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Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?

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Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?

Hallo Leute,

weiß von euch irgendjemand, wie man einen erledigten Eintrag in der Schufa löschen lassen kann? Wurde vor rund einem Jahr bezahlt steht aber immer noch drin.

Danke schon mal im Vorraus

gruß
avalon2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."


von avalon2006 am 03.09.2006 02:50
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
Hallo,

das ist hier im Forum schon 37.000 mal beantwortet worden und auch in den FAQ auf www.schufa.de zu finden.
Einfach mal selber suchen.


von Tomalac am 03.09.2006 08:41
Status: Stift (58 Beiträge)
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
Der Eintrag wir 2 Jahre nach Erldeigung von der Schufa gelöscht, bis dahin bleibt er Dir als negatives Merkmal erhalten.

Gruß

Michael



von Michael32 am 03.09.2006 10:07
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
Falsch!

https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=5#35

Was wird wann gelöscht?

Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Die Fristen bei der SCHUFA sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.

Entfernt werden Angaben:

* zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung
über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung

* über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung

* zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung

* titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt

* Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.


von Tomalac am 03.09.2006 13:39
Status: Stift (58 Beiträge)
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
Hallo, danke mal, allerdings war ich auch schon so weit.
Habe aber irgendwo mal gelesen, daß die Schufa nach ablauf eines Jahres erledigte Forderungen löscht, wenn man sich auf ein bestimmtes Urteil oder einen Paragraphen bezieht. Vielleicht weiss ja irgendjemand was darüber. Kann allerdings auch eine Fehlinformation sein.

gruß
avalon2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."


von avalon2006 am 03.09.2006 14:30
Status: Unsterblich (816 Beiträge)
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
Sorry, falsche Taste gedrückt, sollt natürlich 3 Jahre heisen und nicht 2

Gruß

Michael



von Michael32 am 03.09.2006 21:07
Status: Tao (5020 Beiträge)
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
@tomolac

bedingt richtig oder Total falsch

Wenn die löschung bereichtigt ist, hat die SCHUFA nix mehr zu speichern. Wenn die trotzdem der meiniung sind speichern zu müssen: auf zum Amtsgericht deines Wohnortes und einstweilige Verfügung beantragen (wortgleich zum Beschluss 12 O 392/01), diese bekommst du im regelfall innerhalb 36 Stunden, einschl. Zustellung an die Schufa, und dann wirst du merken wenn du dir dann einen Auszug ziehst das dann doch nicht alles speicherwürdig ist, ....

Spass beiseite: bezieh dich auf o.g. Aktenzeichen, und fordere die Löschung, wenn die nicht wollen, auch gut, dann droh denen mit Einstweiliger Verfügung, spätestens dann wird gelöscht.

Und wenn die dann nicht wollen dann must du persönlich werden, ... wie das dann auschaut ist dir überlassen, im übrigen berechtigt der Verstoß gegen § 38 BDSG das hinzuziehen der Polizei, ....



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"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

-- Editiert von bad-homburger am 04.09.2006 23:33:05

-- Editiert von bad-homburger am 04.09.2006 23:34:43


von bad-homburger am 04.09.2006 23:32
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
Hallo bad-homburger, danke für den Hinweis. Habe ich also doch richtig gelesen. Werde denen gleich morgen das notwendige Schreiben zukommen lassen.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert von avalon2006 am 05.09.2006 04:20:52

-- Editiert von avalon2006 am 05.09.2006 04:30:42


von avalon2006 am 05.09.2006 04:18
Status: Unsterblich (816 Beiträge)
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
ich sehe das anders als bad-homburger. Der Eintrag bleibt stehen, jedoch kommt ein Erledigungsvermek dazu. Gelöscht wird erst nach einem Zeitraum von 3 Jahren


von murgab123 am 05.09.2006 10:39
Status: Unsterblich (3023 Beiträge)
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
...genau so ist es murgab!


von marki am 05.09.2006 11:44
Status: Junior (89 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
@ murgab
@ marki

Nein, so ist es eben nicht.

Es gibt bei der Schufa 2 Arten von "Einträgen", Variante A: Es geht um eine Forderung die tituliert wurde, also z.B. Vollstreckungsbescheid vom 05.09.06, du bezahlst dann die Forderung am 06.09.06, dann wird automatisch zum 06.09.09 gelöscht.
Variante B, die Forderung ist nicht tuliert, man einigt sich auf einigt sich auf eine Ratenzahlung dann wird nach Ablauf der Ratenzahlung nach 3 Jahren gelöscht.

Der Beschluss ist nur anwendbar für Variante A, Konto in Abwicklung und Forderung bezahlt.

Beispeielweise konnte die Schufa nicht nachweisen warum dieser Eintrag speicherwürdig war (bei Variante A), bei Infoscore sieht es wieder ganz anders aus, da du im Regelfall nicht unterschreibst (wie die "SCHUFAKLAUSEL") das du mit verarbeitung und speicherung von Negativ merkmalen einverstanden bist, müssen die löschen wenn du eine einstweilige Verfügung ala oben genannter hast.

Quelle: Schufa selbst, .... Die geben ja zu, das wenn du einen beschluss hast, oder du dich auf diese Verfügung beziehst sofort nach VARIANTE A gelöscht wird. Ber auch nur und exlizit wenn darauf hingewiesen wird.

01805/SCHUFA (724832)



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"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

-- Editiert von bad-homburger am 05.09.2006 16:32:37


von bad-homburger am 05.09.2006 16:31
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