Schuldner gestorben, nun ?

15. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Schuldner gestorben, nun ?

Schuldner gestorben.
Gegen wen kann die Vollstreckung vorgenommen werden,
gegen die Erben ?
Muss der Titel auf die Erben als Schuldner-Nachfolger umgeschrieben werden ?

Notfall oder generelle Fragen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Erben nehmen entweder das Erbe an (was auch hießt inklusive Schulden) oder sie schlagen es aus (wo man dann hoffen muss, dass genug Erbmasse da ist aus der man befriedigt werden kann.

Wenn Erben das Erbe angenommen haben, kann man sich ja als erstes mit ihnen in Verbindung setzen und nachfühlen, ob sie das auch direkt bezahlen oder wie sie es vor haben. Sobald man auch ggf. einen Nachweis hat, dass die Erben das Erbe angenommen haben, lässt man den Titel umschreiben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
lässt man den Titel umschreiben.

Wo und wie ist das zu beantragen?
Wie kann man nachweisen wer oder wer Erbe sind ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Beim zuständigen Vollstreckungsgericht
2) Mittels Erbschein, dazu ggf. mit Titel beim zuständigen Nachlassgericht vorstellig werden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Wo und wie ist das zu beantragen?



Eine Rechtsnachfolgeklausel ist bei dem (Zivil-, Mahn-)Gericht zu beantragen, dass diesen Titel ursprünglich erlassen hat.

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""

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Danke vielmal.

Wie ist mit den Forderungen, die noch nicht tituliert sind:
Haften auch die Erbe dafür, kann gegen sie Mahnantrag gestellt, geklagt werden ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wie ist mit den Forderungen, die noch nicht tituliert sind:
Haften auch die Erbe dafür, kann gegen sie Mahnantrag gestellt, geklagt werden ?

Grundsätzlich ja. Der, der das Erbe antritt, tritt auch in sämtliche Pflichten ein. Der kann sich nicht die Rosinen herauspicken und den Schulden eifnach widersprechen. Natürlich hat er auch sämtliche Rechte (beispielsweise Einrede der Verjährung o.ä.).

Wenn der Erbe von einer Überschuldung nichts weiss, kann er jedoch evtl. nachträglich das Erbe ausschlagen. Es wäre daher so oder so ratsam, zeitnah die Erben festzustellen und sich mit diesen in Verbindung zu setzen.

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