Hallo Liebe 123Recht Gemeinschaft,
bevor ich euch mein Anliegen schildere, würde ich gerne erstmal etwas zu meiner Person sagen und diesem Beitrag eine Grundlage geben: Ich bin 18 Jahre alt, HABE für ein Jahr ein privates Berufskolleg besucht, naja mehr oder weniger, habe im 2. Halbjahr mehr Fehl- als Anwesenheitsstunden, dazu habe da die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe nicht geschafft. In diesem Beitrag soll es um Kündigung des Schulvertrages gehen, die mMn. nicht berechtigt war.
Wie bereits erwähnt habe ich ein privates Berufskolleg besucht, genauer eine dreijährige schulische Ausbildung, die mit der Fachhochschulreife und einer staatlich anerkannten Ausbildung abschließt, außerdem sind mehrere Praktika Bestandteil dieser Ausbildung, so auch eines über diese Sommerferien. Das von mir besuchte Berufskolleg, finanziert sich durch monatliche Beiträge, welche in den Förderverein der Schule gezahlt werden. Dies haben meine Eltern von Ihrem Bankkonto getan. Da meine Eltern schon von Anfang an gegen den Besuch der Privatschule waren (obwohl der Monatsbeitrag nur bei 130€ liegt), haben sie sich irgendwann dazu entschlossen der Schule die Berechtigung zum monatlichen Einzug der 130€ zu entziehen und im Schreiben gebeten, die Summe doch in Zukunft von meinem Bankkonto einzuziehen. Die Entscheidung will ich auch nicht groß hinterfragen o.ä. ich kann sie verstehen, vor allem bei meinen Fehlzeiten. Naja, bei den kaum vorhandenen Deutschkenntnissen meiner Eltern, hat die Schule dieses Schreiben jedoch "missverstanden" und es als Kündigung des GESAMTEN SCHULVERTRAGES, statt einer einfachen Umschreibung des Vertrages gesehen. Paar Tage später habe ich also eine Kündigung des Schulvertrages nach Hause bekommen, dort hieß es, dass mein Schulvertrag zum 31.07 dieses Jahres ausläuft. Geschockt bin ich also sofort in die Schule gefahren und habe dort geschildert, dass das Schreiben niemals eine Kündigung des Schulvertrages zur Folge haben sollte und dass die Schulträgerin die Kündigung doch bitte aufheben soll. Die Reaktion der Schulträgerin: Nun gut Jonas, dass deine aktuellen Leistungen nicht den Anforderungen des Bildungsganges entsprechen, ist dir bestimmt bewusst. Ich würde dir entgegen kommen, wenn du es schaffst noch einen Praktikumsplatz zu finden und eine Regelmäßigkeit in deinen Schulbesuch bekommst, solltest du dies nicht schaffen, bleibt die Kündigung bestehen. Außerdem solle ich Ihr zum nächsten Tag meine Bankverbindung einreichen, was ich getan habe.
Wie man ahnen kann, habe ich mein Verhalten nicht geändert und auch keinen Praktikumsplatz gefunden.
So, ich kann verstehen dass meine Regelmäßigkeit für den Schulbesuch keine gute ist und dass ich das Problem angehen muss, eine Psychotherapie für meine Depressionen (habe etwas ernsthaftere Probleme, über die ich aber schon mit fast allen Lehrkräften gesprochen habe) ist in Aussicht. Dass ich trotz den Fehlzeiten weiterhin zur Schule gehen möchte, liest sich vielleicht etwas komisch. Ich glaube aber dass ich es mit professioneller Hilfe schaffen kann und regelmäßig die Schule besuchen werde.
