Schulerecht?! Attest

18. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.08.2014 17:10:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Schulerecht?! Attest

Tag erstmal,

also ich hab des öfteren Samstags Schule, letzten Samstag haben wir eine Klassenarbeit geschriebn, aber mir gings nicht gut und bin deshalb nicht erschienen. Heute bin ich zu meinem Hausarzt gegangen wegen einem Attest und der meinte er kann mir keins für samstag ausstellen, das ich zum Notdienst hätte gehn solln (wußt ich vorher leider nicht...), er hat mich für 2Tage (also heut und morgen) krank geschrieben und meinte das ich morgen wieder zur schule gehn sollte und den eine Krankheitstag wo er mich frei geschrieben hab für samstag benutzen soll. Ich hab darauf hin in der Schule angerufen ob das möglich wäre und das Sekretariat meinte "Nein".

Jetzt wollte ich hier fragen ob jmd etwas dazu weiß, ob das was der arzt zu mir meinte möglich ist oder doch nicht, da Schulen ja auch gern mal das machen was sie grad wollen und nicht wollen.

Danke schon mal

-- Editiert am 18.05.2009 17:26

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.08.2014 17:10:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

jaha, aber des war nich meine frage

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ergofrau
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo cookielove,
der Arzt darf dir tatsächlich im Nachhinein keine Krankmeldung ausstellen. Er würde gegen etliche vertragsrechtliche Grundlagen verstoßen.

Ich verstehe die Aussage nicht:......" den eine Krankheitstag wo er mich frei geschrieben hab für samstag benutzen soll "...........inwiefern hat er dich für einen Tag frei geschrieben?

Nutze es doch so: die Tatsache, dass er dich für zwei Tage krank geschrieben hat, würde vor der Schule belegen, dass du wohl tatsächlich krank warst, aus Gründen die nur du schildern kannst, es dir jedoch nicht möglich war zum Arzt zu gehen, du also dich selbst/oder durch deine Eltern entschuldigst und die Arbeit einfach nachschreibst:)..........hierfür dann viel Erfolg.

Hatte gleiches Problem mit meiner Tochter.

LG

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Soweit ich weiß stellt der Notdienst kein Attest aus
ich war auch mal Sonntags da und er meinte er dürfte mir jetzt nur was verschreiben was ich mir in der Apotheke holen soll.
Und Montag sollte ich zum Hausarzt wegen dem Attest und der mir dann eins Ausgestellt das üble an der Sache war nur 10€ Praxisgebühr für Notfall und Montags nochmal 10€ Praxisgebühr also
meiner meinung nach direkt mit dem Schuldirektor reden nicht von Lehrer oder Sekri abfertigen lassen Ihm die ganze Situation schildern das es dir wirklich nicht gut ging. Normalerweise drücken die dann ein Auge zu außer du fällst des öfteren störend auf dann ist natürlich deine glaubwürdigkeit sehr fragwürdig.
anderseits mal in die Schulordnung deines Bundesland gucken was da steht
bei google einfach schulordnung bundeland eintippen

bei uns in RLP steht folgendes:

§ 71
Versäumnis
(1) Ist ein Schüler durch Krankheit oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Umstände an der Ablegung der Prüfung oder eines Prüfungsteils verhindert, so hat er dies in geeigneter Weise unverzüglich nachzuweisen. Bei Erkrankung ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Er entscheidet, ob eine von dem Schüler nicht zu vertretende Verhinderung gegeben ist. Liegt eine solche Verhinderung vor, bestimmt der Vorsitzende einen neuen Prüfungstermin. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden angerechnet.

(2) Eine Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn sie auf Grund von Umständen versäumt wird, die der Schüler zu vertreten hat. Durch zu vertretende Umstände versäumte Prüfungsteile gelten als mit ,,ungenügend" bewertet.

(3) Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend für verweigerte Prüfungsleistungen

lg Kai

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#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wurde die Schule am Samstag von der Erkrankung verständigt?

Ist der Schüler unter oder über 18 Jahre alt?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wie schon beschrieben, kann kein Arzt jemanden rückwirkend krankschreiben.
Die Ärzte wissen das auch... :grins: Oft haben die ne Software die erlaubt das gar nicht.... :banana:
Also kann kein Arzt jemanden so einen Tip/Ratschlag geben.
Ergo...?
Alle fallen darauf rein und geben irgendwelchen sinnlosen Senf darauf ab (!)
und der TE freut sich.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

offentsichtlich hat dich dein arzt, aus was für´n grund auch immer, mächtig veräppelt!
:grins:

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