat:
Warum darf sie sich keinen neuen Job suchen, wenn sie nach der Geburt schnell wieder arbeiten möchte und dann genauso zur Verfügung steht wie alle anderen Mitarbeiter?
Natürlich darf sie das! Aber was ist in der Zeit in der sie nicht arbeitet? (vorherigen Post von mir mal ansehen)

Zitat:
Wovon soll X Ihrer Meinung nach denn leben? Hartz 4? Das würde nicht reichen, da sie durch die Kinderwunschbehandlungen Schulden hat
So sehr ich mich auch für Dich und dein freudiges Ereignis freue, die Schulden die du aufegnommen hast, hast du rein freiwillig aufgenommen, da hat dich keiner dazu gedrängt.
Ich kann einen Kinderwunsch nachvollziehen, keine Frage, nur wenns halt auf dem natürlichen Weg nicht geht, dann ist man für daraus entstehende Schulden selber verantwortlich, auch wenn sich das jetzt hart anhört!

Zitat:
Wieviele Chefs stellen denn eine Schwangere ein? Nicht viele. Und das ist ziemlich diskriminierend.

Zitat:
Bei der Jobsuche ist es ohnehin schon recht schwer, wenn Frau im gebährfähigen Alter ist.

Dem könnte der Gesetzgeber zumindest etwas entgegenwirken und dabei auch meiner Meinung nach eine Diskriminierung abschaffen. In der Zeit in der die werdende Mutter einen gesonderten Kündigungsschutz geniesst, sollte auch der werdende Vater diesen bekommen. Er trägt zwar nicht das Kind aus, hat aber zumindest die gleiche Verantwortung wie die werdende Mutter. Rein finanziell gesehen, trägt er sogar noch das grössere Risiko! Aber das ist jetzt dann wieder etwas ganz anderes...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
??

:bang:

ohne Worte.

Das ist die derzeitige Realität in diesem Staate.
Und warum bitte soll die Allgemeinheit die Schulden von ALG Empfänger übernehmen müssen?


Weil du damit suggerierst, dass es besser ist in Hartz4 zu geraten, statt zu arbeiten. Da habe ich nunmal gar kein Verständnis.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
@asd1971 und Andere!

Zitat:
Ich hoffe, ich habe das überlesen. Das ist eine eindeutige Diskriminierung von Schwangeren. Und hier sollten die Strafen für AG nochmals höher ausfallen.
Ich sehe in meinem Post nichts diskriminierendes. Diskriminierung sehe ich bei dem jetzigen AG der TE!
Bei einer bestehenden Arbeitsstelle wäre ich auch für die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch aber nicht, bei dem wie es jetzt bei der TE ist! Rechtlich ist das ok, aber moralisch eben nicht.

Die TE hat auch eine Moralische Verantwortung gegenüber einem neuen AG, als auch gegenüber neuen Kollegen.

Ein AG stellt die Leute ein, weil er deren Arbeitskraft benötigt, nicht einfach so aus guter Laune heraus.

So und jetzt stell dir bitte einmal volgendes vor:
Ein AG hat ein paar Beschäftigte, von diesen ist jetzt eine schwanger geworden. Selbige bekommt ein Beschäftigungsverbot. Es ist wohl klar, dass nicht von Heute auf Morgen diese Arbeitskraft durch eine Neue ersetzt werden kann, was somit bedeutet, andere Kollegen müssen deren Arbeit mit erledigen, ja wohl sogar Überstunden deswegen machen.
Der AG macht sich darauf hin dran und sucht jetzt Jemand Neuen, zur entlastung der schon bestehenden Belegschaft. Dies kann unter umständen Wochen dauern, in dieser Zeit müssen die noch verbliebenen AN weiterhin schön Überstunden machen.
Jetzt findet dieser AG nach langer Zeit endlich Jemanden, der ins Team passt, gute Qualifikationen hat etc (Unsere TE)! Arbeitsbeginn wäre der 1.5! Alle bestehenden Kollegen freuen sich darauf, ab dem 1.5 endlich Jemand neuem im Team zu haben, damit sie nicht weiterhin Überstunden machen müssen.
Besonders freuen wird sich Kollegin Ute (Alleinerziehende Mutter) der es versprochen wurde, dann Urlaub nehmen zu können. In besagtem Urlaub will Ute wohl zum letzten mal in ihrem Leben ihre Mutter in Kirgistan besuchen, bevor diese dann wohl das Zeitliche segnen wird.
Dann kommt der 1.5, es sind extra alle Kollegen gekommen um die Neue zu begrüssen. Die neue AN kommt und begrüsst Alle freudig und teilt denen mit, sie ist schwanger, in der 10 Woche und aufgrund ihrer Schwangerschaft besteht für sie ein Beschäftigungsverbot!
Da wird sich Jeder vorstellen können, wie jetzt die Situation ist! Wäre schön, wenn DU dann jedem einzelnen anderen AN auch erklären würdest, wie die Rechtssituation ist und dass dies so wie du es ausdrückst auch die moralisch richtige Variante ist, viel Spass dann vorallem bei Kollegin Ute!

