Schulrecht/möglicher Schulrauswurf

29. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
iCamel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulrecht/möglicher Schulrauswurf

Ersteinmal guten Tag liebe community =)
ich bin neu hier, desshalb weiss ich nicht so ganz genau ob ich hier 100%ig in der richtigen Kategorie schreibe... naja also ich fange mal mit meiner Person an:
Mein Name ist Naim, bin gebürtiger Deutscher mit tunesischen Wurzeln, besuche das Gymnasium (12. Klasse, 6 Monate vorm Abitur) und wohne in Freiburg.
Und zwar habe ich folgendes Problem an meiner Schule gibt es jetzt seit etwa 4 Jahren einen neuen Rektor, der offenbar sich als Ziel gesetzt hat jeden nicht lupenreinen Schuler von der Schule zu schmeissen, oder "rauszumobben".
Bereits 5 oder 6 Freunde von mir wurden vor allem wegen Kiffen in der Freizeit oder anderen kleinen Delikten, welche hochgespielt wurden von der Schule gejagt, desshalb galt bei mir immer das Motto: nicht auffallen, nix falsch machen.
Ich habe bis jetzt ein ziemlich akzeptables Zeugnis, verestehe mich mit Lehrern und Schülern hervorragend, doch vor ein paar Monaten ist mir ein kleines "Faux-Pas" unterlaufen:
Bei der Studienfahrt nach Amsterdam (ok den rest könnt ihr euch jetzt wahrscheinlich schon denken=))
wurde natürlich fleissig Cannabis von dem gesammten Kurs konsumiert. Unsere begleitende Lehrer (konrektor) wusste das wahrscheinlich, ist aber am letzten Abend zu den "üblichen Verdächtigen" also ich und 4 weitere Freunde gegangen, hat die Tür geöffnet, uns in die Augen geguckt und gesagt: "Ihr habt gekifft" (nichts gefunden, nicht beim konsum selbst gesehen)
wir haben dies am nächsten Tag eingeräumt um so kooperativ wie möglich zu sein und es nicht schlimmer zu machen.
Zurück im Schulalltag, werden uns stück für Stück die Strafen mitgeteilt: zu erst hiess es 4 Stunden Hausmeisterarbeit, dann kam eine 3 im verhalten im Zeugnis dazu und Schliesslich ein 5 seitiger Aufsatz zum Thema Drogen (danach wurde uns auch schriftlich ein Brief gegeben, auf welchem die Strafen Standen und es wurde ausdrücklich betont, dass wir direkt von der Schule fliegen würden, wenn wir nocheinmal mit Drogen im Schulleben zu tun hätten, aber andere Delikte nicht zum direkten Rauswurf führen!).
Unsere "Truppe" hat dies alles ausgeführt, blos meine äussere Form des Aufsatzes war nicht gut genug, desshalb habe ich ihn nocheinmal neu am PC verfasst (wurde desswegen extrem zur Sau gemacht wir schien es so als ob sie nach Gründen suchen dafür). 2 Wochen später wurde ich zu einem Gespräch "eingeladen" mit Rektor und Tutor. Bei diesem Gespräch wurden mir Fragen gestellt auf die es keine richtige Antwort gab, wie z.b. "wieso hast du denn gekifft" und "wieso hast du Regeln gebrochen, die vorher vereinbart waren"
(Unseren Rektor habe ich noch nie nicht schreiend erlebt und war daher in dem Gespräch ängstlich etwas falsches zu sagen.)
Am Ende dieses gespräches meinte der Rektor dann "ich sehe nicht ausreichend Reue, wegen deines Verhaltens während der Studienfahrt. du hast Jetzt eine Woche Zeit ein Statement zu schreiben und wenn dieses mich auch nicht überzeugt, nehme ich dich von der Schule!".
So: langer Rede kurzer Sinn, soll ich mir Rechtsbeistand suchen, denn ich denke dass die Chance hoch genug ist, dass egal was ich Schreibe er sich an irgendeiner Formulierung aufhängen wird. Wie sieht meine Rechtliche Situation aus? Darf er mich einfach so rausschmaeissen?
Und vor allem, das "Reue Argument" war auf ein fehlen von einer Entschuldigung des Verhaltens zurückzuführen, jedoch war das garnicht in der Aufgabe enthalten und keiner der 5 hat dies geschrieben aber sie haben mich rausgepickt!
also schon mal vielen Dank für das lesen dieses Beitrags und für Hilfe!
mfG Naim

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

<I>´´......, blos meine äussere Form des Aufsatzes war nicht gut genug, desshalb habe ich ihn nocheinmal neu am PC verfasst (wurde desswegen extrem zur Sau gemacht wir schien es so als ob sie nach Gründen suchen dafür).´´</I>

Versteh ich nicht!?

