>Schufaeintragung erledigt.wie löschen lassen?
@ murgab
@ marki
Nein, so ist es eben nicht.
Es gibt bei der Schufa 2 Arten von "Einträgen", Variante A: Es geht um eine Forderung die tituliert wurde, also z.B. Vollstreckungsbescheid vom 05.09.06, du bezahlst dann die Forderung am 06.09.06, dann wird automatisch zum 06.09.09 gelöscht.
Variante B, die Forderung ist nicht tuliert, man einigt sich auf einigt sich auf eine Ratenzahlung dann wird nach Ablauf der Ratenzahlung nach 3 Jahren gelöscht.
Der Beschluss ist nur anwendbar für Variante A, Konto in Abwicklung und Forderung bezahlt.
Beispeielweise konnte die Schufa nicht nachweisen warum dieser Eintrag speicherwürdig war (bei Variante A), bei Infoscore sieht es wieder ganz anders aus, da du im Regelfall nicht unterschreibst (wie die "SCHUFAKLAUSEL") das du mit verarbeitung und speicherung von Negativ merkmalen einverstanden bist, müssen die löschen wenn du eine einstweilige Verfügung ala oben genannter hast.
Quelle: Schufa selbst, .... Die geben ja zu, das wenn du einen beschluss hast, oder du dich auf diese Verfügung beziehst sofort nach VARIANTE A gelöscht wird. Ber auch nur und exlizit wenn darauf hingewiesen wird.
01805/SCHUFA (724832)
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"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"
-- Editiert von bad-homburger am 05.09.2006 16:32:37
von bad-homburger am 05.09.2006 16:31
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