So, nun zu meiner Frage. Ist eine Kündigung, die gar nicht als Kündigung verstanden werden sollte, rechtswirksam? Ich habe das Jahr nicht geschafft, gut, aber ist die Kombination aus hohen Fehlzeiten und einem wegen schlechtem deutsch "missverstandenem" aber TROTZDEM eigentlich verständlichem Schreiben und dazu noch mehreren Gesprächen, in denen ich dies erklärt habe, Grund um die Kündigung zu rechtfertigen? Ich meine, meine Eltern wollten lediglich die Bankverbindung ändern und als Antwort bekomme ich eine schriftliche Kündigung. Der einzige Grund weshalb ich die Kündigung als evtl. verständlich sehen würde, wären meine Fehlzeiten (wenn überhaupt). Auch wenn ich mich schon sehr oft vor vielen Lehrern und der Schulträgerin erklärt habe und meine, dass diese auch verstanden haben, dass meine aktuelle Situation keine leichte ist. Dass dies immer noch eine Schule ist und keine Anlaufstelle für psychische Probleme, ist mir natürlich auch bewusst.
Eine Kündigung des Vertrages halte ich für übertrieben, stattdessen würde ich einfach gerne das Jahr wiederholen.....
Das ist jetzt eher die Kurzform des Problems, hoffentlich reicht es aber um die Situation grob zu verstehen. Ich würde morgen nochmal zur Schule gehen und versuchen darüber zu reden. Sollte die Schule dann trotzdem noch auf die Kündigung bestehen und eine Wiederaufnahme des Vertrages verweigern, würde ich sogar versuchen es über einen Anwalt zu klären, da ich mich mit den rechtlichen Möglichkeiten eher wenig auskenne, wollte ich auch hier nochmal nach Informationen, Prognosen und Hilfe fragen. Eine Bescheinigung, dass ich die letzten sechs Monate wegen Depressionen eingeschränkt war, könnte ich mir auch vom Arzt besorgen.
Fragen zusammengefasst:
Ist die Kündigung berechtigt?
Wie sieht Ihr meine Situation, könnt ihr Prognosen für den Verlauf abgeben?
Kann ein rechtliches Vorgehen in diesem Fall sinn machen?
Über eure Hilfe wäre ich unendlich dankbar.
Lieben Gruß
Schulverweis von Privatschule
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatSo, nun zu meiner Frage. Ist eine Kündigung, die gar nicht als Kündigung verstanden werden sollte, rechtswirksam? :
Klar.
Es ist nicht das Problem des Empfängers, wenn der Absender sich nicht ordentlich ausdrücken kann.
ZitatNaja, bei den kaum vorhandenen Deutschkenntnissen meiner Eltern, hat die Schule dieses Schreiben jedoch "missverstanden" und es als Kündigung des GESAMTEN SCHULVERTRAGES, statt einer einfachen Umschreibung des Vertrages gesehen. :
Da wäre der genaue Wortlaut entscheidend.
ZitatIch würde dir entgegen kommen, wenn du es schaffst noch einen Praktikumsplatz zu finden und eine Regelmäßigkeit in deinen Schulbesuch bekommst, :
2. Chance bekommen
ZitatWie man ahnen kann, habe ich mein Verhalten nicht geändert und auch keinen Praktikumsplatz gefunden. :
Und vertan...
Das Problem: wenn man dauerhaft gegen vertragliche Pflichten verstößt, kann der Vertrag gekündigt werden.
Müsste man halt mal prüfen, was genau sich hier zum Thema "Anwesenheit" und "Kündigung" in den vertraglichen Vereinbarungen findet.
Zitat:Ist die Kündigung berechtigt?
Das kann man so gar nicht sagen, weil trotz Ihrer wortreichen Schilderung der Sachverhalt nicht klar ist.
- Haben Ihre Eltern nur die Einzugsermächtigung gekündigt und die Schule hat das falsch verstanden? (= Kündigung geht von den Eltern aus)
- Haben Ihre Eltern nur die Einzugsermächtigung gekündigt und die Schule hat wegen der Kündigung der Einzugsermächtigung gleich den Schulvertrag gekündigt? (= Kündigung geht von der Schule aus)
- Wer ist überhaupt Vertragspartner der Schule (Sie oder Ihre Eltern)?