Die Oberaufsicht der Schulen ist das Ministerium für Bildung - wenn du keinen Vertrauenslehrer hast oder sonst einen Lehrer, der dich unterstützen könnte, dann wende dich im Falle eines Schulverweises dorthin.

Zunächst würde ich aber mal der Vorgabe folgen und dieses "Statement" so verfassen, dass der Rektor keinen Angriffspunkt mehr findet. Vollkommene Einsicht in dein Fehlverhalten zeigen (nie die Schuld auf andere/s schieben) und wenn du taktisch ganz geschickt reagieren willst:

Wende dich an eine Drogenberatungsstelle, nimm dir einen Termin (am besten vor Abgabetermin für das Statement)und lass dir die Beratung schriftlich bestätigen. Das sollte auch für den Rektor ein ausreichender Nachweis deiner Einsicht sein.

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zu erst einmal ist der Besitz von BTM kein kleiner Fauxpas sondern eine Straftat. Eine drei in der Kopfnote ist keine Strafe sondern eine Beurteilung deines Verhaltens, da du absichtlich Grenzen übertreten hast, bist du damit relativ gut weg gekommen.
Der Verweis von der Schule ist eine mögliche Maßnahme bei solchen Disziplinarverstößen, ich bin mir über das Schulgesetz in BaWü nicht im klaren, aber so eine Maßnahme wird auch nicht vom Direktor allein getroffen sondern in der Regel durch die paritätisch besetzte Schulkonferenz (so zumindest in M-V). Sollte dies geschehen, so bliebe dir der Beschwerde- und Klageweg offen.
Ich für meinen Teil hätte gern die Dienstanschrift deines Schulleiters um ihm für die Aufrechterhaltung der Disziplin an seiner Schule weiterhin viel Erfolg zu wünschen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

-- Editiert amako am 02.10.2013 15:03

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#3
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

@ amako

quote:

zu erst einmal ist der Besitz von BTM kein kleiner Fauxpas sondern eine Straftat. Eine drei in der Kopfnote ist keine Strafe sondern eine Beurteilung deines Verhaltens, da du absichtlich Grenzen übertreten hast, bist du damit relativ gut weg gekommen.



In Deutschland ja.
Sie waren in Amsterdam, wohl in Räucherbude.

Wenn sie jetzt noch über 18 sind, können sie rechtlich nicht belangt werden.

Naja, so einfach geht das nicht mit dem Schulverweis.
Da muss schon so einiges zuvor passiert sein und getadelt worden sein.

Also ein Paar Klassenkonferenzen, Verweise vom Unterricht und und und.
Ja und dann als letztes Mittel der Schulverweis.
Aber wäre der Schulverweis das erste Mittel, in deinem Fall.
Dann würde die Schule im Rechtsstreit wohl schlecht da stehen.

Die Note Sozialverhalten oder was das war.
Pfeife drauf, wenn du ansonsten ein anständiges Abitur machst, dann interessiert es den Arbeitgeber und oder der Uni schon recht wenig.

Also Cool Down, mache es so wie HeHe schreibt und fertig.
Das mit der Drogenberatung ist eine sehr gute Idee.
Somit nimmst du ihnen komplett den Wind aus den Segeln.


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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
nach Schilderung des TE waren sie nicht im Coffeeshop sondern in ihrer Unterkunft. Das Schulgesetz BaWü sieht für schweres Fehlverhalten den Ausschluss ausdrücklich vor. Die Verübung einer Straftat zumal noch im Verantwortungsbereich des Schulleiters gehört meines Erachtens dazu. Aus den Schilderungen des TE entnehme ich bis dato auch keine Einsicht, sondern er fühlt sich zutiefst ungerecht behandelt, da er schon schwere Strafen (lol) für seine Verfehlung erhielt. Die Opferrolle steht ihm hier nicht zu, er scheint ja auch kein unbeschriebenes Blatt zu sein, da er sich ja selbst zu den üblichen Verdächtigen zählt. Er könnte sich ja mal einem Drogenscreening unterziehen, damit würde er zeigen können das es zumindest nur eine einmalige Verfehlung war. Das würde ich an seiner Stelle aber nur in Betracht ziehen, wenn er sich nicht ohnehin den einen oder anderen Joint einpfeift.
Gruß
Andreas

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