Schulrecht - von Lehrer ungerecht behandelt

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
MaxSt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulrecht - von Lehrer ungerecht behandelt

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig, da ich keinen Beitrag zu Schulrecht gefunden habe. Wenn nicht tut es mir Leid.

Mein Problem:

Ich mache einen Aufbaulehrgang und bin bereits volljährig.
Im Pflichtgegenstand Englisch, habe ich öfters kleine Meinungsverschiedenheiten mit dem Lehrer.

Im Halbjahreszeugnis hatte ich eine gut verdientes Genügend, was meiner Meinung nach ein Befriedigend gewesen wäre.

Im 2. Semester hatten wir Schularbeit, wo ich den Großteil der Grammatik und Vokabeln gut bewältigt habe. Jedoch lag die Hauptanzahl der Punkte bei dem Text, den wir schreiben mussten. Ich schrieb einen 2 Seiten/A4 langen, durchschnittlich guten Text, bekam aber 0 Punkte wegen anscheinend "nicht zusammenhängenden Sätzen".

Am Ende des Jahres hatte jeder Schüler eine kleine Prüfung über den Jahresstoff, ich meldete mich als erster. Einen Tag vor der Prüfung änderte er nochmals den Stoff und ich bekam die Note 4.
Ohne Ankündigung bekam ich ein Nicht Genügend ins Jahreszeugnis.

Was kann ich machen bzw. wie kann ich mich verhalten?

lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Gespräch mit dem Fachleherer, falls unergiebig mit dem Klassenlehrer suchen, danach (falls unergiebig) mit dem Abteilungsleiter. Konzentriere Dich dabei darauf, dass einen Tag vor der Prüfung der Stoff verändert wurde, das könnte ein Anlass sein, jedenfalls die mündliche Prüfung wiederholen zu lassen.

Die Anfechtung der Klassenarbeit wird schon schwieriger, zumal auch hier im Forum (ohne Kenntnis der Arbeit) niemand beurteilen kann, wie zusammenhängend oder unzusammenhängend die Sätze nun waren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Pflichtgegenstand [...]
Nicht Genügend


Gehe ich recht in der Annahme, daß es hier nicht um Deutschland, sondern um Österreich oder die Schweiz geht?

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MaxSt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für Eure Ratschläge!

Ja Du hast vollkommen recht mit deiner Annahme, es handelt sich um Österreich aber darf ich noch fragen, in wie fern das relevant ist?

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Weil selbst in Deutschland das Schulrecht Landessache ist, und völlig unterschiedlich geregelt ist. Wenn es selbst innerhalb der BRD von Bedeutung ist, wie die lokalen Schulgesetze aussehen, dann muss es doch erst recht von Bedeutung für ein anderes Land sein.

wirdwerden

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