Schulrecht

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
MaxSt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulrecht

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig, da ich keinen Beitrag zu Schulrecht gefunden habe. Wenn nicht tut es mir Leid.

Mein Problem:

Ich mache einen Aufbaulehrgang und bin bereits volljährig.
Im Pflichtgegenstand Englisch, habe ich öfters kleine Meinungsverschiedenheiten mit dem Lehrer.

Im Halbjahreszeugnis hatte ich eine gut verdientes Genügend, was meiner Meinung nach ein Befriedigend gewesen wäre.

Im 2. Semester hatten wir Schularbeit, wo ich den Großteil der Grammatik und Vokabeln gut bewältigt habe. Jedoch lag die Hauptanzahl der Punkte bei dem Text, den wir schreiben mussten. Ich schrieb einen 2 Seiten/A4 langen, durchschnittlich guten Text, bekam aber 0 Punkte wegen anscheinend "nicht zusammenhängenden Sätzen".

Am Ende des Jahres hatte jeder Schüler eine kleine Prüfung über den Jahresstoff, ich meldete mich als erster. Einen Tag vor der Prüfung änderte er nochmals den Stoff und ich bekam die Note 4.
Ohne Ankündigung bekam ich ein Nicht Genügend ins Jahreszeugnis.

Was kann ich machen bzw. wie kann ich mich verhalten?

lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ich hoffe ich bin hier richtig

nein, du bist hier im arbeitsrecht.
es gibt schuldirektoren, es gibt schulräte (oder jedenfalls je einen). es gibt das verwaltungsgericht.

wie du dich verhalten kannst - schwer zu sagen, weil es dazu kenntnis deines verhaltens bräuchte.
vielleicht hilft ein schulpsychologe dir weiter.

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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


gehört zwar nicht in dieses forum
aber vielleicht hilft dir folgender artikel etwas weiter

http://www.das-rechtsportal.de/recht/schulrecht/noten_zeugnis/benotung

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#3
 Von 
MaxSt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie bereits gesagt, es tut mir Leid wenn ich hier im falschen Beitrag gelandet bin.
Vielen Dank für den Link, aber ich möchte nicht vor Gericht gehen, da mich den Lehrer noch 2 weitere Jahre unterrichten wird.

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Für deine Frage wäre das Forum "Generelle Themen" oder "Verwaltungsrecht" korrekter gewesen.
Gibt es Vertrauenslehrer an eurer Schule? Vielleicht mal ein Gespräch mit einem unbeteiligtem Dritten (Tenor: ich will es nur verstehen, nicht dagegen angehen).

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

... dann solltest du vielleicht das gespräch mit dem lehrer suchen und nicht alleine führen, sondern eine verständige person deines vertrauens dabei haben, die die situation auch moderieren kann. solange du von deiner wahrnehmung und deinen empfindungen sprichst, sollte das gut laufen. hilfreich auch eine haltung, dass du verstehen möchtest. vorwürfe etc. wären gesprächsstörer.


-- Editiert blaubär+ am 31.08.2011 10:52

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#6
 Von 
MaxSt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein es gibt leider keinen Vertrauenslehrer und es wird leider auch nicht die Telefonnummer/E-Mail Adresse von dem Lehrer veröffentlicht. Achja und mein Klassenvorstand ist auch zu unkompetent für solche Sachen -,-*

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#7
 Von 
MaxSt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Blaubär: danke für deinen sinnvollen Rat. Ich glaube ich werde in diese Richtung handeln und einfach zur Nachprüfung antreten und anschließen ein vertrauliches Gespräch mit dem Lehrer führen.

lg

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