Schufameldung von Inkasso, wann rechtmäßig ?

23. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
extasy
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 38x hilfreich)
Schufameldung von Inkasso, wann rechtmäßig ?

Hallo,
es wurde hier ja schon mehrfach die Praxis beanstandet das Inkassobüros als Vertragspartner der Schufa Meldungen an diese vornehmen, ohne das man vorher bei diesem eine Schufaklausel unterschrieben hatte.

Dieses wurde wohl überwiegend auch als "rechtmäßig" angesehen wenn eine Interessenabwägung erfolgt ist. Die Frage ist dabei natürlich warum dann noch sogenannte "Schufaklauseln" unterschrieben werden, wenn eh bei Abwägung der Interessen (die regelmäßig immer zugunsten der Gläubiger ausgelegt werden) gemeldet werden darf , ohne das man diese Klausel vorher unterschrieben hatte.

In meinem Fall wurde auch kurz vor Beendingung der sogenannten Wohlverhaltensperiode Ende 2006 so ein Eintrag von einem Inkassoinstitut vorgenommen. Es handelte sich dabei um eine unbestrittene Forderung aus dem Jahre 1994 die in meinem späteren Privatinsolvenzverfahren im Jahre 2001 auch mit berücksichtigt wurde. Zwischeinzeitlich wurde die Forderung wohl an besagtes Inkassoinstitut verkauft. Im Sommer 2007 erhielt ich dann meine Restschuldbefreiung, jedoch bleibt der Negativeintrag des Inkassonistitutes mit Erledinugsvermerk für drei Jahre bestehen.

Daher ist meine Frage ob hier von einer Interessenabwägung zugunsten des Gläubigers auszugehen ist, wenn der Eintrag erst Ende 2006, also ca. 7 Monate vor meiner Restschuldbefreiung erfolgt ? Was hat ein Gläubiger für ein Interesse daran zu erfahren das eine Forderung aus dem Jahre 1994 von mir nicht beglichen wurde ? Zumal in dieser Auskunft auch garnicht ersichtlich ist das es sich um eine alte Foderung aus dem Jahr 1994 handelt. In der Schufaauskunft sieht es nämlich so aus als ob ich weitere Verbindlichkeiten im Jahr 2006 mit Zahlungsstörungen, also noch während meiner Wohlverhaltensperiode, begründet hätte.

Ich gehe hier eigentlich sogar von einem Missbrauch der Schufa aus, weil offensichtlich von dem Inkassoinstitut versucht wurde noch schnell kurz vor der Restschuldbefreiung einen Negativeintrag für drei Jahre zu manifestieren.

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Also ich würde auch behaupten, dass der Eintrag unrechtmäßig ist weil die Fdg in der Inso ist und der Insoeintrag drinnen ist. Würde ich bei IB nachfragen warum die eingetragen haben. (passiert wirklich manchen maschinell ohne dass "die" was für können)

Desweiteren bleibt der neg. Eintrag keine 3 Jahre nach Eintrag drin sondern 3 Jahre nach Erl. Sich auch deshalb drum kümmern.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.elo-forum.org/schulden/34658-prozesserfolg-inkassofirma-eintrag-datenbestand-schufa-widerrufen.html

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