Ich fürchte, ohne Einsicht in alle Unterlagen (Schreiben der Eltern an die Schule, Antwort der Schule an die Eltern, Antwort der Schule an Sie, Volltext des Schulvertrags, ...) wird man kaum helfen können.
Es gibt Fälle, wo ein Anwalt vor Ort einach besser ist als ein Online-Forum, weil man dem Anwalt Dokumente vorlegen kann, die sich der Anwalt dann anschauen kann.
Zitat:Wie sieht Ihr meine Situation, könnt ihr Prognosen für den Verlauf abgeben?
Wenn Ihre Eltern und Sie nicht an einem Strang ziehen, wird das nichts.
Zitat:Kann ein rechtliches Vorgehen in diesem Fall sinn machen?
Wenn letztendlich ein Missverständnis zwischen Eltern und Schule die Ursache sein sollte, dann liegt der Gedanke einer Irrtumsanfechtung nahe. Das müssten aber Ihre Eltern machen (weil die den Irrtum ausgelöst haben) und eine Irrtumsanfechtung müsste unverzüglich kommen, da zählt jeder Tag. Sie geizen ja mit genaueren Datumsangaben, aber mir scheint, dass das mit der irrtümlichen Kündigung schon enige Zeit her ist (dazwischen war ja noch die erfolglose Suche nach dem Praktikumsplatz). Möglicherweise(!) ist ein rechtliches Vorgehen allein deshalb nicht mehr aussichtsreich, weil man jetzt zu spät dran ist.
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Fakten bitte:
1) wer ist Vertragspartner der Schule (Sie oder die Eltern)
2) genauer Wortlaut der Kündigung
3) Zugangsdatum der Kündigung und
4) Zugangsdatum der Bestätigung (wegen § 121 BGB
- unverzüglich).
Berry
ZitatPaar Tage später habe ich also eine Kündigung des Schulvertrages nach Hause bekommen, dort hieß es, dass mein Schulvertrag zum 31.07 dieses Jahres ausläuft. :
War das jetzt eine Kündigungsbestätigung auf das Schreiben deiner Eltern oder hat die Schule nach Erhalt des Schreibens deiner Eltern von sich aus gekündigt? Der obige Satz deutet eher auf letzteres hin. Dann ist es mehr oder weniger unerheblich, wie das Schreiben deiner Eltern verstanden wurde.
Die Beantwortung der Fragen von Sir Berry würde uns bei der Bewertung des Falles sehr weiterhelfen.
Hi, als erstes möchte ich mich für eure Teilnahme an meiner Situation bedanken. Diese ist nicht selbstverständlich und ich bin echt froh, kompetente Leute gefunden zu haben.
@drkabo meine Eltern sind oder waren (wie man es sieht, bin ja nur noch bis zum 31.07 Schüler) Vertragspartner der Schule und wollten die Einzugsermächtigung kündigen und auf meinen Namen übertragen. Sie haben im Schreiben auch erwähnt dass ich die Zahlung in Zukunft übernehmen werde, trotzdem hat die Schule meinen Vertrag gekündigt. Das Sekretariat der Schule meint aber, dass im Schreiben klar stand dass der Vertrag gekündigt werden soll, was ich nicht verstehen kann.
Und ja, dass man ohne die nötigen Informationen nicht viel anfangen kann, habe ich mir schon fast gedacht. Meinen Sie dass es sich lohnen würde, mit einem Anwalt zu sprechen?
@Sir Berry: Meine Eltern sind Vertragspartner.
Das Schreiben habe ich leider nicht vorliegen, ich konnte echt nicht wissen dass das Schreiben eine Kündigung zur Folge haben wird und ich den Brief später noch brauchen werde. Wäre trotzdem nicht unklug gewesen eine Kopie zu machen. Es sah in etwa so aus: Sehr geehrte Frau ......
hiermit bitte ich um eine Kündigung meiner Einzugsermächtigung und Löschung meiner Bankdaten. Die zukünftigen Zahlungen wird Jonas übernehmen.
