Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und Einschränkungen
AFP VOM 8.9.2000 | Ratgeber - Urheberrecht | 81377 Aufrufe Mehr zum Thema:Urheberrechtschutz, Urheber, Lizenzvertrag
Natürlich soll durch das Urheberrechtsgesetz gerade auch die Persönlichkeit des Urhebers geschützt werden; er allein soll bestimmen dürfen, was mit seinem Werk passiert. Bei bestimmten Nutzungsarten kommt es aber zu Einschränkungen:
Es ist erlaubt, Vervielfältigungen im privaten oder sonstigen Gebrauch herzustellen, wenn dies zum eigenen wissenschaftlichen Verwenden, zur Aufnahme in ein eigenes Archiv oder zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen notwendig ist.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: © Copyright by..... - Das UrheberrechtSeite 2: Bei wem liegt das Urheberrecht und was darf damit gemacht werden?Seite 3: Die Übertragung von Verwertungsrechten an andereSeite 4: Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und EinschränkungenSeite 5: Nicht alles ist geschütztSeite 6: Urheberrechtlich schützen lassen - Wie geht das?Seite 7: Dauer des urheberrechtlichen SchutzesSeite 8: Was passiert bei Verletzungen des Urheberrechts?


