Schulverweis wegen antisemitischer Beschimpfungen rechtmäßig
AFP VOM 4.8.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1311 Aufrufe Mehr zum Thema:Antisemitismus
Richter bestätigen Ausschluss zweier Gymnasiasten
Der sofortige Schulverweis zweier Pforzheimer Gymnasiasten wegen antisemitischer Beschimpfungen und Drohungen gegen einen Mitschüler ist rechtmäßig. Die beiden 17-Jährigen müssen damit zum kommenden Schuljahr auf ein anderes Gymnasium wechseln, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in zwei Beschlüssen.
Die Jugendlichen hatten den Mannheimer Richtern zufolge einen jüdischen Mitschüler nicht nur in der Schule wiederholt angerempelt und gehänselt, sondern diesen im vergangenen Dezember gemeinsam mit Freunden eines Abends auch daheim "so richtig erschrecken" wollen. Einer der beiden später von der Schule Verwiesenen entzündete dabei auf einem Fensterbrett einen Feuerwerkskörper, der andere urinierte gegen das Haus und spuckte in den Briefkasten. Dabei fielen aus der Gruppe antijüdische Parolen.
Das Gymnasium hatte daraufhin die beiden Elftklässler im März mit sofortiger Wirkung vom Schulbetrieb ausgeschlossen. Im April hob das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Schulverweis auf, unter anderem weil es einen antisemitischen Hintergrund der Angriffe bezweifelte. Der VGH bestätigte hingegen nun in zweiter und letzter Instanz den sofortigen Verweis, da es um "ein besonders schweres, den Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten" gehe. Die 17-Jährigen hätten nicht bloß in der Schule einen Mitschüler ausgegrenzt, sondern ihre Missachtung darüber hinaus "in massiver und bedrohlicher Form" bis vor dessen Tür getragen. Der angegriffene Schüler hat das Gymnasium bereits verlassen.
4. August 2009 - 15.34 Uhr
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