MfG
Dieser Brief wurde am 23.05 abgeschickt.
Daraufhin die Antworten der Schule am 29.05 geschrieben und am 30.05 erhalten. Es sind zwei Schreiben gewesen (Originaltext)
Betreff: Bestätigung der Kündigung der Mitgliedschaft im Förderverein der privaten........
Sehr geehrte Frau, Sehr geehrter Herr,
hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung der Mitgliedschaft im Förderverein der Privaten........
Die letzte Abbuchung erfolgt zum 01. Juni 2017, da wir diese aus verwaltungstechnischen Gründen nicht so kurzfristig stoppen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
zweites Schreiben:
Jonas .......
Ihr schreiben vom 23.05.2017
Sehr geehrte Frau
Sehr geehrter herr
Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens und die Aufhebung des Vertrages zum 31.07.2017
Mit freundlichen Grüßen
PRIVATE ........
Ich weiß dass ich nun spät dran bin, jedoch dachte ich dass nach dem Gespräch mit der Schulträgerin das mit der Kündigung geklärt wäre und ich der Schulträgerin zeigen konnte, dass die Kündigung keine Kündigung des Schulvertrages sein sollte und dass ich unbedingt auf der Schule bleiben möchte, auch wenn ich wiederholen muss. Als ich am 13.07 aber in der Schule angerufen habe, um nach einer Schulbescheinigung zu fragen, sagte die Sekretärin dass ich nur eine bis zum 31.07 bekommen kann. Meine Eltern waren dann einen Tag später in der Schule und haben dort leider nur die Sekretärin antreffen können, die sagte dass die Entscheidung es bei der Kündigung zu belassen keine einfache war und dass die Lehrer bei den Konferenzen lange über diese Entscheidung diskutiert haben.
Was ich aber komisch finde: Die Schule ruht sich auf einer Kündigung aus, die gar nicht hätte sein sollen und besteht auf diese, weil ich zu viele Fehlzeiten und generell zu wenig Einsatz in diesem 1. Jahr auf dieser Schule gezeigt habe. Ich könnte sogar ein ärztliches Attest nachreichen dass nochmal attestiert dass ich aufgrund Depressionen für mindestens ein halbes Jahr zu nichts mehr fähig war.
@arnonym117 Es war eine Kündigungsbestätigung auf das Schreiben meiner Eltern. Die Schule hat aufgrund meiner Leistungen in diesem Jahr jedoch auf die Kündigung bestanden und diese nicht rückgängig gemacht.
Lieben Gruß
-- Editiert von needhelp4real am 17.07.2017 15:47
Wenn die Eltern Vertragspartner sind/waren, dann müssen auch die Eltern das wieder "geradebiegen".
-> Sind Ihre Eltern überhaupt bereit, Arbeit in die Angelegeheit zu investieren?
Wenn man die Kündigung aus der Welt schafft, würde ja der Zustand vor der Kündigung wiederhergestellt, also auch die Abbuchung vom Konto der Eltern. Selbst wenn man die Kündigung rückgängig machen könnte, wäre damit nicht erreicht, dass die Schule zukünftig von Konto des Kindes abbucht. Dazu wird man die Schule auch nicht zwingen können. D.h. die Eltern werden wieder zahlen müssen.
-> Wären die Eltern auch dann bereit, gegen die Kündigung anzugehen, wenn anschließend wieder vom elterlichen Konto abgebucht wird?
Wenn mindestens 1x nein dabei ist, können Sie die Sache vergessen. Ich schrieb oben nicht grundlos, dass Eltern und Schüler an einem Strang ziehen müssen.
ZitatWenn die Eltern Vertragspartner sind/waren, dann müssen auch die Eltern das wieder "geradebiegen". :
-> Sind Ihre Eltern überhaupt bereit, Arbeit in die Angelegeheit zu investieren?
