Hallo,
nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland hat 5.000 Euro Schulden bei einem Unternehmen mit Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat.
Der Gläubiger droht mit einer Anzeige bei der Polizei vor Ort.
Was könnte dem Schuldner im schlimmsten Fall passieren, wenn er den Betrag nicht begleicht?
VG,
thormarcon
Schulden im Ausland - Beispiel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was könnte dem Schuldner im schlimmsten Fall passieren, wenn er den Betrag nicht begleicht? Keine Ahnung, denn so kann man die Frage nicht beantworten. In der Regel werden Schulden keinen Straftatbestand erfüllen und es wird gar nichts passieren - zumindest nicht strafrechtlich. Sollte es sich natürlich doch um eine Straftat handeln, dann gibt es zahlreiche Varianten: Es käme die Auslieferung in Frage und es käme auch die Strafverfolgung in D in Frage. Eine Auslieferung könnte aber auch unverhältnismäßig sein.
Hallo,
Ich möchte Ihnen den Fall etwas genauer schildern.
Und zwar habe ich eine Münze für 5.000 Euro bei einem Auktionshaus in Monaco ersteigert. Das war vor ca. 3 Monaten, habe auch schon die 2. Mahnung erhalten. Bisher hatte ich nicht auf die E-Mails des Auktionshauses reagiert, doch vorgestern schrieb der Chef persönlich, dass er mich bei der Polizei in Monaco anzeigen würde, wenn ich mich nicht melde und keine Absicht habe zu zahlen.
Momentan habe ich das Geld nicht (ich bin aber gewillt, den Vertrag zu erfüllen und werde die Rechnung auch 100%ig bezahlen können, nur wird es noch einige Monate dauern, das war zum Zeitpunkt des Kaufs aber nicht klar), daher habe mich mit ihm auf eine Ratenzahlung geeinigt.
Allerdings habe ich die Münze, ergo die Leistung noch nicht erhalten. Das Problem ist nur, dass der Einlieferer der Münze bereits ausgezahlt wurde und das Auktionshaus insgesamt 4.000 Euro Vorschuss geleistet hat (+ 1.000 Euro Provision). Wegen welchem Delikt würde mich der Geschäftsführer bei der örtlichen Polizei anzeigen können?
Es wäre interessant zu erfahren, was er mir vorwerfen würde und ob er das Geld auch in Deutschland einklagen könnte.
VG,
thormarcon
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Hier in Deutschland kann man an Betrug denken - nach der SV-Schilderung spricht auch einiges dafür, dass es sich um einen Betrug handelt, denn Sie wussten ja bei Abschluss des Kaufvertrages schon, dass Sie eventuell kein Geld haben würden (das reicht schon für einen Betrug!).
Wie sie Strafbarkeit in Monaco aussieht, weiß vermutlich nur jemand, der sich mit dem Strafrecht dort auskennt.
Selbstverständlich kann der Verkäufer auch hier in Deutschland gegen Sie klagen, das ist ziemlich problemlos. Er braucht dafür nicht einmal einen Anwalt. Er kann auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung). Auch ohne Anwalt.
Sie werden wohl dann doch zahlen müssen, Pech gehabt.
Danke sehr für den Beitrag, Moehre!
Was ich noch nicht erwähnt habe:
Zum Zeitpunkt des Kaufs hatte ich bereits einige Münzen in eine andere Auktion eingeliefert und den Erlös für diese Münzen schon in die Bezahlung der Rechnung einkalkuliert. Es ist nur so, dass ich vom Verkauf aller eingelieferten Münzen ausgegangen bin, es wurden aber weitaus weniger tatsächlich versteigert. Daher habe ich nun Zahlungsschwierigkeiten.
ZitatSie werden wohl dann doch zahlen müssen, Pech gehabt. :
Warum Pech gehabt? Ich möchte die Rechnung doch bezahlen und habe eine Ratenzahlung mit dem Auktionshaus vereinbart.
Ansonsten habe ich daraus gelernt und werde sowas nicht nochmal machen!
VG,
thormarcon
Zitat:Es ist nur so, dass ich vom Verkauf aller eingelieferten Münzen ausgegangen bin, es wurden aber weitaus weniger tatsächlich versteigert. Daher habe ich nun Zahlungsschwierigkeiten.
Dann haben wir immer noch bedingten Vorsatz, da du das Risiko, nicht "flüssig" genug zu sein, bewußt deinem VK aufgebürdet hast.
Ursprünglich wäre das Zahlungsziel 30 Tage gewesen, was ich nicht eingehalten habe, doch nun hat mir der VK ja eine Ratenzahlung zu monatlich 500 Euro angeboten. Ist der VK an die neue Abmachung gebunden oder könnte er auch z.B. sagen, dass er innerhalb von 2 Wochen den kompletten Restbetrag haben möchte?
Das wäre nur mal interessant zu erfahren, es trifft nicht in diesem Fall zu.
VG,
thormarcon
-- Editiert von thormarcon am 29.01.2016 20:22
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