Hallo,
eine Bekannte fragt mich folgendes und gebe den Sachverhalt hier weiter:
angenommen der Ehemann stirbt und hinterläßt dabei (finanzielle) Schulden. Die Schulden wurden vom Ehemann bereits vor der Ehe aufgenommen. Der Schuldvertrag läuft nur auf den Namen des Ehemannes. Würde die Ehefrau für die hinterlassenen Schulden des Ehemanns haften?
Gruss boxxter
-- Editier von boxxter am 27.04.2017 15:45
-- Editiert von Moderator am 27.04.2017 16:14
-- Thema wurde verschoben am 27.04.2017 16:14
Schulden nach einem eventuellen Todesfall
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Grundsätzlich schon, da sie als Erbin seine Rechtsnachfolge antritt (es sei denn, er hat per Testament den Tierschutzverein oder den Lieblingsenkel zum Alleinerben erklärt). Selbstverständlich bleibt ihr die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, aber dann schlägt man halt alles aus - die Schulden und die eventuellen Werte.
Der Erbe haftet für die Schulden des Erblassers, egal, wann diese entstanden sind.
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Hallo,
danke für die Antworten:
Die weitere Frage: Wer müsste dann die Schulden aus dem Erbe, wenn die Ehefrau das Erbe ausschlagen würde,
übernemmen?
Gruß boxxter
Wenn die Ehefrau ausschlägt, treten Verwandte an ihre Stelle. Sollte auch alle verwandten ausschlagen, erbt der Staat. In so einem Fall bleibt der Gläubiger aber auf den Schulden sitzen, da der Staat die Haftung auf den Nachlass begrenzt.
Durch eine Ausschlagung verliert man sämtlich Ansprüche auf das Erbe, man bekommt also auch keine Wertgegenstände aus dem Nachlass und hat nicht einmal Anspruch auf eigentlich wertlose persönliche Gegenstände oder Dinge, die nur persönlichen Erinnerungswert haben.
Alternativ zur Ausschlagung kann auch die Nachlassinsolvenz angemeldet werden oder wenn kaum positives Vermögen vorhanden ist, die Dürftigkeitseinrede geltend gemacht werden. Durch diese Maßnahmen wird die Haftung des Erben auf den Wert des Nachlasses begrenzt, d.h. man haftet nicht mit eigenem Vermögen für die Schulden.
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