Schulden nach einem eventuellen Todesfall

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)
Schulden nach einem eventuellen Todesfall

Hallo,

eine Bekannte fragt mich folgendes und gebe den Sachverhalt hier weiter:

angenommen der Ehemann stirbt und hinterläßt dabei (finanzielle) Schulden. Die Schulden wurden vom Ehemann bereits vor der Ehe aufgenommen. Der Schuldvertrag läuft nur auf den Namen des Ehemannes. Würde die Ehefrau für die hinterlassenen Schulden des Ehemanns haften?

Gruss boxxter

-- Editier von boxxter am 27.04.2017 15:45

-- Editiert von Moderator am 27.04.2017 16:14

-- Thema wurde verschoben am 27.04.2017 16:14

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Grundsätzlich schon, da sie als Erbin seine Rechtsnachfolge antritt (es sei denn, er hat per Testament den Tierschutzverein oder den Lieblingsenkel zum Alleinerben erklärt). Selbstverständlich bleibt ihr die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, aber dann schlägt man halt alles aus - die Schulden und die eventuellen Werte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Der Erbe haftet für die Schulden des Erblassers, egal, wann diese entstanden sind.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten:
Die weitere Frage: Wer müsste dann die Schulden aus dem Erbe, wenn die Ehefrau das Erbe ausschlagen würde,
übernemmen?

Gruß boxxter

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn die Ehefrau ausschlägt, treten Verwandte an ihre Stelle. Sollte auch alle verwandten ausschlagen, erbt der Staat. In so einem Fall bleibt der Gläubiger aber auf den Schulden sitzen, da der Staat die Haftung auf den Nachlass begrenzt.

Durch eine Ausschlagung verliert man sämtlich Ansprüche auf das Erbe, man bekommt also auch keine Wertgegenstände aus dem Nachlass und hat nicht einmal Anspruch auf eigentlich wertlose persönliche Gegenstände oder Dinge, die nur persönlichen Erinnerungswert haben.

Alternativ zur Ausschlagung kann auch die Nachlassinsolvenz angemeldet werden oder wenn kaum positives Vermögen vorhanden ist, die Dürftigkeitseinrede geltend gemacht werden. Durch diese Maßnahmen wird die Haftung des Erben auf den Wert des Nachlasses begrenzt, d.h. man haftet nicht mit eigenem Vermögen für die Schulden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen