Schuldner gestorben.
Gegen wen kann die Vollstreckung vorgenommen werden,
gegen die Erben ?
Muss der Titel auf die Erben als Schuldner-Nachfolger umgeschrieben werden ?
Schuldner gestorben, nun ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Erben nehmen entweder das Erbe an (was auch hießt inklusive Schulden) oder sie schlagen es aus (wo man dann hoffen muss, dass genug Erbmasse da ist aus der man befriedigt werden kann.
Wenn Erben das Erbe angenommen haben, kann man sich ja als erstes mit ihnen in Verbindung setzen und nachfühlen, ob sie das auch direkt bezahlen oder wie sie es vor haben. Sobald man auch ggf. einen Nachweis hat, dass die Erben das Erbe angenommen haben, lässt man den Titel umschreiben.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
lässt man den Titel umschreiben.
Wo und wie ist das zu beantragen?
Wie kann man nachweisen wer oder wer Erbe sind ?
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1) Beim zuständigen Vollstreckungsgericht
2) Mittels Erbschein, dazu ggf. mit Titel beim zuständigen Nachlassgericht vorstellig werden.
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Wo und wie ist das zu beantragen?
Eine Rechtsnachfolgeklausel ist bei dem (Zivil-, Mahn-)Gericht zu beantragen, dass diesen Titel ursprünglich erlassen hat.
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Danke vielmal.
Wie ist mit den Forderungen, die noch nicht tituliert sind:
Haften auch die Erbe dafür, kann gegen sie Mahnantrag gestellt, geklagt werden ?
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Wie ist mit den Forderungen, die noch nicht tituliert sind:
Haften auch die Erbe dafür, kann gegen sie Mahnantrag gestellt, geklagt werden ?
Grundsätzlich ja. Der, der das Erbe antritt, tritt auch in sämtliche Pflichten ein. Der kann sich nicht die Rosinen herauspicken und den Schulden eifnach widersprechen. Natürlich hat er auch sämtliche Rechte (beispielsweise Einrede der Verjährung o.ä.).
Wenn der Erbe von einer Überschuldung nichts weiss, kann er jedoch evtl. nachträglich das Erbe ausschlagen. Es wäre daher so oder so ratsam, zeitnah die Erben festzustellen und sich mit diesen in Verbindung zu setzen.
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