>Schule: ungeplante Tests (als Schikane) erlaubt?
Die Ansichten von Schülern und deren Eltern erstaunen mich immer wieder. Wer glaubt, er brauche Unterrichtsstoff nur bis zur nächsten Klausur zu behalten, und es sei unzumutbar, sich Schulwissen länger als 3 Monate zu merken, der hat die fünf zu Recht gekriegt. Selbstverständlich stehen die Eltern auf der Seite Ihres Kindes, aber stellen Sie sich einmal vor, ein Auszubildender erscheint zu Beginn der Lehrjahres im Betrieb und hat alles vergessen, weil es ja schon vor 3 Monaten mit der Schule fertig geworden ist. Soll man dafür ernsthaft Verständnis haben?
Nun aber zum Rechtlichen:
Ein unangekündigter Test ist natürlich nicht verboten. Der Lehrer kann seinen Unterricht im Rahmen des Lehrplanes frei gestallten und natürlich auch Leistungskontrollen durchführen. Es ist zwar richtig, dass es für Klassenarbeiten in den Bundesländern verschiedene Regelungen gibt, wonach Arbeiten, die zu schlecht ausfallen, im Notenschnitt angehoben oder von Direktor genehmigt werden müssen. Diese Regelung gibt es für Tests aber nicht.
Die Note in einem solchen Test oder ein solcher Test selbst kann auch nicht vor Gericht angefochten werden, denn das ganze ist noch kein Verwaltungsakt, gegen den man sich wehren kann. Verwaltungsakt ist erst die Zeugnisnote. Gegen die könnte man sich wehren, was aber nur dann Sinn machen würde, wenn diese Zeugnisnote allein wegen dem Test schlechter ausgefallen ist. Dieser Nachweis dürfte praktisch unmöglich sein.
Richtig ist allein, dass die schikanöse Behandlung oder Bestrafung von Schülern unzulässig ist. Hier könnte man eine Aufsichtsbeschwerde einlegen, oder das Gespräch mit Beirat, Vertrauenslehrer, Direktor etc. suchen.
Es gibt aber einen Unterscheid zwischen einer Schikane und einem unangekündigten Test, selbst dann, wenn es sich bei dem Test um eine „Strafarbeit“ handelt. Auch Strafarbeiten sind grundsätzlich zulässig und regelmäßig keine Schikane. Etwas Anderes würde vielleicht bei sinnlosen Strafarbeit gelten, z.B. alle Schüler müssen 100x schreiben „Wir dürfen den Unterricht nicht stören“ . Von daher kann man auch der Auffassung sein, dass der Test ein pädagogisch sinnvolles Erziehungsmittel gewesen ist. Das darüber die Ansichten von Lehrern auf der einen Seite und Schülern / Eltern auf der anderen Seite weit auseinander gehen dürften, ist mir klar. Ich meine aber, der Lehrer hat sich noch angemessen verhalten.
von Mausi1939 am 04.11.2008 18:56
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