Meiner Meinung nach ist genau dieser Thread hier ein gutes Beispiel für Recht und Moral! Rechtlich, habe ich der TE direkt gesagt was sie darf, bzw nicht muss!
In einem Meinungsforum (und das ist es hier nunmal) bin ich aber auch dazu berechtigt das moralische anzusprechen und genau das habe ich auch getan, mehr nicht...


Egal wie du das formulierst: es ist eine Diskriminierung von Schwangeren. Da brauche ich auch nicht weiter zu lesen. Fakt ist, dass es - glücklicherweise- rechtliche Schranken gibt. Und ich bin offensichtlich nicht der einzige, der deine Meinung überzogen, mütterfeindlich und gesetzwidrig hält. Wir sind ein Rechtsforum - und kein Moralforum.

Im Übrigen ist es auch zu kurz gedacht von deiner Seite. Denn die AG verhalten sich, wie man hier im Forum sieht, deutlich gehässiger und teils gesetzwidrig. Komisch, dass wir hier nicht von Moralkodex sprechen...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

rein moralisch müsste der alte AG, der den Vertrag aufgrund der bestehenden Schwangerschaft nicht verlängert hat, das Gehalt bis zur Elternzeit oder der erfolgreichen Jobsuche der ANin mittragen. Eine werdende Mutter im Beschäftigungsverbot kostet den AG doch nichts, daher finde ich es mehr als unfair, die Schwangerschaft als "Kündigungsgrund" heranzuziehen.

Leider sind moralische Grundsätze nicht immer mit geltendem Recht vereinbar. *seuftz*

LG

Ally

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
rein moralisch müsste der alte AG, der den Vertrag aufgrund der bestehenden Schwangerschaft nicht verlängert hat, das Gehalt bis zur Elternzeit oder der erfolgreichen Jobsuche der ANin mittragen. Eine werdende Mutter im Beschäftigungsverbot kostet den AG doch nichts, daher finde ich es mehr als unfair, die Schwangerschaft als "Kündigungsgrund" heranzuziehen.

Leider sind moralische Grundsätze nicht immer mit geltendem Recht vereinbar. *seuftz*

LG

Ally


Gilt übrigens auch für den neuen AG...Der kann dann auch jemanden zweites einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Gilt übrigens auch für den neuen AG...Der kann dann auch jemanden zweites einstellen.
Und dritten ; und vierten ; und fünften usw, wenn er jeden Monat an so Jemand geraten sollte wie die TE!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Gilt übrigens auch für den neuen AG...Der kann dann auch jemanden zweites einstellen.
Und dritten ; und vierten ; und fünften usw, wenn er jeden Monat an so Jemand geraten sollte wie die TE!


Ich habe keine Lust mehr mit dir darüber zu schreiben. Du hast nämlich überhaupt kein Interesse das Thema rechtlich zu betrachten, sondern ziehst es in die emotionale Schiene. Das ist nicht sachlich - und vor Gericht würdest du klar auf die Nase fallen.

Unabhänig davon, dass du eine total gesetzwidrige Meinung vertrittst und gleichzeitig total Mütter diskriminierst.

Warum meinst du, gibt es die Gesetze? Weil die AG die Mütter reihenweise entsorgt haben. Selbst schuld, wenn es nun auf die andere harte Tour gehen muss. Offensichtlich begreifen es die AG immer noch nicht: Ohne Nachwuchs kann es nicht zu Wachstum oder Konsum kommen. Wenn man jetzt den Eltern den Weg verbaut, sollte man sich nicht wundern. Und nein, nicht nur AG haben recht auf Kinder.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Tofu123):
Person X ist in der 6. Woche schwanger. Ihr Arbeitsvertrag läuft zum 31.03. aus und wird nicht verlängert. Sie ist daher auf Jobsuche. Ihr Problem ist aber, dass sie in einem Bereich arbeitet, wo man als Schwangere sehr wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommt. Ist es rechtens, wenn sie sich trotzdem bewirbt, obwohl sie nicht weiß ob sie dann überhaupt arbeiten darf?

LG


Du wirst sehr wahrscheinlich nur dann eine Arbeitsstelle bekommen, wenn Du die Schwangerschaft für Dich behalten tust.

Sobald Du einen Arbeitsvertrag hast, greift sofort der Kündigungsschutz.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich möchte man einen anderen Aspekt aufgreifen: die schwangere Dame wird ja höchstwahrscheinlich von der Arbeitsagentur zu Bewerbungen aufgefordert werden. Da stellt sich dann wirklich die Frage, ob man sich auf Stellen bewerben muss, die wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot mit sich bringen oder nur auf "normale" Beschäftigungen.

Für mich ist das Thema auch sehr schwer zu beurteilen. Als Personalerin klar, ich möchte auch keine schwangeren Bewerberinnen, die dann auch noch ins Beschäftigungsverbot gehen. Als Frau verstehe ich aber auch, dass man natürlich eigenes Geld verdienen will.

Während eines befristeten Arbeitsverhältnisses würde ich selbst nicht versuchen schwanger zu werden. Im hier besprochenen Fall hätte ich Fragestellerin wohl um jeden Preis vermeiden sollen, dass der Arbeitgeber von der Kinderwunschbehandlung erfährt.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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