Schulden beim Vater. Dieser schaltet Anwalt ein

21. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.11.2020 14:00:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schulden beim Vater. Dieser schaltet Anwalt ein

Hallo zusammen,
ein Freund hat vor ein oder zwei Jahren von seinem Vater 2000€ geliehen bekommen, ohne Zeugen und ohne schriftliche Bestätigung.
Der Vater wollte das Geld damals nicht in Ratenzahlung bekommen, sondern wünschte, daß der Freund das Geld anders monatlich anspart, um ihm das letztendlich komplett überweisen zu können.
Hat er aber nicht getan. Ich muß dazu sagen, daß die familiäre Situation nicht wirklich berauschend ist. Der Vater hat eigentlich nie was für den Sohn gemacht. Daher wunderte es mich damals auch, daß er das Geld von ihm geliehen bekommen hat. Der Gedanke war da, das Geld gar nicht zurückzuzahlen. Da waren sehr viele Dinge damals passiert. Naja, halt keine wirkliche Familie. Wer solche Freunde hat, braucht definitiv keine Feinde.
Vor knapp drei Monaten hat der Freund die Bankverbindung beim Vater angefragt, da er ihm einen Dauerauftrag einrichten wollte. Die Kontodaten hat er erhalten und daraufhin einen DA eingerichtet. Allerdings nur für 20 Euro, was wirklich nicht viel ist.
Beim Freund ist es finanziell nicht so doll, da wie bei einem Fluch nun ständig das Auto kaputt geht und er es reparieren muß. Aber er hat ja eingesehen, daß er es bezahlen muß (auch wenn es nichts schriftliches darüber gibt) und hat angefangen.
Nach dem ersten Geldeingang von 20 Euro schrieb der Vater eine SMS mit dem etwaigen Inhalt: da sind 20 Euro auf meinem Konto eingegangen, da fehlen zwei Nullen.
Der Freund hat darauf nicht reagiert. Vielleicht nicht richtig, aber ist leider so.
Mehr Kontakt war nicht zwischen den beiden, da die sich nur noch bekriegt haben.
Die zweite Zahlung ging jetzt auch raus.
Diese Woche kommt ein Schreiben vom Anwalt. Blabla, 2000 Euro. Die restliche Summe muß er bis Ende September überweisen. Nun bietet der Vater auch Ratenzahlung an, aber mit mind. 400€ pro Rate.
Erwähnt sei noch, daß beim Ausleihen damals von keiner Frist oder so die Sprache war.
Es geht nun mittlerweile nicht mehr um die Rückzahlung. Um das Thema endlich vom Tisch zu haben und auch, um endlich mit der Familie abschließen zu können, will der Freund dem Vater nun den ganzen Rest auf einmal zahlen. Er geht hoffnungslos ins Minus dafür, aber das ist wahrscheinlich hierfür eh irrelevant.
Was aber noch krasser ist, als daß der eigene Vater zum Anwalt geht, um das Geld zu bekommen, will nun auch der Anwalt vom Freund die Gebühren von 255€ bekommen.
Ist das rechtens?
Zudem der Vater dem Anwalt von einer Frist erzählt hat, die es wirklich nicht gibt.
Was kann man in so einem Fall am besten machen? Er möchte nicht zum Anwalt, da das noch mehr Kosten mit sich tragen würde. Er will einfach nur das Thema vom Tisch haben.
Frage ist halt, ob der Freund den Anwalt bezahlen muß. Der Vater hat es auch nicht erwähnt oder angedroht, da die zwei halt so keinen Kontakt mehr haben. Aber trotzdem hätte man nochmals anfragen oder mit dem Anwalt drohen müssen, oder nicht?
Wäre schön, wenn mir einer von Euch Hilfestellung geben könnte.

Ich danke schon mal für das Lesen bis hierher,
LG
Daggi

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Ist das rechtens?

Lässt sich so nicht beantworten. Im Endeffekt gehören die Anwaltskosten zum verzugsschaden und hierfür müsste der Sohn erst mal in Verzug gewesen sein. So wie du es schilderst, lässt sich genau das aber nicht beweisen. Die SMS mit dem "Da fehlen zwei Nullen" reicht meiner Meinung nach nicht aus, um wirklich als Mahnung begründet zu werden und um wirklich den Verzug auszulösen.

Nun, man muss sich also die Frage stellen: Wem würde man hier glauben? Gab es diese Frist? Wenn der Freund zugesteht, dass er es hätte ansparen müssen (bzw. dass die Absprache so war), gab es auch eine Frist und dann befand man sich nach Ablauf dieser Frist in Verzug. Also ja: Dann wären die Anwaltskosten zu bezahlen.

Ich würde es hier nicht auf ein Gerichtsverfahren anlegen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
guest-12307.11.2020 14:00:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
schon mal danke für die schnelle Antwort.
Die Absprache war, daß der Freund dem Vater alles auf einmal bezahlt. Allerdings war nie von einem bestimmten Datum geschweige denn von der Höhe der monatlichen Ansparung die Rede.
Und es gibt halt nichts schriftliches.
Kommt man also um die Anwaltsgebühren echt nicht rum?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Was aber noch krasser ist, als daß der eigene Vater zum Anwalt geht, um das Geld zu bekommen, will nun auch der Anwalt vom Freund die Gebühren von 255€ bekommen.
Ist das rechtens?

