Schulrecht - Klassenarbeiten

11. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
cuxtown
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulrecht - Klassenarbeiten

Hallo,

ich benötige dringend Informationen, schön wäre in diesem Zusammenhang auch die Mitteilung eines Erlasses o.ä. zu folgender Fallbeispiel:

Vor den Weihnachtsferien war eine Klassenarbeit (kein Test) angesetzt und auch angekündigt worden. Nun ist an diesem Tag und auch für die nächsten Tage bis zu den Weihnachtsferien der Unterricht******rungsbedingt ausgefallen. Auch am ersten Tag nach den Ferien ist der Unterreicht deshalb ausgefallen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr wird sofort ohne Ankündigung die Klassenarbeit geschrieben. Ist dies erlaubt?

In Niedersachsen müssen meines Wissens Klassenarbeiten i.d.R. einige Tage vorher angekündigt werden. Gibt es für den Fall des Schulausfalls evtl. eine Sonderregelung, nach der die Klassenarbeit nicht angekündigt werden muss?

Ich freue mich über eine rege Beteiligung.

LG


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also, war sie nun angekündigt, die Klassenarbeit, oder nicht? Im übrigen ergeben sich die Regelungen aus den Landesschulgesetzen, gegebenenfalls auch mit örtlichen Ausführungsbestimmungen, die wir hier nun wirklich nicht kennen können.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Klassenarbeit war doch angekündigt. Ist es die Schuld des Lehres wenn Schüler einfach vergessen das eine Klassenarbeit geschrieben wird?
Sie war doch angekündigt, leider durch den Schneecaos
verschoben .

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#3
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Bei der Schule meiner Tochter müssen die Klassenarbeiten nicht angesagt werden, Trotzdem tun es die Lehrer.
Und wenn ich für diese Arbeit gelernt hab, dann ists ja im Kopf drin und dann isses egal, wann die Arbeit geschrieben wird.
Schau mal unter Schulministerium und dort in deinem Bundesland- da müsste alles erklärt stehen. Ansonsten beim Schulamt deiner Stadt anrufen und nachfragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cuxtown
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die Antwort, aber kann man es sich so einfach machen?

Die Arbeit war für einen Tag im alten Jahr angekündigt und ist ausgefallen, da die Schule ausgefallen ist.

Die Arbeit war nicht für den nächsten Schultag nach den Ferien angekündigt.

Vergessen hat kein Schüler etwas, aber angekündigt für den neuen Termin ist sie auch nicht.

Wie verhält es sich denn Deiner Meinung nach, sollten nun mehrere Arbeiten vor den Ferien ausgefallen sein, heißt das doch, dass jeder Schüler damit rechnen muss, dass am ersten Schulag nach den Ferien evtl. 1-2-3 oder noch mehr Klassenarbeiten sofort am gleichen Tag fällig sind - oder?

Also, ich hatte doch mit ein wenig besserer Information gerechnet. Vielleicht hast Du ja auch einen Erlass oder eine Sonderregelung für diesen Fall, dass die Klassenarbeit nicht angekündigt werden muss, wenn sie ausfällt.

LG

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12312.01.2011 09:45:12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Laut dem Schulgesetz hier bei uns (NRW) dürfen nur 1 Klassenarbeit am tag und nur 2 in der Woche geschrieben werden. Zudem ist nur das Jahr als 12 Monate um, nicht aber das Schuljahr- das zählt ja von August bis Juni o.ä. .

Tests dürfen so viele geschrieben werden, wie die Lehrer wollen, auch am selben tag wie Arbeiten.

Google doch mal selber nachm Schulministerium und such dich da durch. Man muss doch nicht alles serviert bekommen... auch mal selber initiative ergreifen und in die Pötte kommen...
ich such nicht für dich das netz durch- das darfst du wirklich selber

LG

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