Schulden erben? - Bin ich verpflichtet dazu, die Schulden zu bezahlen?

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
sarahlein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulden erben? - Bin ich verpflichtet dazu, die Schulden zu bezahlen?

Hallo,
leider ist mein Vater am Donnerstag plötzlich im Alter von 48 Jahren verstorben. Ich habe gestern erfahren, dass er eine Lebensversicherung hatte und mich als Bezugsberechtigte eingetragen hat. Der Bestatter hat auch gestern schon die Police mitgenommen.
Mein Papa war allerdings auch überschuldet. Seine Lebensgefährtin schätzte so auf 25.000 Euro. Sie sagte, sie schickt mir alle Rechnungen und Kontoauszüge, damit ich das begleichen kann.
Bin ich verpflichtet dazu, die Schulden zu bezahlen? Und wenn nicht, wenn ich das Erbe ablehne, zählt dazu auch die Lebensversicherung? Was passiert dann mit den offenen Schulden? Ich und meine Schwester sind die einzigen die noch da sind von nächsten Verwandten.
Bevor ich am Montag bei einem Fachanwalt anrufe, dachte ich mir ich frage hier einmal nach, vielleicht hat ja jemand Antworten auf meine doch sehr vielen Fragen?
Danke schonmal

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na die Schulden werden mit dem Guthaben verrechnet, den Rest kann man erben. Das Erbe kann man auch ausschlagen.

quote:
Der Bestatter hat auch gestern schon die Police mitgenommen.

Was geht das denn den an ?

Wenn die Lebensversicherung zu deinen Gunten ausgestellt wurde, hat die nichts mit der Erbmasse zu tun.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Ich kann Mustermann nur zustimmen - die LV steht dir außerhalb des Nachlasses zu!

Du und deine Schwester können die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen (entweder beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar) ausschlagen.

Dann habt ihr mit den Schulden nichts mehr zu tun.

Die LV steht dir trotzdem zu!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Aber die Beerdigungskosten müssen auch nach einer Ausschlagung des Erbes übernommen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sarahlein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank für die antworten. das war so ziemlich das, was ich mit meinem durcheinander geschriebenen text wissen wollte, ob die lebensversicherung mit den schulden, bzw mit dem erbe zusammenhängt, wenn ich direkt eingetragen bin.
die bestattungskosten werd ich selbstverständlich übernehmen.
danke schön

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@mustermann2000 ... Nur zur Info an einen Unwissenden.
Ein Bestatter erledigt in heutiger Zeit verschieden Sachen auf wunsch der Hinterbliebenen. ZB. die ersten Behördengänge, Abmelden von gez, versicherungen aller art ( auch die Lebensversicherung)...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ach so, und das auch ohne Vollmacht der Erben. Na dem würde ich helfen.
Aber ist doch nett das er das macht, wozu bitte brauch er denn die Police, wohl als Druckmittel für seine Rechnung :-) Zum Kündigen reicht die Numer der Versicherung.

Stell sich die Frage ob die Kündigung des Bestatters rechtlich für irgendjemand bindend ist.

Für die Unwissenden anderen: So ein Bestatter ist nicht zwingen nett und fair.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#So ein Bestatter ist nicht zwingen nett und fair.#
Natürlich macht der Bestatter das nicht aus Hilfsbereitschaft, dieser lässt sich jede weitere Tätigkeit vergüten!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Bleibt noch die Frage der Gültigkeit seiner Kündigungen und Abmeldungen.

K

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