Schulden und Nebenerwerb

9. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)
Schulden und Nebenerwerb

Servus, stellen wir uns folgendes vor. Herr X arbeitet regulär in einer Firma, hat dort eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Der Üfändbare Betrag seines Nettoeinkommens wird gepfändet. Durch eine Hintertür hat er geschafft, den pfändbaren Teil gegen Null senken zu können (Er hat eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, was direkt von Brutto abgeht und damit weniger Netto rauskommt).

Herr X hat ein Hobby: PC's reparieren und ist Technik-Narr. In einer lokalen Anzeige finde ich das Inserat: Repariere IHren PC, TK-Anlage blablabla. "FantasieFirmenName und Inhb. XY" lautet das Unternehmen. (Das ist ja rechtlich auch so korrekt).

Wenn ich jetzt Geld von Herrn X haben möchte, in wie weit kann ich an dieses Nebeneinkommen herantreten? Er arbeitet dafür nebenbei von 18-22 Uhr, wieviele Aufträge er hat weiß ich nicht. Fakt ist aber, dass er durch die Aufträge die er reinholt Arbeitsmaterialien für sein Unternehmen kauft (z.B. Ersatz-TK-ANlagen zur Ausleihe bei Überpsannung, Diagnosekarten, Werkzeug ect.). D.h. bestenfalls kommt bei der Nebenbeschäftigung +-Null raus.

Wenn er aber nun nach diesen Anschaffungen anfängt Gewinn zu erwirtschaften, wird dass dann auf sein Einkommen angerechnet und darf ich das dann pfänden lassen? Habe ich da gute Chancen der wird jedes EInkommen für sich betrachtet? ALso wenn er nur 600 EUR Gewinn im Monat macht, dass man davon nichts bekommt.

Einerseits will ich natürlich mein Geld wieder, andererseits habe ich respekt davor, dass dieser Mann, eben weil er so wenig Geld zur Verfügung hat, einen 13 Stunden-Arbeitstag (freiwillig) hat. Ich habe da aus menschlicher Sicht Bauchschmerzen ihm sein selbst hart verdeintes Geld pfändne zu lassen, er könnte die Nebentätigkeit auch ganz lassen, dann bekomme ich ja gar nichts. Im übrigen handelt es sich hier um einen Ex-sehrguten-Freund. Wir sprechen trotz dieser finanziellen Probleme miteinander und haben menschlich keine Probleme miteinander.

Also, wie sieht das aus, wenn ich abends für abend noch zusätzlich auf eigene Rechnung arbeite?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo Sascha,

wenn ich so deinen letzten Satz

Also, wie sieht das aus, wenn ich abends für abend noch zusätzlich auf eigene Rechnung arbeite?

betrachte, dann scheinst du ja wohl eher derjenige zu sein, der das Geld schuldet. Letztendlich ist es aber für die Beantwortung der Frage egal.

Das Nebengewerbe das betrieben wird, ist eine selbständige Tätigkeit. Für diese gelten die §§ 850 ff. ZPO nicht. Sprich für die Forderungen die gegen die Kunden bestehen gibt es keinen Pfändungsschutz, sie sind vollständig pfändbar. Theoretisch könnte ein Gläubiger mithin für jedwege Kundenforderung einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, so dass die Forderung nur an den Gläubiger auszugleichen wäre. Der Schuldner würde davon dann gar nichts sehen und hätte dann noch zusätzliche Kosten.

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