Schulpflicht geht vor Glaubenskonflikt der Eltern
AFP VOM 29.7.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 3067 Aufrufe Mehr zum Thema:Schulpflicht, Religion, Glauben, Schule
- OLG Frankfurt verwarnt bibeltreue Eltern
Auch wenn der Unterrichtsstoff an staatlichen Schulen nicht den Glaubensgrundsätzen der Eltern entspricht, müssen die Kinder die Schule besuchen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall gehörten die Eltern einer Glaubensgemeinschaft an, die wortgetreu der Bibel folgt. Seit August 2001 hatte die Mutter ihre damals fünf schulpflichtigen Kinder zu Hause unterrichtet, weil die Eltern mit den Inhalten des Religions- und Sexualkunde-Unterrichts nicht einverstanden waren. (Az: 2 Ss 139/04)
Die Richter urteilten nun, dass die Lehrinhalte an staatlichen Schulen nicht den elterlichen Ansichten entsprechen müssen. Aus der Glaubensfreiheit folge kein Anspruch, sich nicht mit wissenschaftlichen Erkenntnissen befassen zu müssen, die der eigenen religiösen Überzeugung widersprechen. Zumal die Kinder im Alltag durch Medien oder Mitschüler ständig Einflüssen ausgesetzt seien, die dem Glauben ihrer Eltern zuwiderlaufen. Weil die Beklagten jedoch aus ihrer Sicht das Beste für ihre Kinder wollten, beließen es die Richter bei einer Verwarnung mit Strafandrohung. Das Hessische Schulgesetz sieht für Eltern, die ihre Kinder der Schulpflicht entziehen, Geld- oder Haftstrafen von bis zu sechs Monaten vor.
29. Juli 2004 - 14.59 Uhr
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