Schulzeugnis - Klage

29. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)
Schulzeugnis - Klage

Seit neuestem gibt es in unserem Bundesland auf den Schulzeugnissen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten.
Da ja die Lehrer nicht aus der harten Praxis des Berufsleben kommen und Arbeitszeugnisse nicht kennen, stricken die sich selber Dinge zusammen. Diese "Textbausteine" sind gut gemeint, aber jeder Personaler würde jemanden mit diesen Aussagen bestimmt nicht mehr zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Also werden dem Kind damit die Berufschancen vielleicht kaputt gemacht.
Jetzt die Frage, die sich den Elternvertretern stellt:

Könnte man ein neues Zeugnis (so wie im Arbeitsleben) verlangen/einklagen?

Wir haben angeregt, diese "Textbausteine" gerne vorher mit "Fachleuten" durchzusprechen.

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Stehen die denn auch auf den Abschlußzeugnissen?

Von Schulzeugnissen wird - im Gegensatz zu Arbeitszeugnissen - nicht erwartet, daß sie besondere Rücksicht nehmen. Eine 5 ist nun mal eine 5 und nicht 'hat sich bemüht'. In der Regel würde das auch ein Personaler so verstehen.

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#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ich kann nicht glauben das ein lehrer sich irgendwas aus der nase zieht!
er wird schon seine vorlagen an den er sich zu orientieren hat haben!
und wenn es so schlecht ist, würde ich mir mal gedanken machen was ich als person falsch mache und nicht immer nur die fehler bei anderen suchen!!

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#3
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

genau. ein Lehrer oder Lehrer machen nieeeeeeeeeee Fehler und ziehen damit nie was aus der Nase.
Nieeeeeeeeeeeeeeeeeeee.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ja, diese Bemerkungen stehen in den Zeugnissen, mit den sich die Schüler (1 Jahr vorher) um Ausbildungsplätze bewerben. Die Noten sind alle sehr gut/bis gut.
Es geht nur um die Texte, da wimmelt es nur so von "häufig", "meistens" usw.
Darauf angesprochen, sagte der Lehrer, der Schüler ist sehr nett und aufgeschlossen, höflich usw. und das wäre doch alles im postiven Sinne gemeint.
Gut gemeint, aber schlecht geschrieben. Lehrer sind halt beratungsresistent und wenn es um die Berufsvorbereitung geht nicht unbedingt die Super-Fachleute.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nun Lehrer sind auch Menschen und leider oft auch welche mit Antipatien gegenüber bestimmten Schülern. Was mir nicht klar ist, werden denn diese Kommentare von einem Lehrer geschrieben oder müssen diese in einer Lehrerkonferenz abgestimmt werden. Ich weiss, meine Verhaltensnote stand manchmal auf der Kippe, manche fanden mein Enagement gut, die andere legten jede Bemerkung auf die Goldwaage. Und je nach dem, wie die Mehrheit der Lehrer drauf war gabs eben gut oder sehr gut. Wenn die Kommentare im Kollegium abgestimmt waren, sehe ich schlechte Klagechancen. Wenn aber der Klassenlehrer sich da austoben durfte, würd ich mal mir gut gesinnte Lehrer nach ihrer Meinung dazu fragen.

-----------------
"Chylla"

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#6
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

quote:
Lehrer sind halt beratungsresistent
Na, mit der Einstellung ist doch dann auch alles klar, oder?

Und mal ehrlich: welcher Arbeitgeber wird bei einem Schulzeugnis erwarten, dass es wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut ist? Ich denke schon, dass die das unterscheiden können und wissen, dass es sich dabei um Schüler und nicht um bereits Arbeitnehmer aus dem Berufsleben handelt.
Im Übrigen werden die Verhaltensnoten bei uns im Kollegium unter den jeweiligen Fachlehrern abgesprochen - Formulierungshilfen haben wir zudem zur Hand.

-- Editiert von feenkind am 01.10.2006 08:42:55

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo liebe Antworter,
mir fehlt aber immer noch das Wissen darüber: kann man gegen ein Schulzeugnis klagen?
Gegen ein Arbeitszeugnis hat man ja die Möglichkeit.
Warum und wie diese Sachen entstehen und das Personaler evtentuell differenzieren, tut hier ja nichts zur Sache.

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#8
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
natürlich kann man gegen ein Schulzeugnis
(--> Jahreszeugnis) klagen.
Wenn die Noten in Ordnung sind, wird man gegen Begriffe wie: häufig, meistens, usw. wohl kaum was machen können, weil Schüler halt nur selten mit 'immer' beurteilt werden können.

Personalchefs wissen das aber und legen bei Schulzeugnissen andere Wertmaßstäbe an als bei Arbeitszeugnissen!

