Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?

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Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?

Hallo,

man stelle sich einen Lehrer vor, der sich über die Unruhe in einer 8en-Klasse während seines Unterrichts ärgert und spontan(!) einen unangekündigten Test schreiben läßt. Thema war vor 3 Monaten dran und ist jetzt gerade nicht relevant. Die Schüler sind geschockt! Ein Schüler merkt an, dass der L. nur Hausaufgaben der letzten beiden U.Stunden schriftlich abfragen dürfe (lt. Schulordnung).

Bei der Rückgabe der Tests erklärt der Lehrer der Klasse, dass er ``jederzeit einen Test schreiben lassen kann, wann er will.``

Stimmt das?

2/3 der Schüler haben die Noten 5 und 6.
Kann man sie als ungültig erklären lassen?

Danke im Voraus für die Hilfe.
Mayn


von Mayn am 04.11.2008 03:37
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 04.11.2008 07:23
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
Um welche Schulform handelt es sich?


von epoeri am 04.11.2008 12:48
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
---
Thema war vor 3 Monaten dran und ist jetzt gerade nicht relevant.
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Das kann ein Lernender nur in den seltensten Faellen einschaetzen.

Warum soll ein Lehrer keinen Test schreiben duerfen? Muss man sich denn nur vorbereiten, wenn ein Test angekuendigt ist?

Auch wenn 2/3 der Klasse die Noten 5 bis 6 davon traegt, bedeutet das gar nichts. Sofern irgendwer aus der Klasse eine 1 oder 2 bekommen hat, kann der Lehrer ziemlich einfach darlegen, dass der Test durchaus zu schaffen war.

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" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"


von Olliminator am 04.11.2008 13:29
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
>>> 2/3 der Schüler haben die Noten 5 und 6.
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"gruß azrael"


von azrael am 04.11.2008 13:44
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
Die Schulordnungen sind Ländersache und lassen sich - zumindest für Bayern - problemlos ergoogeln.

Sollte das Vorgehen des Lehrers gegen die Schulordnung verstoßen, sollte der Elternbeirat erst ihn und wenn das nichts bringt, die Schulleitung ansprechen.

Grüße


von mikkian am 04.11.2008 14:27
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
in den beiden südlichen Bundesländern ist sowas erlaubt.
Der Schüler hat stets vorbereitet in den Unterricht zu erscheinen.
Und wenn das gelernte nur bis zur nächsten Ex reichen soll, dann ist es ja ehrlich gesagt für den allerwertesten. Denn wie sagt doch schon ein altes lateinisches Sprichwort. "Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir."
Ergo, alles was du irgendwann einmal in der Schule gelernt hast, solltest du beherschen.



von Lifeguard am 04.11.2008 18:47
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 04.11.2008 18:55
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
Die Ansichten von Schülern und deren Eltern erstaunen mich immer wieder. Wer glaubt, er brauche Unterrichtsstoff nur bis zur nächsten Klausur zu behalten, und es sei unzumutbar, sich Schulwissen länger als 3 Monate zu merken, der hat die fünf zu Recht gekriegt. Selbstverständlich stehen die Eltern auf der Seite Ihres Kindes, aber stellen Sie sich einmal vor, ein Auszubildender erscheint zu Beginn der Lehrjahres im Betrieb und hat alles vergessen, weil es ja schon vor 3 Monaten mit der Schule fertig geworden ist. Soll man dafür ernsthaft Verständnis haben?

Nun aber zum Rechtlichen:
Ein unangekündigter Test ist natürlich nicht verboten. Der Lehrer kann seinen Unterricht im Rahmen des Lehrplanes frei gestallten und natürlich auch Leistungskontrollen durchführen. Es ist zwar richtig, dass es für Klassenarbeiten in den Bundesländern verschiedene Regelungen gibt, wonach Arbeiten, die zu schlecht ausfallen, im Notenschnitt angehoben oder von Direktor genehmigt werden müssen. Diese Regelung gibt es für Tests aber nicht.

Die Note in einem solchen Test oder ein solcher Test selbst kann auch nicht vor Gericht angefochten werden, denn das ganze ist noch kein Verwaltungsakt, gegen den man sich wehren kann. Verwaltungsakt ist erst die Zeugnisnote. Gegen die könnte man sich wehren, was aber nur dann Sinn machen würde, wenn diese Zeugnisnote allein wegen dem Test schlechter ausgefallen ist. Dieser Nachweis dürfte praktisch unmöglich sein.

Richtig ist allein, dass die schikanöse Behandlung oder Bestrafung von Schülern unzulässig ist. Hier könnte man eine Aufsichtsbeschwerde einlegen, oder das Gespräch mit Beirat, Vertrauenslehrer, Direktor etc. suchen.
Es gibt aber einen Unterscheid zwischen einer Schikane und einem unangekündigten Test, selbst dann, wenn es sich bei dem Test um eine „Strafarbeit“ handelt. Auch Strafarbeiten sind grundsätzlich zulässig und regelmäßig keine Schikane. Etwas Anderes würde vielleicht bei sinnlosen Strafarbeit gelten, z.B. alle Schüler müssen 100x schreiben „Wir dürfen den Unterricht nicht stören“ . Von daher kann man auch der Auffassung sein, dass der Test ein pädagogisch sinnvolles Erziehungsmittel gewesen ist. Das darüber die Ansichten von Lehrern auf der einen Seite und Schülern / Eltern auf der anderen Seite weit auseinander gehen dürften, ist mir klar. Ich meine aber, der Lehrer hat sich noch angemessen verhalten.



von Mausi1939 am 04.11.2008 18:56
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
Wie ist das denn heute so? Früher lernte man für das Leben; dann kam mal eine Zeit, da lernte man für den Schein, den man brauchte, um weiterzukommen und heute? Lernt man heute nur noch ZUM Schein, um einen Test oder eine Klausur zu bestehen?


von Pachlus am 27.11.2008 21:04
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>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
Nein, heute lernt man gar nicht mehr und erstreitet sich den Abschluß dann vor Gericht.


von Leibgerichtshof am 28.11.2008 10:12
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