Schuldfrage Parkplatzunfall
Ich wollte auf dem Parkplatz eines Baumarktes parken. Da der Parkplatz sehr voll war, konnte ich nicht unmittelbar in die freie Parkbox einfahren. Beim Blick nach hinten habe ich bemerkt, dass aus der schräg gegenüberliegenden Parkbox ein PKW rückwärts herausfährt. Ich habe daher den Rangiervorgang abgebrochen und das andere Fahrzeug ausparken lassen. Dieses hat dann nicht gerade, sondern mit leichtem Lenkungseinschlag nach links (in meine Richtung) zurückgesetzt und meinen PKW gestreift.
Der Unfallgegner hat geben über der von mir angeforderten Polizei behauptet, ich wäre rückwärts gefahren. Dies trifft aber nicht zu.
Der Unfallgegner hat meiner Ansicht nach versucht, den Begrenzungspfosten der die erste Parkbox auf meiner Parkplatzseite zum Fahrweg abgrenzt zu umfahren, und hat dabei mein Fahrzeug übersehen.
Die Polizeibeamten haben gesagt, da müssen wir wohl beide unseren Schaden selbst tragen.
Das kann doch nicht sein.
von aherget am 29.01.2005 15:00
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Schuldfrage Parkplatzunfall
Kann leider schon sein. Wie jogi schon sagte - Zeugen wären hilfreich. Jedoch könnte im Ernstfall (Privatklage) auch ohne Zeugen ein Gericht zu Deinen Gunsten entscheiden. Das hinge von der Glaubwürdigkeit der einzelnen Parteien ab. Fragt sich, ob es die Mühe wert wäre...
Gibt es irgendwelche Indizien? Kann man vielleicht anhand der Lackspuren auf den Unfallhergang schließen? Dann sähe die Sache für Dich schon besser aus.
-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
von Klagdichreich am 31.01.2005 16:49
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
Userwertung:
3,9 von 5
(von 28 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Schuldfrage Parkplatzunfall
@spaghetti
Nicht generell, aber regelmäßig.
Wenn jemand rückwärts aus einer Parklücke fährt und dabei ein stehendes Auto beschädigt, hat der Ausparker zu 100% die Schuld.
Die Frage ist hier nur, ob man es auch beweisen kann, denn hier steht Aussage gegen Aussage.
Wenn keine Zeugen vorhanden sind, kann man so etwas eventuell auch an den Unfallspuren erkennen.
von hh am 01.02.2005 11:11
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:
4,0 von 5
(von 373 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden