Schutz von Kindern vor Vernachlässigung soll verbessert werden Seite 1 - AFP vom 24.04.2008
Schutz von Kindern vor Vernachlässigung soll verbessert werden
Neues Gesetz stärkt Position von Familiengerichten
Familiengerichte sollen künftig schneller eingreifen können, um Kinder vor Vernachlässigung oder Misshandlung zu schützen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag einstimmig ein entsprechendes Gesetz. In den vergangenen Monaten habe es vermehrt Fälle gegeben, in denen Kinder von ihren eigenen Eltern vernachlässigt oder misshandelt worden und dadurch zu Tode gekommen seien, begründete Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Neuregelung. Diese tragischen Fälle hätten erhebliche Defizite beim Schutz besonders gefährdeter Kinder aufgezeigt.
"Wir wollen, dass Gerichte künftig früher eingreifen können", kündigte Zypries an. Ziel des neuen Gesetzes sei es, dass die Familiengerichte bereits einschreiten können, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Bislang müsse ein so genanntes Erziehungsversagen der Eltern nachgewiesen werden, was häufig sehr schwierig sei.
Das Gesetz konkretisiert auch die Maßnahmen, die ein Familiengericht anordnen kann. Abgesehen von einem Sorgerechtsentzug kann das Gericht Eltern etwa auch verpflichten, eine Erziehungsberatung wahrzunehmen oder einen Kindergartenplatz in Anspruch zu nehmen. Zudem sollen die Verfahren schneller werden. Das Gesetz sieht deshalb ein sogenanntes Vorrangs- und Beschleunigungsgebot für Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls vor.
Udo Kuhlmann, Bremen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht und hat Interessensschwerpunkte: Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Wohnungseigentumsrecht.