Hallo,
ich habe eine Frage:
Meine Tochter hat bis Ende August bei mir gelebt. Seit September lebt sie nun entgültig bei meiner Ex-Frau. Jetzt ging es um die Schulbücher, die meine Tochter für das ab September beginnende Schuljahr benötigt. Höflicherweise habe ich diese Ende August abgeholt und auch erstmal bezahlt. Jetzt weigert sich meine Ex-Frau, diese Kosten zu übernehmen. Sie meint, dass die Kosten mit dem Unterhalt abgegolten sind (was ja insoweit richtig ist, wenn meine Tochter auch weiterhin bei mir wohnen würde). Das Schuljahr began Anfang September. Für diesen Monat hat meine Ex-Frau bereits Unterhalt bekommen.
Kann ich nun das Geld von meiner Ex-Frau zurückverlangen?
Vielen Dank.
Schulbücher
19. Oktober 2017
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Frage vom 19. Oktober 2017 | 11:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulbücher
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 12:06
Von
Status: Master (4247 Beiträge, 2421x hilfreich)
Verlang doch einfach die Bücher zurück: du hast sie bezahlt und für die Bücher des laufenden Schuljahres ist deine Ex verantwortlich.
Wenn du die Bücher dem Kind gegeben hast, wirst du sie allerdings vom Kind zurückfordern müssen.
#2
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 12:43
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
die Bücher wurden im August angeschafft und bezahlt. Also sind sie vom Unterhalt in August zu zahlen, den hast du ja wohl bekommen.
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 13:07
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
planbare Kosten werden mit dem Unterhalt abgegolten ( du wusstest das Schulbücher benötigt werden)
Du hast doch bestimmt Geld dafür auf die Seite gelegt?
edy
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