>Schuh nach 1 Jahr zum 2. mal defekt
Hallo,
hab heute also die Schuhe zur 2. Reperatur zum Händler gebracht.
Deren Vorschlag:
1. Ich sollte doch eine Einlegesohle drüberlegen: Lol
2. Sie würden mir vielleicht etwas anderes reinkleben: Uaah
3. Wenn die Schuhe sich nicht reparieren lassen, würden sie mir den halben Kaufpreis erstatten, da ich die Schuhe ja schon getragen hab. Grrrrrrr.
Ich hab natürlich auf eine fachgerechte Reparatur oder Erstattung des vollen Kaufpreises bestanden.
Seh ich das richtig?
Sollte der 2. Versuch Nachzubessern nicht klappen oder sollte (was ich vermute) der Schuh danach sehr schnell wieder defekt sein, hab ich Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises oder ich bekomme die Schuhe nochmal nagelneu.
Muss ich die Schuhe nochmal nehmen oder kann ich auf Erstattung des Kaufpreises bestehen?
Ab wann läuft die 2jährige Gewährleistung. Ab Kaufdatum oder ab der letzten Nachbesserung?
LG,
Jonojo
P.S.: Danke an die Moderation für die Editierung des Herstellernamens.
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-- Editiert jonojo am 23.11.2012 14:18
-- Editiert jonojo am 23.11.2012 14:21
von jonojo am 23.11.2012 14:16
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