Ja ! Was soll der Vater denn sonst machen nachdem er 2 jahre auf sein Geld warten musste ?

Warum der freund das geld eigentlich nicht zurückzahlen will bzw nicht mit den Rückzahlungen begonnen hat ist nicht wirklich nachvollziehbar !

Er hat das Geld lt Posting vor ca 2 jahren von seinem Vater bekommen und Rückzahlung zugesagt

Die Anwaltsgebühren wären leider zu zahlen



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 21.09.2014 13:54

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Hallo Daggi,

jeder, der etwas von einem anderen fordert, muss letztlich vor Gericht beweisen können, dass er das auch zu bekommen hat.

Und um Anwaltskosten einzufordern, muss, wie mepeisen schon richtig gesagt hat, sich jemand in Verzug befinden.

In eurem Fall wurde der Darlehensvertrag vor 2 Jahren!!mündlich geschlossen, ...wahrscheinlich ohne Zeugen, aber sehr wahrscheinlich an deinen Freund überwiesen?

Dein Freund hat nun angefangen, seinem Vater monatlich Geld zu überweisen. 2x hat er bereits gezahlt. 20.-€, was bedeutet, dass sein Vater nochmal über 8 Jahre warten müsste, um sein komplettes Geld zurück zu bekommen.

Sollte das ganze jetzt vor Gericht landen, geht's letztlich darum, wem der Richter glauben wird. ..und da spricht nun mal einiges gegen deinen Freund.

Noch kurz etwas zum moralischen Aspekt, den du hier aufführst: wenn ich mit meinem Vater ein so schlechtes Verhältnis hätte, denkst du, ich würde ihn um Geld fragen, geschweige denn es mir von ihm leihen?

Gruß
Ice

-----------------
""

-- Editiert iceman123mitglied am 21.09.2014 14:53

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.11.2020 14:00:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Ice,

das Geld wurde damals persönlich übergeben. Wie gesagt, es gibt keine wirklichen Beweise.
Was das Verhältnis zwischen den Beiden angeht, so war es erst vor kurzem zu dem Bruch gekommen, davor war es zwar kühl, aber es gab den Kontakt.
Das restliche Geld hat er auch gestern überwiesen.
Letztendlich ist aber noch die Frage nach den Anwaltskosten. Muß man nicht erst mal versuchen, das ohne Anwalt zu klären? Kommt er um diese 255 Euro irgendwie drum herum?

Danke,
Gruß
Daggi

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Das wurde beides beantwortet.

Wenn Verzug vorliegt, muss man nicht versuchen, das irgendwie zu klären. Man kann als kleiner Gläubiger sofort zu einem Anwalt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Daggi,

ich unterstelle mal, dass sich Vater und Sohn redlich verhalten, dass Darlehn als solches also nicht bestritten wird.

Da kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde, ist der Vater jederzeit berechtigt, dieses aufzukündigen. Erst danach tritt Verzug ein.

Die Aufforderung zur Rückzahlung hat es nicht gegeben, aus der Bemerkung zu den fehlenden zwei Nullen lese ich jedenfalls das nicht heraus.

Erst das Anwaltsschreiben ist so zu interpretieren. Dieses Schreiben löst aber noch keine Kosten aus, die der Schuldner zu tragen hätte. Weiterer notwendiger schriftwechsel aber schon.

Diesen sollte der Schuldner daher unbedingt vermeiden.

Also entweder Rückzahlung oder fristgerechte Aufnahme der Ratenzahlung.

Ich verstehe im Übrigen den Vater, der sich vermutlich gehörig vera.. fühlte, wenn ihm 20 € überwiesen werden und dazu noch ohne weitere Kommunikation. Dazu fällt mir das Sprichwort, "wie man in den Wald hereinruft..." ein.

SG

Berry

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""

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Da kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde, ist der Vater jederzeit berechtigt, dieses aufzukündigen.

Fristgerechte Kündigung geht auch nur mit Frist von 3 Monaten.

Das eigentliche Problem und wie das vor Gericht gewertet wird, können wir hier nicht beantworten. Das eigentliche Problem ist: Jeder der beiden erzählt seine Geschichte womöglich im Detail etwas anders. Und der Sohn erzählt ein nicht unwesentliches Detail: Er hätte sparen müssen, so war es abgemacht, tat es aber nicht.

Der Sohn wusste also, dass es eine gewisse Frist gab und sicherlich kann man nun diskutieren, wie die war, ob man in Verzug war oder nicht. Aber der Sohn begibt sich auf dünnes Eis. Alles andere ist Spekulation. Bei solchen Fragestellungen, wo es keine Zeugen u.ä. gibt, ist man immer auf hoher See vor Gericht.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12307.11.2020 14:00:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Berry, meipeisen und Co.,
Ihr habt da ein zwei drei super Punkte gebracht.
Das Darlehen ist schon längst zurückbezahlt. Aber die Anwaltsgebühren will er natürlich nicht zahlen, da er nicht in Verzug war oder ist.

Nur zur Richtigstellung:
Ich hab ihn auch ziemlich blöd angesehen, als er von einem DA von 20€ sprach. Natürlich hab ich ihm auch gesagt, daß das nicht unbedingt gut zu heißen ist. Naja, und dann kam halt der Brief vom Anwalt.

Ich bedanke mich für Eure Hilfe!
Schönen Abend noch,
Gruß
Daggi

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