Schulenberg & Schenk Abmahnung für die KSM GmbH: "Carnage - Sport Xtreme"

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Unterlassungserklärung und Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 EUR für Filesharing von Film gefordert

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk nimmt Anschlussinhaber im Auftrag der KSM GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Carnage - Sport Xtreme" des Regisseurs Graham Wallington in Anspruch.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p).

Rechtsverletzung durch die unberechtigte Weitergabe bzw. Filesharing

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Dadurch sei die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden und der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

In meinem Ratgeber "Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen sollten.

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