Schulungs- / Weiterbildungspflicht?

12. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
ohoh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulungs- / Weiterbildungspflicht?

Hallo,

folgendes Fallbeispiel:

Arbeitnehmer arbeitet bei einen sozialen Dienstleister (hier ungelernt, da einfache Aufgaben).

Der Arbeitgeber will aber nun, dass der Arbeitnehmer an Schulungen und Weiterbildungen teilnimmt.

Arbeitnehmer kann sich dafür nicht begeistern, da dies 1. wohl nicht bezahlt ist (quasi Freizeit) und er es 2. nicht zwingend für diese einfache Tätigkeit benötigt (ist breits 4 Jahre im Unternehmen!).

Im Arbeitsvertrag gibt es keine Klausel über Schulungen oder Weiterbildungen.

Kann also nun der Arbeitgeber den Arbeitnehmer "zwingen", an diesen Schulungen teilzunehmen?

Wenn es vertraglich nicht festgehalten ist, ist es doch Sache des Arbeitnehmers, ob er sich Fortbilden möchte oder nicht - richtig?

Es heißt immer "Pflichtveranstaltung" bei der Ankündigung. Wie pflichtend ist es aber tatsächlich?

Vielen Dank im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Das kommt darauf an.

Es gibt tatsächlich in diversen Branchen Pflichtveranstaltungen für die Mitarbeiter welche gesetzlich vorgeschrieben sind.
Da könnte eine Nichtteilnahme bedeuten, das man die Arbeit nicht mehr ausführen darf. Am Ende stünde dann im schlimmsten Falle die Kündigung.

Auch wäre eine Pflicht aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung denkbar.



Da sollte man also mal prüfen, ob eine solche Situation vorliegt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
ohoh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keine gesetzliche Regelung hierfür, eine Schulung-/Weiterbildung gab es bisher auch nicht für den Arbeitnehmer.

Müsste dies nicht explizit im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

So etwas muß nicht im AV erwähnt werden. Die Rechtsgrundlage kann sich ändern, gerade im sozialen Bereich gibt es immer wieder neue Auflagen von Behörden/Krankenkassen etc., so dass da durchaus die Verpflichtung zur Weiterbildung bestehen kann, um Sie weiter zu beschäftigen.

Aber: Ich würde auch keine Fortbildung in meiner Freizeit machen, wenn der Arbeitgeber eine wünscht. Entweder ich mache die in meiner Arbeitszeit oder gar nicht. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, auf der Arbeitnehmer verpflichtet werden können, ihre Freizeit dafür aufzuwenden.

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#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich war jahrelang ungelernt neben meinem Studium in der Altenpflege tätig und musste regelmäßig an Schulungen teilnehmen.

In meiner Freizeit. Allerdings nicht unbezahlt, die Stunden wurden mir angerechnet als Arbeitszeit.

Ohne mehr Infos kann man da nichts zu sagen. Es gibt aber durchaus Schulungen - in meinem Fall waren das Hygieneschulungen; ganz wichtig war auch die Brandschutzschulung*g* -, an denen man teilnehmen muss. Auch in der Freizeit. Allerdings nicht so just for fun. Die Zeit muss einem schon als Arbeitszeit angerechnet werden. Und wenn ich mich nicht ganz falsch erinner, wurde sogar noch eine bestimmte Anfahrtszeit ebenfalls hinzugerechnet.

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-- Editiert Yogi1 am 14.03.2015 05:25

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Es gibt keine gesetzliche Regelung hierfür, eine Schulung-/Weiterbildung gab es bisher auch nicht für den Arbeitnehmer.
Müsste dies nicht explizit im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein?


Es muss nicht vereinbart werden, denn gerade neue Techniken oder Anwendungsregeln sind für den Arbeitnehmer ja auch ein Teil seiner beruflichen Tätigkeit. Verweigert sich der Arbeitnehmer auf Dauer dem Angebot, ist er für den Arbeitgeber nicht mehr tragbar, unter Umständen darf er nicht mehr Beschäftigt werden.
Die Zeiten müssen natürlich vergütet werden, da diese Arbeitszeit im Sinne des Arbeitgeber sind.


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