Gruß
epoeri

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Na, ich weiß nicht, ob Personaler da andere Massstäbe setzen. Diese Kommentare gibt es ja bei uns noch nicht so lange. Und der Personaler kennt nur die gängigen Floskeln aus den Arbeitszeugnissen "normaler" Bewerber ob der da einen Unterschied macht?
Aber schönen Dank erst einmal, da muss ich mal abwarten, wie die Sache in den nächsten Jahren sich entwickelt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und der Personaler kennt nur die gängigen Floskeln aus den Arbeitszeugnissen normaler Bewerber

Sie scheinen zu glauben, Personalchefs seien tumbe Deppen, die nur die Standardfloskeln kennen und ansonsten das Fachwissen eines Hauptschülers haben?

Das sind meist studierte Psychologen, die den Arbeitsmarkt und die diversen Umstände (insbesondere auch die Abschlüsse von Schülern) besser kennen als Sie und ich und die meisten anderen Leute zusammen.

Wer glaubt, das seien bloß Beurteilungsbewertungsautomaten, kann sich ja gerne mal als Personalchef bewerben, muß ja ein irre einfacher Job sein, der kein eigenständiges Denken erfordert... :)

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Mareike,
weder würde ich pauschal eine Berufsgruppe als tumbe Deppen bezeichnen noch sonstige Unterstellungen in diese Richtungen machen.
Da ich selber dank Zeitarbeit in verschiedenen Personalabteilungen gearbeitet habe, kann ich nur sagen, die haben meistens ihre Standardschemen, nach denen die vorgehen. Außerdem haben nicht alle Firmen eine "große" Personalabteilung, manchmal macht das der Chef selber.
Außerdem ist meine Frage, kann man gegen das Schulzeugnis mit den negativen Aussagen klagen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ sika0304

Da Sie oben anscheinend nicht gelesen haben, was ich geschrieben habe, hier noch einmal die Frage:
Was ist an den Aussagen 'häufig, meistens,' usw. in einem Schulzeugnis negativ???


@ mareike

ich kenne viele ehemalige Hauptschüler, die selbst einen Betrieb führen oder in verantwortlichen Stellungen arbeiten. Deren Fachwissen ist durchaus beachtlich und muss nicht heruntergesetzt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

@epoeri: Das wollte ich damit keinesfalls ausdrücken, kam wohl falsch rüber, scusa.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blondyy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

holöchen zusammen... ich bin neu hier. Hoch interessant dieses board.

Ich bin blond, also ziemlich blond und 23 Jahre alt und wollte mal so reinfragen: Kann man nun gegen so eine Bewertung klagen oder nicht?

Komm hört mir ja auf mit Lehrern, da gibt es Sachen, die gibt es gar nicht. Es gibt Lehrer, die haben nun mal ihre Lieblinge und Schüler, wo sie ihren Frust ablassen, machen wir uns doch nichts vor hier.

Und selbstredend gibt es Lehrer, die mit voller Absicht einem Kind eine schlechte Bewertung verpassen. Fragt mich nicht warum, ich bin kein Psychiater. ;-)




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"Ich liebe Anwälte ;-)"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

@blondyy,
genauso ist das. Aber Leute die nicht ständig mit diesem Personenkreis konfrontiert sind, wissen nicht das sich die Zeiten geändert haben.



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1x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Kann man nun gegen so eine Bewertung klagen oder nicht?


Man kann gegen den Verwaltungsakt "Abschlußzeugnis" klagen mit der Begründung, eine Note (oder mehrere) sei unzutreffend.



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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

@vonobenbleiben,
wir reden hier weder von Tod noch von Zeit ????

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Ohh, nein es sollte heissen-

was für Zeiten -was für Sitten....


Entschuldigung, meine Fraktion war die "Französische"

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
olty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

tach zusmn
bin durch zufall hierzu diesem beitrag gestoßen und es interesiert mich sehr grad ob sowas wirklich möglich währ.
ich war früher nicht grad der ruhigste junge inzwichen bin ich komplett das gegenteil mit 25 sollte man auch soweit sein.aber diese bewertung unter meinem zeugniss das macht mein leben kaputt. kann man soetwas aus seinem zeugniss austragen lassen???

Unter arbeits und sozialverhalten steht folgendes bei mir:

(mein name) arbeitete selten zuverlässig und ausdauernd. er nutze jede Gelegenheit, um vom Unterichtfäschern abzulenken. er verhält sich in der gruppe unsozial

Wie bitte soll ich mich mit so einem zeugniss irgendwo mich bewerben sei es eine einladung zu einem gespräch bekommmen wen ich als chef sowas lese dann schicke ich so eine bewerbung wieder zurück.

danke für die antworten



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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
(mein name) arbeitete selten zuverlässig und ausdauernd. er nutze jede Gelegenheit, um vom Unterichtfäschern abzulenken. er verhält sich in der gruppe unsozial



Ist es denn wahr?

