Schulrecht - Täuschungsversuch ohne Beweise

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
nadusa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Schulrecht - Täuschungsversuch ohne Beweise

In unserer letzten Physikklausur wurden 2 Schüler beim spicken erwischt. Es gab zwei Aufgabensätze, a und b. Die beiden Schüer hatten bereits die vorgefertigten Aufgaben beider Aufgabensätze vorliegen.
Das die zwei eine ungenügende Leistung vollbracht haben ist klar und sie haben es auch zugegeben, woher sie die Aufgaben hatten. Nämlich wurde genau die gleiche Klausur eine Woche vorher in unserer Parallellklasse geschrieben und es wurde sich natürlich darüber unterhalten. Diese beiden Schüler haben sich allerdings die Aufgaben aufgeschrieben, im Voraus gelöst und die Lösungen eben mit in die Klausur genommen.
Man wusste allerdings nicht, dass wir den selben Aufgabensatz erhalten. In allen vorherigen Klausuren waren es immer unterschiedliche.

So, nun zu dem eigentlichen Problem.
Der Lehrer will nun mit der GANZEN KLASSE diese Klausur nochmal schreiben, da er uns unterstellt, wir hätten alle diese Aufgaben gehabt. Beweise hat er dafür allerdings keine und er hat außerdem nichtmal die Klausur korrigiert. Er weiß also gar nicht, wie sie ausgefallen ist - meiner Meinung nach lässt sich so kein faires Urteil darüber fällen.
Die Mehrheit der Klasse hat weder Kontakt zur Parallellklasse noch haben die andern zwei die Aufgaben herumgegeben. Sicherlich haben sich ein paar mit der Parallellklasse unterhalten, aber ausschließlich mündlich. Sogar unser Lehrer hat hier gesagt, Mundpropaganda wäre ok.

Nun meine Frage, darf er das so einfach? Ich meine, er weiß ja nichtmal, ob die Klausur übermäßig gut ausgefallen ist, sodass er sich gar kein richtiges Urteil darüber bilden kann. Und Entschuldigung, irgendwo ist es ja seine eigene Schuld, wenn er die gleichen Aufgaben nimmt wo doch zwischen den Klausuren eine ganze Woche liegt.

Wir haben schon mehrfach mit ihm darüber diskutiert, aber er lässt sich nicht davon abbringen. Wir wollen nun mit dem Schulleiter sprechen. Schließlich heißt es doch so schön "Im Zweifel für den Angeklagten"

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1 Antwort
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
irgendwo ist es ja seine eigene Schuld, wenn er die gleichen Aufgaben nimmt wo doch zwischen den Klausuren eine ganze Woche liegt


Richtig, insofern wäre es auch lebensfremd, zu erwarten, es würde keinerlei Austausch zwischen den Klassen stattfinden.

Was sagen denn euer Stufenleiter, euer Vertrauenslehrer und euer Direktor dazu? So eine Nummer hätte sich zu meiner Zeit kein Lehrer erlauben dürfen, das weiß doch jedes Kind, daß dann mindestens eine Handvoll Schüler die andere Klausur zu Übungszwecken schon mal komplett durchgearbeitet hat.

Ich sehe grundsätzlich keinen Nachschreibegrund, solange der Lehrer sich nicht die Blöße geben will, zu behaupten, er habe versehentlich eine völlig falsche Klausur ausgeteilt.
Ein "Täuschungsversuch" liegt ja seitens der anderen Schüler nicht vor, selbst wenn sie gesammelt erklären würden, die andere Klausur vorab zur Übung durchgerechnet zu haben. Das könnte man ja wohl selbst dann nicht behaupten, wenn die Schüler aus irgendeinem Grund gewußt hätten, daß der Lehrer dieselbe Klausur noch einmal stellen würde.
(In der Regel machen Lehrer sowas ja eher im Abstand von einigen Jahren.)

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