Wenn man die Kündigung aus der Welt schafft, würde ja der Zustand vor der Kündigung wiederhergestellt, also auch die Abbuchung vom Konto der Eltern. Selbst wenn man die Kündigung rückgängig machen könnte, wäre damit nicht erreicht, dass die Schule zukünftig von Konto des Kindes abbucht. Dazu wird man die Schule auch nicht zwingen können. D.h. die Eltern werden wieder zahlen müssen.
-> Wären die Eltern auch dann bereit, gegen die Kündigung anzugehen, wenn anschließend wieder vom elterlichen Konto abgebucht wird?
Wenn mindestens 1x nein dabei ist, können Sie die Sache vergessen. Ich schrieb oben nicht grundlos, dass Eltern und Schüler an einem Strang ziehen müssen.
Meine Eltern wären auf jeden Fall bereit zu kooperieren und ich wäre es auch. Kann meinen Eltern den Betrag ja einfach monatlich überweisen. Würden Sie mir empfehlen rechtlich vorzugehen? Ich meine während der Ferienzeit wird die Schulträgerin und Schulleitung schlecht zu sprechen sein.
Liebe Grüße
Zitat:Würden Sie mir empfehlen rechtlich vorzugehen?
Primär müssten wohl die Eltern vorgehen, denn sie sind ja die Vertragspartner.
Und dann müsste man sich kritisch den Zeitablauf anschauen. *Wenn* es auf eine Irrtumsanfechtung ankommen würde, beträgt die Frist maximal(!) zwei Wochen nach Erkennen des Irrtums.
Wahrscheinlich wäre es das Beste, eine anwaltliche Beratung gemeinsam mit den Eltern zu nutzen.
Nehmen Sie alle(!) Unterlagen mit (sämtlichen Schriftverkehr und den Schulvertrag) und beauftragen Sie erstmal nur(!) eine einmalige Beratung. Am Ende haben Sie dann eine fundierte Einschätzung, ob es sich lohnt weiter zu machen.
Zitat:Zitat:Würden Sie mir empfehlen rechtlich vorzugehen?
Primär müssten wohl die Eltern vorgehen, denn sie sind ja die Vertragspartner.
Und dann müsste man sich kritisch den Zeitablauf anschauen. *Wenn* es auf eine Irrtumsanfechtung ankommen würde, beträgt die Frist maximal(!) zwei Wochen nach Erkennen des Irrtums.
Wahrscheinlich wäre es das Beste, eine anwaltliche Beratung gemeinsam mit den Eltern zu nutzen.
Nehmen Sie alle(!) Unterlagen mit (sämtlichen Schriftverkehr und den Schulvertrag) und beauftragen Sie erstmal nur(!) eine einmalige Beratung. Am Ende haben Sie dann eine fundierte Einschätzung, ob es sich lohnt weiter zu machen.
Vielen Dank dafür dass Sie sich Zeit für mein Anliegen genommen haben! Sollte es geklappt haben, weiß ich wem ich das zu verdanken habe.
Schönen Abend noch und einen Lieben Gruß
M.E. geht es gar nicht darum, wie das Verhalten der Eltern bzw. deren Willenserklärung zu deuten ist. Fakt ist, dass die Schule den Weiterbesuch an Bedingungen geknüpft hat, die nicht erfüllt wurden. Das ist der springende Punkt, mit dem man sich auseinandersetzen sollte. Und da geben Vertrag, Schulordnung und curriculum einiges her. Auch die Prüfungsvoraussetzungen, für den staatlich anerkannten Abschluß. Das alles vielleicht mal studieren?
wirdwerden
ZitatFakt ist, dass die Schule den Weiterbesuch an Bedingungen geknüpft hat, die nicht erfüllt wurden :
Und das Problem ist auch die negative Zukunftsprognose, es gibt wohl keine Garantie das es in Zukunft wohl besser werden wird.
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