Schutz von Ehe und Familie

13. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
RoterAdler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutz von Ehe und Familie

Servus,

kann mir jemand erklären ob der Schutz von Ehe und Familie unter das Prinzip des Rechtsstaates fällt, oder unter das Prinzip des Sozialstaates ?
Oder fällt es unter beides?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

weder noch...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Staatsprinzipien ergeben sich aus Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes. Diese beiden Artikel bilden die sogenante freiheitlich demokratische Grundordnung (also Menschenwürde in Verbindung mit Rechtsstaat, Bundesstaat, Sozialstaat, Demokratie und Republik).

Die anderen Artikel haben damit zunächst mal gar nichts zu tun.

Indirekt haben die Grundrechte aber mit dem Rechtsstaat zu tun. Denn die Wahrung der Grundrechte in ihrem Wesensgehalt ist Bestandteil des Rechtsstaates, da nur in einem Rechtsstaat die Einhaltung der Grundrechte gegenüber dem Staat eingeklagt werden kann.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Sozialstaat hingegen steht für das soziale Netz im Allgemeinen.

Man ist krank --> Krankenversicherung
Man ist alt --> Rentenversicherung
Man ist pflegebedüftig --> Pflegeversicherung
Man findet keine Arbei --> Arbeitslosenversicherung
Man kommt sonstwie nicht zurecht --> Sozialleistungen
usw. usw.

Unter Sozialstaat ist die Summe aller sozialen Leistungen gemeint. Das hat mit Artikel 6 überhaupt nichts zu tun.

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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Mal ein paar grundsätzliche Ausführungen. Art. 1-19 unseres Grundgesetzes regeln/sichern die Rechte der Menschen, die hier leben gegenüber dem Staat ab. Ab Art. 20 sind wir dann im Staatsorganisationsrecht. Also zwei ganz verschiedene Angelegenheiten.

Der Begriff "sozial" taucht in Art. 20 auf. Gab es noch nicht in der Weimarer Verfassung. War was neues. Diente dazu, gewisse soziale Absicherungen, die ja nach dem 2. Weltkrieg besonders wichtig waren (viele Witwen, Witwer, Waisen, Kriegsversehrte u.s.w.) festzuzurren.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
newflame
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Sozialstaat hingegen steht für das soziale Netz im Allgemeinen.
Man ist krank --> Krankenversicherung
Man ist alt --> Rentenversicherung
Man ist pflegebedüftig --> Pflegeversicherung
Man findet keine Arbei --> Arbeitslosenversicherung
Man kommt sonstwie nicht zurecht --> Sozialleistungen
usw. usw.
Unter Sozialstaat ist die Summe aller sozialen Leistungen gemeint. Das hat mit Artikel 6 überhaupt nichts zu tun.

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-- Editiert Moderator am 01.09.2014 22:12

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