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Schulunfall, Unfallkasse, freie Arztwahl

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Schulunfall, Unfallkasse, freie Arztwahl

Hallo,

ich hatte vor 10 Jahren einen Schulunfall,aufgrunddessen ich immer noch Probleme mit meinem Sprunggelenk habe ( bin mittlerweile 3 mal operiert worden).
Da ich nur schlechte Erfahrungen mit D-Ärzten gemacht habe und jetzt endlich einen Orthopäden gefunden habe, dem ich vertraue, bat ich die Unfallkasse, zu diesem Arzt gehen zu dürfen. Sie erteilten mir dadfür eine "Sondergenehemigung.Nun bekam ich Post, in der sie mir mitteilten, dass sie vom Orthopäden noch keine Mitteilung erhalten hätten und wenn sie diese nicht bekäen, dürfte ich nur zum D-Arzt gehen. Ist dies rechtens und darf ich generll nur zu einem D-Arzt gehen?

Danke und LG

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von Sven_34123 am 10.06.2012 17:33
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Schulunfall, Unfallkasse, freie Arztwahl
Das widerspricht doch aber der freien Arztwahl, oder nicht, wenn ich das selbst tragen muss.

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von Sven_34123 am 10.06.2012 17:52
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schulunfall, Unfallkasse, freie Arztwahl
Entweder man hält sich an die Bedingungen wenn man schon einen Extra-Wurst bekommt oder man zahlt halt selbst.


Also sieh zu, das die Bestätigung kommt, dann wird auch gezahlt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 10.06.2012 18:29
Status: Tao (21851 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 541 User(n) bewertet)

>Schulunfall, Unfallkasse, freie Arztwahl
Freie Arztwahl hast Du als Arbeits(Schul-)unfallverletzter normalerweise NUR unter den zugelassenen Durchgangs- oder H-Ärzten. Sehr großzügig, wenn man Dir die Behandlung durch einen nicht zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugelassenen Arzt gestattet (habe ich persönlich noch nie gemacht. Gibt nur Ärger, wie man bei Dir ja sieht -> Arzt berichtet nicht, wie nach dem Ärzteabkommen vorgeschrieben, da er diesem ja nicht untersteht.)


von 66sumse am 13.06.2012 18:19
Status: Junior (64 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)


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