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Schutzrechte über ein erstelltes Gutachten?

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>Schutzrechte über ein erstelltes Gutachten?

Wie einfach soll ich es denn noch machen?

A betrügt B.
B will A verklagen und übergibt alle Schreiben von A an seinen RA.
A sagt "nö, darfste nicht, Urheberrecht". Also ist es Essig mit der Klage (keine Beweismittel) und B kommt ungeschoren davon.
So funktioniert es eben nicht.

Und genau die Situation hast du; du willst das Gutachten für einen Rechtsstreit prüfen lassen und der Aussteller sagt "erlaube ich nicht, Urheberrecht". Das ist aber wg. §45 UrhG irrelevant.


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""


von Sheldon_Cooper am 27.07.2012 11:39
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Schutzrechte über ein erstelltes Gutachten?
quote:
Und genau die Situation hast du; du willst das Gutachten für einen Rechtsstreit prüfen lassen und der Aussteller sagt "erlaube ich nicht, Urheberrecht". Das ist aber wg. §45 UrhG irrelevant.

Danke, jetzt habe ich es etwas gefessen.
Aber warum schreibt dann mein RA den Gutachtenersteller an mit der Bitte, dass er das GA meinem behandelnden Arzt übergeben darf.
Wenn ein Gericht das anordnet, funktioniert das.
Aber hier?

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"MfG
Bone123"


von Bone123 am 27.07.2012 13:51
Status: Stift (57 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schutzrechte über ein erstelltes Gutachten?
quote:
Aber warum schreibt dann mein RA den Gutachtenersteller an mit der Bitte, dass er das GA meinem behandelnden Arzt übergeben darf.

Warum fragst du das nicht deinen RA? Woher sollen wir wissen, warum er was macht (also ob er weiß/denkt, er müsse es, oder was auch immer)?

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""


von Sheldon_Cooper am 27.07.2012 16:00
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Schutzrechte über ein erstelltes Gutachten?
quote:
Warum fragst du das nicht deinen RA? Woher sollen wir wissen, warum er was macht (also ob er weiß/denkt, er müsse es, oder was auch immer)?


Will ihn nicht verärgern.
Mein Othopäde sagt, solchen Mist schreibt er in kein Gutachten.
Das nenne ich akzeptabel.
Wenn der befundete Mensch nicht selbst entscheiden kann, wem er sich mit seiner Krankheit anvertrauen kann,ist doch ein schwaches Zeugnis.
Will abe mich mit dem Arzt nicht anlegen, da ich dann schnell in eine Falle tappen kann.

-----------------
"MfG
Bone123"


von Bone123 am 27.07.2012 16:31
Status: Stift (57 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)



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