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Schuh nach 1 Jahr zum 2. mal defekt

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>Schuh nach 1 Jahr zum 2. mal defekt

Ok. Ich war mir der Forenregeln nicht bewusst. Sorry.

Aber - und da übernehm ich mal den Duktus - ich wollte mal fragen:
Was ist so schwer daran sich an die allgemein übliche Netiquette zu halten und so einen Hinweis höflich zu formulieren?



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von jonojo am 14.07.2012 23:18
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schuh nach 1 Jahr zum 2. mal defekt
quote:
Ok. Ich war mir der Forenregeln nicht bewusst. Sorry.

Es steht in den Nutzungsbedingungen deren Einhaltung man bei Anmeldung zustimmt. Und nochmals direkt über dem blauen 'Antwort schicken' Button ...



quote:
Aber - und da übernehm ich mal den Duktus - ich wollte mal fragen:
Was ist so schwer daran sich an die allgemein übliche Netiquette zu halten und so einen Hinweis höflich zu formulieren?

Was war daran unhöflich?
Offenbar sind die mehrfachen Hinweise nicht verständlich genug oder immer noch nicht auffällig genug.
Da interessiert es mich schon, was man verbessern könnte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 15.07.2012 01:14
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Schuh nach 1 Jahr zum 2. mal defekt
quote:
Was war daran unhöflich?

z.B.: ANSCHREIEN

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von jonojo am 16.07.2012 08:46
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schuh nach 1 Jahr zum 2. mal defekt
Ich verstehe zwar, dass man keine konkreten z.B. Hersteller nennen soll. Aber warum ist das dann erlaubt, dass hier Leute, die Probleme bei ebay (darf ich das so schreiben?) haben, sogar konkret zum Angebot und Verkäufer verlinken? Das müsste dann doch noch mehr gegen die Forenregeln verstoßen?
Wie gesagt, ich habe mir wirklich nichts dabei gedacht, die E-Mail-Adresse zu posten.

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von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 16.07.2012 15:30
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Schuh nach 1 Jahr zum 2. mal defekt
quote:
Aber warum ist das dann erlaubt, dass hier Leute, die Probleme bei ebay (darf ich das so schreiben?) haben, sogar konkret zum Angebot und Verkäufer verlinken?

Grauzone. Tendenz dunkelgrau.
Aber bei der Bucht kommt es oft auf die Gesamtgestaltung des Angebotes an, so das einem die Alternative fehlt.

Strengenommen müssten die Beiträge bezüglich der Auktionen die aus der Verkäufer- oder Käufersicht geschildert werden gelöscht/editiert werden, da eigentlich Rechtsberatung im Einzelfall.
Aber auch wieder Grauzone ...

Die Anwälte und die Anbieter tolerieren das (denn es bringt Traffic und potentielle Kunden).



Bei Firmenamen (auch in E-Mails) bzw. personenbezogenen Daten (Klarnamen) gibt es 2 Probleme:
1. Die Berechtigten könnten wegen Geschäfts-/Rufschädigung vor Gericht ziehen
2. Streitwerte im Gewerblichen Bereich sind in der Regel schnell 6stellig

Da muss man dann handeln, um die weitere Existenz des Forums nicht zu gefährden.



quote:
bei ebay (darf ich das so schreiben?)

Eigentlich nicht ...

Aber es ist je kein negativer Kontext.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 17.07.2012 22:36
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Schuh nach 1 Jahr zum 2. mal defekt
Hallo,

hab heute also die Schuhe zur 2. Reperatur zum Händler gebracht.

Deren Vorschlag:
1. Ich sollte doch eine Einlegesohle drüberlegen: Lol
2. Sie würden mir vielleicht etwas anderes reinkleben: Uaah
3. Wenn die Schuhe sich nicht reparieren lassen, würden sie mir den halben Kaufpreis erstatten, da ich die Schuhe ja schon getragen hab. Grrrrrrr.

Ich hab natürlich auf eine fachgerechte Reparatur oder Erstattung des vollen Kaufpreises bestanden.

Seh ich das richtig?
Sollte der 2. Versuch Nachzubessern nicht klappen oder sollte (was ich vermute) der Schuh danach sehr schnell wieder defekt sein, hab ich Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises oder ich bekomme die Schuhe nochmal nagelneu.

Muss ich die Schuhe nochmal nehmen oder kann ich auf Erstattung des Kaufpreises bestehen?

Ab wann läuft die 2jährige Gewährleistung. Ab Kaufdatum oder ab der letzten Nachbesserung?

LG,
Jonojo

P.S.: Danke an die Moderation für die Editierung des Herstellernamens.



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-- Editiert jonojo am 23.11.2012 14:18

-- Editiert jonojo am 23.11.2012 14:21


von jonojo am 23.11.2012 14:16
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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