Schutzrechte (privat oder Firma)
Schutzrechte (privat oder Firma)
LoF
von LoF am 31.05.2012 02:32
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>Schutzrechte (privat oder Firma)
quote:Markenrechtlich irrelevant.
Welche Aspekte sprechen dafuer/dagegen, dass ich dies unter meinem eigenen Namen mache oder aber im Namen meiner Firma?
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von Khryztynna am 31.05.2012 12:04
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>Schutzrechte (privat oder Firma)
von LoF am 31.05.2012 15:03
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>Schutzrechte (privat oder Firma)
quote:Auch für die Benutzung. Aber du hast recht, ich hatte deine Frage falsch verstanden, ich dachte, es ginge dir nur darum, unter welchem Namen die Waren *vertrieben* werden. My bad.
Fuer die Eintragung ist dies wohl irrelevant.
quote:Wenn die Schutzrechte der Firma gehören, gibt es ja einen Rechtsnachfolger, im Zweifel den Käuger.
Was passiert mit den Schutzrechten, wenn die Firma pleite geht oder verkauft wird?
quote:Letzteres. Dann denke aber daran, daß das auch für einen eventuellen Käufer der Firma gilt.
Wenn die Schutzrechte unter meinem eigenen Namen laufen, muss dann meine Firma moeglicherweise eine "Nutzungsgebuehr" an mich auszahlen oder kann meine Firma die Schutzrechte unentgeltlich nutzen?
quote:Nö, aber sauberer wäre das. Stell dir vor, du verkaufst die Firma, der Käufer denkt "hey prima, die Nutzungsrechte am Produktnamen habe ich ja" und dann kommst du und sagst "ätsch, gibt keinen Vetrag, die Firma hat gar keine Nutzungsrechte". Würde nicht funktionieren, aber mega-unseriös wirken.
Gibt es eine Vorschrift nach der ich einen Vertrag mit meiner eigenen Firma abschliessen muss, aus dem hervorgeht, dass die Firma meine Schutzrechte nutzen darf
quote:Automatisch nicht, aber du könntest den Anspruch, den du gegenüber dem Rechtsverletzer hast, ja an deine Firma abtreten (so wie ich, wenn Horst mir 10 EUR schuldet, dir den Anspruch abtreten kann und du kannst dann Horst verklagen).
Wenn ich jemanden wegen Verletzung meiner Schutzrechte verklagen moechte, koennte meine Firma als "Nutzter der Schutzrechte" dies vornehmen, auch wenn die Schutzrechte unter meinem eigenen Namen laufen?
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von Khryztynna am 31.05.2012 16:45
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>Schutzrechte (privat oder Firma)
Besten Dank! Das hilft mir weiter :-)Gruesse, LoFvon LoF am 31.05.2012 16:55
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>Schutzrechte (privat oder Firma)
Wenn ich 1.) Urheber einer Figur bin, die aufgrund ihrer Schöpfungshöhe geschützt ist Werk der bildenden Künste laut § 2 UrhG, und 2.) evtl. zudem noch als Geschmacksmuster eingetragen ist beim dpma.de, und 3.) ebenfalls dort der Name der Figur als Marke, beides auf mich als Privatperson,und ich gründe eine Firma und überlasse dieser Firma ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an 1.), 2.) und 3.), selbst wenn nur konkludent,
dann sollte der Käufer dieser meiner Firma diese drei Rechte ebenfalls erworben haben, wenn nichts Anderes vereinbart worden war.
Ein innerer Vorbehalt á la "Ich verkaufe zwar meine Firma zur Herstellung und zum Vertrieb dieser Figur, aber nie meine Nutzungs-Rechte an dieser Figur" wird dabei sicher keine Auswirkungen haben.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
von Gerd aus Berlin am 31.05.2012 17:59
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>Schutzrechte (privat oder Firma)
Die wichtigste Fare wäre doch gewesen, welche Rechtsform hat die Firma eigentlich?-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !"
von Harry van Sell am 31.05.2012 21:22
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>Schutzrechte (privat oder Firma)
> Gibt es eine Vorschrift nach der ich einen Vertrag mit meiner eigenen Firma abschliessen muss, aus dem hervorgeht, dass die Firma meine Schutzrechte nutzen darf (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich)?Sofern es um einen urheberrechtlichen Schutz geht, hat den immer der Urheber selbst, nicht das Unternehmen, denn nur natürliche Personen können Urheber sein. (Außer bei Vererbung des Urheberrechts.)In dem Fall muß das Unternehmen sowieso erstmal vom Urheber ein Nutzungsrecht bekommen. Dieses wird beim Übergang des Unternehmens mit verkauft.Marken- und Geschmacksmusterschutz kann auch das Unternehmen haben. Da kommt es also darauf an, wer diese Rechte hat. Hat sie der Erfinder, muß er dem Unternehmen die Nutzung erlauben, auch wenn ihm das Unternehmen selbst gehört, jedenfalls dann wenn das Unternehmen eine juristische Person ist und damit eine eigene Rechtspersönlichkeit.> Wenn ich jemanden wegen Verletzung meiner Schutzrechte verklagen moechte, koennte meine Firma als "Nutzter der Schutzrechte" dies vornehmen, auch wenn die Schutzrechte unter meinem eigenen Namen laufen?Zumindest der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechtes kann gegen Urheberrechtsverletzungen selbst vorgehen.Und wenn das Unternehmen das Recht zur Nutzung der Marke oder des Geschmacksmusters erworben hat, kann es selbst auch gegen einen Verletzer vorgehen, auch das ist kein Problem.-- Editiert TomRohwer am 01.06.2012 13:33von TomRohwer am 01.06.2012 13:31
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