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
olty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

ja wirlick ich mach keine scherze wen du beweis brauchst kann ich es auch hochscannen und reinposten:)

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
ja wirlick ich mach keine scherze



Ich auch nicht.

Stimmen die Aussagen inhaltlich, geben sie dein damaliges Verhalten zutreffend wieder?

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-- Editiert flawless am 17.11.2011 15:37

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
olty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

ja geben sie aber mit 14-15 ist man kein erwachsener mensch.
ich war wirklich schlimm aber man kann doch nicht sein lebenlang schlimm bleiben.. doch man kanns schon aber ich habe mich mitlerweile geändert. mein damaliger freundeskreis und umgebung war halt sehr schlecht, worauf ich auch nicht der beste war. jetzt im nachhinein wen ich drüber nachdenke..wie kann man nur einem menschen so eine bewertung hinschreiben das es ihm sein lebenlang mitsichführt vesteh ich nicht..
gibt es den eine möglichkeit diese sache aus meinem zeugniss zu löschen?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
aber mit 14-15 ist man kein erwachsener mensch


Um den Spruch von weiter oben im Thread mal aufzunehmen: du glaubst, Personaler sind hirnlose Deppen, die einem 10 Jahre alten Zeugnis pauschal denselben Wert unterstellen wie einem 10 Tage alten? Insbesondere beim angegebenen Altersbereich?

quote:
gibt es den eine möglichkeit diese sache aus meinem zeugniss zu löschen?


Nein, wenn es nicht unwahr ist. Sonst würde so mancher auch die Vieren aus dem Abi-Zeugnis löschen und nur die Zweien drin lassen wollen. :P

quote:
das es ihm sein lebenlang mitsichführt


Wo bewirbt man sich denn mit einem Zeugnis, das man mit "14-15" ausgestellt bekommen hat? Mein AG wollte noch nicht mal mein Abi-Zeugnis sehen, dem genügte mein Diplom vollauf.

-----------------
"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



quote:<hr size=1 noshade>gibt es den eine möglichkeit diese sache aus meinem zeugniss zu löschen?
<hr size=1 noshade>



Nein, nach 1 Jahr ist Schluss, dann kann man das nicht mehr ändern, siehe §§ 70 , 58 VwGO .

Wenn du dich jetzt bewerben willst, solltest du auch besser an deiner Orhographie arbeiten. Das fällt viel mehr auf, auf den ersten Blick.

Zeugnisse sind i.Ü. Blitzlichter, wenn das stimmt, was drin steht, kann man das auch ohne Verfristung nicht ändern.

Wenn sich im Lauf der Jahre eine positive Entwicklung aus den Unterlagen ergibt, wird das einen AG mehr beeindrucken, als ein 10 Jahre altes Zeugnis. Das ist dann sicher nicht das Problem.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Bekanntlich bin ich ja so ein "Personaler". Ganz ehrlich, ich schaue auf die Schulzeugnisse nur bei Azubis. Hinterher interessiert die Schule doch niemanden mehr. Wirklich nicht. Wenn jemand meint, sein Leben sei durch sowas verpfuscht worden, dann mag er mal schauen, was er später so angerichtet hat. Dadurch ist sein Leben wahrscheinlich verpfuscht worden. Und außerdem hat der Lehrer nicht das Leben verpfuscht, sondern der Schüler selber, der sich eben genauso benommen hat.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Gibt es den Noten plus Text oder nur den Text?

Zu der Frage wie Text schaden kann:

Wenn z.B. im Zeugnis steht der Schüler bemühte sich irgendetwas zu machen und der Lehrer dies sogar positiv meint könnte das im Ergebnis so ausgelegt werden, dass er damit aber keinen Erfolg hatte (es also bei den Bemühungen blieb). Und so kann es viele weitere unglückliche Formulierungen geben.

Ich bin zwar auch der Ansicht, dass ein Personalchef Schulzeugnisse anders liest/lesen sollte. Zu unterstellen, dass dies aber zwangsläufig der Fall ist, ist nicht folgerichtig.

Wenn sich mit dem Zeugnis beworben werden muss und der Text ungewollte Nachteile beinhalten könnte sollte man zunächst mit dem Lehrer/den Lehrern sprechen um eine Korrektur zu erhalten die zutrifft aber keine unbeabsichtigten Nachteile enthält.

Dies gilt insbesondere noch mehr, wenn keine Note enthalten ist, die geeignet ist den Text zu relativieren. (ein Zeugnis mit einer 1 und z.B. "bemühte" ist anders zu verstehen wie mit einer 4 und "bemühte").



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