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Schuldrechtsreform bleibt hart umkämpft

AFP VOM 3.7.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 4188 Aufrufe
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Schuldrechtsreform, BGB, Verjährungsrecht

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, mit dem das 100 Jahre alte deutsche Schuld- und Verjährungsrecht umfassend modernisiert werden soll, ruft weiterhin geteilte Reaktionen hervor.

Professor Claus-Wilhelm Canaris, Befürworter des Entwurfs, erklärte bei der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, für eine Verschiebung dieser Reform zu plädieren, hieße, ihr Scheitern in Kauf zu nehmen. Auch der Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, Carsten Harms, sprach sich dafür aus, am vorgesehenen Zeitplan festzuhalten und die Reform zum 1. Januar 2002 umzusetzen. Das Konzept der Koalitionsfraktionen sei "geglückt", eine gestaffelte Umsetzung würde dagegen zu "Chaos" führen. Da der Praxis der im Wesentlichen fertige Gesetzestext im Herbst dieses Jahres bekannt sei, dürfte seiner Auffassung nach ein Inkrafttreten der Reform zu dem beabsichtigten Termin auf keine großen Probleme stoßen.
Nach Ansicht des Kölner Notars Pofessor Günter Brambring seien durch die neuen Regelungen wesentliche Erleichterungen für die praktische Arbeit zu erwarten. Der vorliegende Gesetzentwurf übernehme die Ergebnisse der höchstrichterlichen Rechtssprechung in das Bürgerliche Gesetzbuch und trage zudem dem Anspruch, übersichtlich und zeitgemäß zu sein "voll Rechnung".

Demgegenüber gab es aus Reihen der Wirtschaft massive Kritik. Armin Busacker vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) monierte beispielsweise die "uferlose Ausweitung" der Haftungsregelungen. Die Vertreter anderer Wirtschaftsverbände wandten sich vor allem gegen das geplante Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2002. Dieser Termin sei "nicht akzeptabel", so der Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) Christian Groß. Zumindest müssten Übergangsfristen gschaffen werden, um die geltenden Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neuen Rechtslage anzupassen.

Anlass für das Vorhaben, das über 100 Jahre alte Bürgerliche Gesetzbuch zu reformieren, war eine EU-Richtlinie über Verbrauchsgüterverkauf, die bis zum 31. Dezember 2001 umgesetzt sein muss. Die beabsichtigten Neuregelungen gehen jedoch weit über die EU-Richtlinie hinaus, die nach Einschätzungen des Passauer Professors Holger Altmeppen nur einen Anteil von drei Prozent an der Gesamtreform ausmacht.

Kernpunkte der Reform sind:

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Horst-Oliver Buschmann
Hannover
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